…Rechungen' der Ausgabenposition Fremdleistung enthalten nicht die gemäß § 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 geforderten Angaben betreffend die Art und den Umfang der sonstigen Leistung. Sämtliche bisher vorgelegte 'Rechnungen' enthalten (angesehen von nicht entscheidungsrelevanten Angaben wie z.B. Name und Anschrift des Leistungsempfängers) weitgehend…
…FA 2/20 aufgefordert (Ergänzungsansuchen beiliegend!) die beanstandeten fehlenden Rechnungsmerkmale zu berichtigen. Diese Berichtigungen wurden der Behörde zusammen mit umfangreichen Angaben betreffend die Art und Umfang der erbrachten Leistungen (die detailliert dokumentiert wurden!) am 22.09.2003 (nach Verlängerungsansuchen) vorgelegt, und sind dort einsehbar bzw…
…0133). Darüber hinaus wäre die Leistung der Art und Umfang nach nicht ausreichend definiert worden. Sammelbegriffe oder Gattungsbezeichnungen wie "Sanierung oder/und Umbau" würden keine handelsüblichen Bezeichnungen darstellen. Im Berufungsverfahren gegen die Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum August 2001 wurde in der Folge eingewendet, dass bereits…
…müssen. Die weitere Behauptung, dass G. die o.z. Leistungen unentgeltlich erbracht hätte, ist angesichts der behaupteten Art der Tätigkeit, die auch zweifellos ein regelmäßiges Tätigwerden erfordert hätte, unglaubwürdig und steht mit den Erfahrungen des täglichen Lebens gänzlich im Widerspruch. Mag ein unentgeltliches Tätigwerden noch…
…Voraussetzungen der Gesellschaftsteuer. Freiwillige Leistungen sind solche, die weder auf derartiger gesellschaftsvertraglicher noch auf gesetzlicher Verpflichtung beruhen, also solche, die auf Grund freiwillig eingegangener vertraglicher Verpflichtung übernommen worden sind. Besteht das Entgelt in der Gewährung erhöhter Gesellschaftsrechte, dann unterliegen freiwillige Leistungen aller Art der Gesellschaftsteuerpflicht…
…in welchen zur Frage nach der Art des Unternehmens bzw. der Art der Tätigkeit in den Jahren 1998 und 1999 jeweils die Angabe "Falt- u. Kuvertierarbeiten" aufscheint, wurde Folgendes erklärt: 1998: | Lieferungen, sonstige Leistungen und Eigenverbrauch | S 145.236,60 | | Bemessungsgrundlage…
…Lohnarbeit, Fuhrleistungen ohne weitere Angaben sind nicht ausreichend. Im vorliegenden Fall wird der Leistungsgegenstand in den Rechnungen ganz allgemein als "Adaptierungsarbeiten", "Renovierungsarbeiten", Beistellung von Baustoffen und Baumaterial" etc. bezeichnet. Danach liegt keine ausreichende Bezeichnung von Art und Umfang der sonstigen Leistung im Sinne des § 11…
…Posten der Rechnung der Steuersatz angegeben ist. (6) Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 150 Euro nicht übersteigt, genügen folgende Angaben: 1. Der Name und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; 2. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und der…
…wurde der Empfang des angeblich erhaltenen Rechnungsbetrages mit Unterschrift quittiert. Diejenigen Rechnungen, die angeblich von PP stammen, wurden dafür teilweise für ein- und dieselbe angebliche Leistung gleich doppelt ausgestellt und der Empfang des Rechnungsbetrages mit Unterschrift (doppelt) quittiert. Obwohl Herr P und PP - worauf der…
…die Art der erbrachten Leistung, sondern auch deren Umfang erkennen lassen (vgl das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. Juni 2001, Zl 99/15/0254). Bereits diesen Anforderungen entspricht die berufungsgegenständliche Rechnung in keiner Weise. Es wurden in dieser Rechnung nämlich nur nach Sammelbegriffen bezeichnete Leistungen…
…Z 3 UStG 1994 sei die Umsetzung von Art 56 lit. c der EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie 2006/112. Unstrittig sei, dass die Bw. mangels entsprechender Berufsberechtigung kein Steuerberater im Sinne des § 3 WTBG sei. Durch die Erfassung "ähnlicher Leistungen" seien jedoch auch Tätigkeiten von Personen und…
…und Art bzw. das Vorhandensein dieser Bauleistung seien bei der im Zuge des Prüfungsverfahrens durchgeführten Betriebsbesichtigung nachgewiesen worden. Zur A-GmbH wurde vorgebracht: Die Leistung sei von einem Unternehmer im Sinne des UStG erbracht worden. Die im Firmenbuch eingetragene GmbH sei zum Zeitpunkt der Bautätigkeit…
…oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Nach § 11 Abs. 1 Z 3 und 4 UStG 1994 müssen Rechnungen u.a. folgende Angaben enthalten: - Die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und…
…für die folgenden sieben in Rede stehenden Rechnungen der Firma Z, | Rechnungs-Nr. | Rechnungsdatum | § 11 Abs 1 Z 3 UStG 1994 Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der sonstigen Leistung | 04/03/2002 | 25…
…Rechnungen seien der jeweilige Leistungszeitraum, die Art der geleisteten Arbeiten sowie die verrechnete Stundenanzahl und die Stundensätze detailliert angegeben. Da es sich lediglich um Abrechnungen von erbrachten Arbeitszeiten im Rahmen von Personalbeistellung gehandelt habe, seien die Angaben in den gelegten Rechnungen vollkommen ausreichend. Der Geschäftsführer…
…Die Leistungen der Bw. seien nicht bloß auf die Besorgung der Dienste des Brokers beschränkt, da die Bw. darüber hinausgehende nachstehende eigenständige Leistungen erbringe: die Einführung und Erläuterung über die Art des angebotenen Geschäftes Beratung des Kunden über günstige An- und Verkaufszeitpunkte und Empfehlungen für…
…Leistungszeitraum Oktober 1997 nennen (Rechnung vom 3. November 1997 und vom 21. November 1997), kein Leistungszeitraum angegeben und die Art der Leistung mit "Trockenbauarbeiten, Verrechnung für geleistete Sanierungsarbeiten..." umschrieben. Ein Verweis auf andere Unterlagen ist ihnen nicht zu entnehmen. Weitere schriftliche vertragliche Vereinbarungen zwischen der…
…auch die Erläuterung über die Art des angebotenen Geschäftes und die Berechnung und Mitteilung des "Break-Even-Points") umfassen. Laut dem von Dr. K. erstellten Gutachten würden die von der Bw. erbrachten Leistungselemente wie folgt festgestellt: Anbahnungsgespräch Erläuterung über die Art des angebotenen Geschäftes …
…mehrfach auf, sodass eine Zuordnung zum konkreten Bauvorhaben auf Grund der Rechnung nicht möglich ist. Dies trifft auch auf die Rechnung Nr. 1 der K-GmbH zu: Einzig aus der Angabe des Bauvorhabens "RR" sind Art und Umfang der Leistung ebenfalls nicht zu entnehmen. Tatsächlich…
…die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung. Gemäß § 11 Abs. 2 dritter Satz UStG 1994 können diese Angaben auch in anderen Belegen enthalten sein, auf die in der Rechnungen hingewiesen wird. Der Prüfungsmaßstab, der an die Rechnungselemente…