…nicht vor, wenn sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen ist. Materiellrechtlich legislatorisch bedingte Unzulänglichkeiten ("Ungerechtigkeiten") sind keine Unbilligkeiten iSd § 236 BAO. Wie der VwGH in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat, dient eine Nachsicht nicht dazu, Unrichtigkeiten der Abgabenfestsetzung zu beseitigen und unterlassene Rechtsbehelfe, insbesondere Berufungen…
…1999 entschieden: Die Berufung betreffend Umsatzsteuer 1998 und 1999 sowie Einkommensteuer 1997 bis 1999 wird als unbegründet abgewiesen. Diese angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Der Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2000 wird abgeändert. Die Abgabenfestsetzung betreffend Umsatzsteuer 2000 erfolgt endgültig. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe…
…5 u. 14). Diese Fakten und die auf diesen Feststellungen beruhenden Abgabenfestsetzungen betreffend den Bf. sind bereits rechtskräftig und hier nicht mehr zu hinterfragen. Was die Höhe der Eingangsabgaben und die vom Bf. angesprochenen Schwierigkeiten bei der Nachvollziehbarkeit von deren genauer Ermittlung anbelangt, gehören solche…
…September 2005 gegen die Bescheide über die Wiederaufnahme und Abgabenfestsetzung betreffend Umsatzsteuer 2000 bis 2002, Umsatzsteuer 2-12/2003, 2004, 1-5/2005, Körperschaftsteuervorauszahlungen 2005, Kapitalertragsteuer 2001-2002, Anspruchszinsen 2002 sowie Nebengebühren bringt die Bw. ausschließlich Argumente für die Anerkennung der Vorsteuern und gegen das…
…Juni 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für den Zeitraum 2007 bis 2008 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Abgabenfestsetzung erfolgt gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufig. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe…
…vom 8. März 2007 behauptet die Bw. das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit der Einhebung der Abgaben. Sämtliche von ihr dazu vorgebrachten Argumente stellen Argumente gegen die Abgabenfestsetzung und nicht gegen die Abgabeneinbringung dar, die bereits im Berufungsverfahren vor dem Finanzamt (siehe Berufungsvorentscheidung vom 13. Februar…
…Wieser, FJ 1998, 55 ff) - unter anderem voraus, dass solche Vereinbarungen nach außen ausreichend in Erscheinung treten. Dieses Erfordernis ist auch für verdeckte Treuhandbeziehungen maßgeblich, wobei diese ebenso wie andere für die Abgabenfestsetzung bedeutsame Umstände gemäß §§ 120, 121 BAO dem Finanzamt binnen Monatsfrist anzuzeigen sind…
…Körperschaften betreffend Umsatzsteuer für das Jahr 1996, Haftung für Kapitalertragsteuer für das Jahr 1996 entschieden: Die Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 1996 wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Die Abgabenfestsetzung beträgt unverändert öS 0,- (€ 0,-) Der Berufung gegen den Haftungsbescheid betreffend Kapitalertragsteuer…
…August 2001 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 10. Juli 2001, Zl. 100/45858/99-1, betreffend Eingangsabgaben und Nebenansprüche, gemäß § 85c ZollR-DG und § 63 Abs.1 VwGG entschieden : Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die Abgabenfestsetzungen der angefochtenen Berufungsvorentscheidung gemäß den drei…
…Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des L, vertreten durch Dr. Widukind W. Nordmeyer, Dr. Thomas Kitzberger, Rechtsanwälte, 4600 Wels, Pollheimerstraße 12, vom 8. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 25. Februar 2005 zu StNr. 000/0000 betreffend Aussetzung der Einhebung gemäß…
…gemeint sei, beweise ein aktueller Erlassentwurf des BMF (zu den Anzeigepflichten). Dort heiße es wörtlich: "Es besteht keine generelle Anzeigepflicht für alle für die Abgabenfestsetzung maßgebenden Umstände. Daher umfasst die Anzeigepflicht beispielsweise nicht jede einzelnen Betriebseinnahme oder Betriebsausgabe. Ebenso wenig ist der Abgabepflichtige verpflichtet, unaufgefordert…
…zu stornieren war. Die Wiederaufnahme der Verfahren erfolgte daher zu Recht. III. Berufung gegen den Bescheid betreffend die Festsetzung von Anspruchszinsen 1. Anspruchszinsen sollen mögliche Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile ausgleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben. Entscheidend ist die objektive Möglichkeit der Erzielung von…
…Absage: "Die [...] Bedenken der beschwerdeführenden Partei gegen dieses Verständnis der Bindungswirkung des Feststellungsbescheides für die Abgabenfestsetzung vermögen den Verwaltungsgerichtshof nicht von seiner ständigen Rechtsprechung abzubringen: Zunächst verweist die beschwerdeführende Partei selbst zutreffend darauf, dass (etwa) im Wege der Wiederaufnahme im Verfahren betreffend die Festsetzung des…
…gehen die seitens des Bw. vorgebrachten Argumente betreffend die Tauglichkeit des Wiederaufnahmegrundes gemäß § 303 Abs. 1 BAO ins Leere. Damit ist dem Finanzamt - wenn auch mit hier geänderter Begründung - im Ergebnis zuzustimmen, dass der gegenständliche Wiederaufnahmeantrag zurückzuweisen war. Wien, am 2. Juni 2009 Für die…
…der anzunehmenden tatsächlichen Vorgänge anzusehen ist. Die vom Bw. beantragte Herabsetzung der durchschnittlichen Einkaufswerte erscheint sohin auch aus der Sicht des insgesamt summenmäßig von der Betriebsprüfung angenommenen Einkaufswertes der nicht verbuchten B.-Küchen als nicht durchdringend. Dem Vorbringen des Bw. war kein Argument zu entnehmen…
…die Einkommensteuer 1999. Bei der Einkommensteuer 2000 brachte der Berufungswerber erneut jene Argumente vor, welcher in der Berufung vom 10. Januar 2006 vorgetragen hat und ersuchte die Einkommensteuer 2000 mit € 14.264,64 festzusetzen. Soweit die Wiederaufnahme des Verfahrens für die Einkommensteuer 2001 betroffen…
…ihm die Abgabenansprüche noch nicht zur Kenntnis gebracht worden wären, hätte er gemäß § 248 zweiter Satz BAO einen darauf abzielenden Antrag stellen können, der zufolge § 248 in Verbindung mit § 245 Abs. 2 BAO zu einer Hemmung des Laufes der Berufungsfrist gegen die vom Antrag betroffenen…
…77) Die Berufung gegen den Haftungsbescheid betreffend Kapitalertragsteuer für die Jahre 1991 bis 1995 wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Die Abgabenfestsetzung beträgt unverändert öS 1.598.938,- (€ 116.199,36) Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung…
…im Beisein der Schriftführerin Romana Schuster, über die Berufung des Bw, vertreten durch WTH-Ges, vom 4. März 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Krems an der Donau vom 4. Februar 2003 betreffend Abweisung des Antrages vom 7. Jänner 2003 auf Aufhebung der Umsatzsteuerbescheide für…
…das sind weniger als 20 % der möglichen Höchststrafe für das betreffende Finanzdelikt - das Auslangen gefunden werden. Die obigen Argumente gelten grundsätzlich auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe. Der Ausspruch über die Verfahrenskosten gründet sich auf die bezogene Gesetzesstelle. Dem in der Berufungsverhandlung vom Verteidiger gestellten…