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UFSW FSRV/0020-W/09Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG zur Klärung der objektiven und subjektiven Tatseite. Den Abgabenvorschriften und insolvenzrechtlichen Bestimmungen entsprechende Entrichtung und somit der Eintritt der strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeigen im anhängigen Konkursverfahren noch offen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.10.2009

…Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen…

UFSW FSRV/0052-W/07Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zur umfangreichen Ergänzung des Untersuchungsverfahrens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2007

…FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält. Im Sinne dieser Möglichkeit wird daher das gegenständliche Erkenntnis des Spruchsenates aufgehoben und zur…

UFSW FSRV/0090-W/08Objektive und subjektive Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bestritten - umfangreiche Ergänzungen des Sachverhaltes notwendig - Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.02.2009

…bekannt gegeben wird; im übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche…

UFSW FSRV/0122-W/07Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die erste Instanz zur umfangreichen Ergänzung des Untersuchungsverfahrens (§ 161 Abs. 4 FinStrG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.04.2008

…Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen…

UFSL FSRV/0057-L/03Es wird die Einschränkung der Tathandlungen begehrt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)27.01.2004

…bestritten und damit dessen Richtigkeit eingeräumt habe. Gemäß § 161 Abs. 3 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält. Ob bei Vorliegen der…

UFSW FSRV/0054-W/10Aufhebung und Zurückverweisung der Sache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG zwecks umfangreicher Ergänzung des (wegen mangelnder Mitwirkung des Beschuldigten) in erster Instanz unvollständig gebliebenen Untersuchungsverfahrens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.03.2011

…verfügt der Unabhängige Finanzsenat gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG die Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die erste Instanz. Im Rahmen der dabei zu treffenden Ermessensentscheidung waren Zweckmäßigkeitserwägungen dahingehend, dass der Umfang der durchzuführenden Erhebungen den verfahrensökonomischen Rahmen der Aufgaben der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz sprengen…

UFSW FSRV/0102-W/04Aufhebung und Zurückverweisung der Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.10.2004

…es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt gegeben wird. Gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen…

UFSL FSRV/0029-L/08Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache an die Erstbehörde zur gemeinsamen Befragung von drei Verdächtigen in einem verbundenen Finanzstrafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.04.2011

…4 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz aber auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält. Die abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht trifft in erster Linie den…

UFSL FSRV/0008-L/10Durch ein Ehepaar in gemeinschaftlichem Zusammenwirken angeblich begangenen Abgabenhinterziehungen; Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache an die Erstbehörde, weil - bei unterbliebenen notwendigen Ermittlungen - überdies die diesbezüglichen Finanzstrafverfahren unter Verletzung des § 61 Abs.1 FinStrG nicht verbunden worden sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.12.2010Teil 1/2

…eine Instanz des Verfahrens entzogen werden würde und dem Berufungssenat im Übrigen eine derartige Zuständigkeit nicht zukommt. Gemäß § 161 Abs.4 FinStrG ist die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz aber auch berechtigt, die Aufhebung des angefochtenen erstinstanzlichen Erkenntnisses unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz…

UFSI FSRV/0047-I/08Aufhebung und Zurückverweisung nach unterlassener mündlicher Verhandlung im Finanzstrafverfahren erster Instanz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)30.12.2008

…aufzuheben und die Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zu verfügen. Zur Verjährungseinrede des Berufungswerbers wird der Vollständigkeit halber bemerkt, dass die Verjährungsfrist bei Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG drei Jahre beträgt (§ 31 Abs. 2 FinStrG). Das Strafverfahren hinsichtlich der…

UFSL FSRV/0062-L/02Aufhebung und Zurückverweisung zur Verbindung der Finanzstrafverfahren gegen als Mittäter agierende Ehegatten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2003

…4 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an die im Aufhebungsbescheid niedergelegte…

UFSL FSRV/0058-L/03In der Berufung wird die Einschränkung der Tathandlungen begehrt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)01.12.2003

…bestritten und dessen Richtigkeit eingeräumt habe. Gemäß § 161 Abs. 3 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält. Ob bei Vorliegen der im…

UFSI FSRV/0030-I/03Aufhebung und Zurückverweisung eines Einleitungsbescheides wegen mangelhafter Sachverhaltsfeststellungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)25.01.2005

…Satz FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an die im Aufhebungsbescheid…

UFSG FSRV/0003-G/11Aufhebung und Zurückverweisung einer Finanzstrafsache nach § 161 Abs.4 FinStrG; Notwendigkeit einer ausreichenden Dokumentation des Verfahrens vor dem Spruchsenat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)25.05.2011

…sei. Die Geldstrafe sei daher zu hoch ausgefallen, allenfalls wäre L zu verwarnen gewesen. Der Beschuldigte und der belangte Verband beantragten daher die Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung, in eventu die Abänderung der Schuldsprüche dahingehend…

UFSS FSRV/0003-S/10Baumeister, Scheinrechnung für Förderungsbetrug legend; Zusatzgeldstrafe für Hinterziehung der Einkommensteuer aus dem dafür erhaltenen und unversteuert gebliebenen Honorar; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.05.2012Teil 1/2

…kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz die Aufhebung angefochtener Bescheide unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält. Solches war aber im gegenständlichen Fall nicht erforderlich; vielmehr war an Hand des vorgelegten Akten- und Beweismaterials…

UFSW FSRV/0082-W/07Aufhebung und Zurückverweisung gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2007

…d) wenn Abgabengutschriften, die nicht bescheidmäßig festzusetzen sind, zu Unrecht oder zu hoch geltend gemacht wurden. Gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie…

UFSG FSRV/0004-G/09Einleitung des Finanzstrafverfahrens; faktische Geschäftsführertätigkeit strittig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)06.04.2009

…4 FinStrG kann die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; Die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an die im Aufhebungsbescheid…

UFSL FSRV/0023-L/04Erzwungener Abgabenkredit einer Schülerhilfeorganisatorin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.10.2004Teil 1/2

…in eventu eine Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz, in eventu eine Herabsetzung der verhängten Strafe. Zur Entscheidung wurde erwogen: Den vorgelegten Akten ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Die seit März 1992 als selbständige Unternehmerin in A tätige W versteuerte ihre…

UFSW FSRV/0085-W/12Beschlagnahme von Unterlagen (Handakten, EDV-Dateien usw.) bei einem zur Verschwiegenheit verpflichteten Rechtsanwalt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Vorsitzender)03.04.2013Teil 2/2

…Mit der gegenständlichen Beschwerdeentscheidung wurde der zitierten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte inhaltlich voll Rechnung getragen und, ohne von der Möglichkeit einer Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die erste Instanz (§ 161 Abs. 4 FinStrG) Gebrauch zu machen, nach einer äußerst aufwendigen und umfangreichen…

UFSK FSRV/0003-K/09In einem wegen des Verdachtes der Hinterziehung der Umsatzsteuer durch einen Fahrzeughändler wegen unversteuert gebliebener Rückgabe zweier LKW an seinen Lieferanten anhängigem Berufungsverfahren, zusätzlich aufgetauchter Verdacht eines Vorsteuerbetruges bzw. der Erschwindelung einer Investitionszuwachsprämie beim Erwerb dieser Fahrzeuge (weil gar keine realen Geschäfte stattgefunden hätten und nur Lugurkunden zum Abgabenbetrug angefertigt worden wären); Aufhebung des Spruchsenatserkenntnisses und Zurückverweisung der Sache an die erste Instanz zur verfahrensökonomisch gemeinsamen Klärung der Verdachtspunkte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.01.2010

…Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält. Eine solche Ergänzung besteht auch darin, dass sie in verfahrensökonomischer Weise eine Doppelführung von Finanzstrafverfahren zu zusammengehörigen Fakten zum Nachteil des Beschuldigten vermeidet und das Ergebnis der…