…der Arbeitgeber des Bw, die Firma N-GesmbH, das Baugewerbe ausübe. Dem Bw seien nach dem Kollektivvertrag für dieses Gewerbe das Trennungsgeld und das Nächtigungsgeld nur für Arbeitstage, nicht jedoch für die Zeit des Urlaubs und nicht für Wochenenden, ausbezahlt worden. Die Fahrtvergütungen seien nicht…
…Verbindung mit dem Ausbaugrad der Straßen (17 km Autobahn, Fahrzeit lt. Routenplaner www.viamichelin.de 25 Minuten) kann die Behauptung einer arbeitstäglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz nicht ohne Weiteres abgetan werden. Aus der Aktenlage ist aber nicht ersichtlich, mit welchen Verkehrsmitteln der Berufungswerber diese Fahrten - insbesondere…
…zu prüfen. In quantitativer Hinsicht ist nach der ausdrücklichen Anordnung des Gesetzes auf das Überwiegen im Lohnzahlungszeitraum abzustellen: Ist an mehr als der Hälfte der Arbeitstage im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum (daher an mehr als 10 Tagen im Kalendermonat) die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels unmöglich oder unzumutbar…
…2001 vorlege, aus denen ersichtlich sei, wann der Rechtsmittelwerber an jedem Arbeitstag des Jahres 2001 die Arbeit beim Dienstgeber begonnen und beendet habe. In Beantwortung dieses Vorhaltes legte der Berufungswerber die Ablichtung eines Fahrplanes vor. Danach verkehrte der Werksbus von Montag bis Freitag. Er kam…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zum Verpflegungsmehraufwand, dass der Verpflegungsmehraufwand bei durchgehendem Einsatz am gleichen Ort während nach zumindest fünf aufeinander folgenden Arbeitstagen nicht mehr zusteht, da nach Ablauf dieser Anfangsphase vom Abgabepflichtigen ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird (VwGH 27.6.1989, 88/14/0197)…
…vergleichbar mit jenem sein, den ein Arbeitnehmer, der - wie die Bw. - nur an einem einzigen Arbeitstag in der Woche pendelt, hat. Hier könnte die Ansicht vertreten werden, dass die unterschiedliche Behandlung dem Gesetz entspricht, wobei es - im Gegensatz zum Teilzeitarbeitnehmer - dem Vollzeitarbeitnehmer zumeist frei steht…
…bei der HB, beschäftigt. Von Beginn des Arbeitsverhältnisses an bis zum 2.8. des Streitjahres begab er sich üblicherweise an jedem Arbeitstag von seinem österreichischen grenznahen Wohnort zu seinem schweizerischen ebenfalls grenznahen Arbeitsort. In der Zeit vom 3.8. bis zum 9.12. des Streitjahres…
…des Artikel 15 Z 4 DBA Schweiz erfüllt. Das DBA spreche im Übrigen nicht von einem "regelmäßigen" Aufsuchen des Arbeitsortes, sondern von einem "sich - üblicherweise an jedem Arbeitstag dorthin - Begeben". Als Arbeitsort gelte hiebei nicht bloß ein Büro für Innendiensttätigkeiten, sondern jeder Ort der Dienstausübung…
…eine offiziell angemeldet, die zweite keine Papiere, nicht gemeldet". Der 28. September 2004 hätte ihr erster Arbeitstag sein sollen. Dieser Vorfall war auch Gegenstand eines Rechtsmittelverfahrens vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien, GZ. UVS. Den vom Verteidiger mit der Vertagungsbitte vorgelegten Verhandlungsprotokollen dieses Verfahrens ist zu…
…werden. [...............] Abs. 4 Wer als Grenzgänger in einem Vertragstaat in der Nähe der Grenze ansässig ist und in dem anderen Vertragstaat in der Nähe der Grenze seinen Arbeitsort hat und sich üblicherweise an jedem Arbeitstag dorthin begibt, darf mit seinen Einkünften aus unselbständiger Arbeit in…
…Der unabhängigen Finanzsenat teilt daher die Ansicht des Finanzamtes, dass auf alle Tage eines Kalendermonats abzustellen ist und nicht nur auf die im jeweiligen Einzelfall tatsächlich als Arbeitstage vereinbarten Tage. Da die Bw in keinem der Lohnzahlungszeiträume des Jahres 1999 die Wegstrecke zwischen ihrer…
…Autobus ab B zur Verfügung zu haben. Die Bw. könne derzeit nicht sagen, ob an der überwiegenden Zahl der Arbeitstage die Arbeitszeit länger war; diesbezüglich können allerdings Zeitaufzeichnungen vorgelegt werden. Die mündliche Berufungsverhandlung vom 12. Mai 2010 wurde zur Vorlage von Fahrzeitenberechnungen durch die Parteien…
…sich, dass eine Wegzeit für den Arbeitsweg von 1 ½ Stunden je Richtung bereits außergewöhnlich lang ist. Eine darüber regelmäßig (an der überwiegenden Zahl der Arbeitstage) hinausgehende Wegzeit - also mehr als drei Stunden für den Hin- und Rückweg - ist daher im Allgemeinen nicht zumutbar, auch…
…diese Daten als Grundlage für das Zollsystem herangezogen würden, gelte dies als Anschreibung, sofern die Übernahme in das erwähnte Zollsystem spätestens am nächsten Arbeitstag erfolge. Bei der im Unternehmen der Bf durchgeführten Betriebsprüfung (Nachschau) sei festgestellt worden, dass die Anschreibung der im (dem Bescheid beigeschlossenen…
…d.h. wenn ihm dieses erst vor kurzem zugewiesen worden ist und er sich daher bei seinen Reisen in diesem in einer "Anfangsphase" -diese wird in der Regel mit fünf Arbeitstagen anzunehmen sein- befindet: Auf gegenständlichen Fall trifft dies allerdings nicht zu, da der Bw…
…Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Zu einer etwaigen Unzumutbarkeit wegen langer Arbeitszeiten meinte das Finanzamt, dass die angeführten Fahrzeiten und die Art der Fahrstrecke (großteils Autobahn) auch nach einem Arbeitstag von 14 Stunden zumutbar seien, wobei auch erhebliche Pausen zu berücksichtigen seien. Im Antrag auf Vorlage der…
…5.1984, 83/13/0087). Dauert eine Dienstzuteilung länger als eine Woche (fünf aufeinander folgende Arbeitstage), wird mit dem Ablauf dieser Frist ein zweiter Mittelpunkt der Tätigkeit begründet und es liegt ab dem folgenden Tag keine Reise mehr vor (VwGH 27.6.1989, 88/14…
…Tz 107). Ausschlaggebendes Element für die Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung des Pendlerpauschales muss das Überwiegen im Lohnzahlungszeitraum sein. Lohnzahlungszeitraum ist der Kalendermonat, pro Kalendermonat werden 20 Arbeitstage angenommen. Fallen in einen Monat 4 Schichten, zweimal Mo bis Sa 5:00 bis 12:30 (je 6 Tage…
…dem Sachlichkeitsgebot in Einklang zu bringen. Aber auch bei der derzeit geltenden Rechtslage hätte zumindest das kleine Pendlerpauschale abgezogen werden müssen, weil bei Teilzeitbeschäftigung auf das Überwiegen der Fahrten während der konkreten Arbeitstage abzustellen sei. Für den voraussehbaren Fall, dass dem Berufungsbegehren um Abzug der…
…werde und - wie im gegenständlichen Fall - Ort und Zeitraum der Dienstzuteilung von vornherein feststünden, die Fahrten zur neuen Arbeitstätte mit Wirksamkeit der Zuteilung Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte darstellen würden. Im Fall der Bw seien somit die Fahrten zu den einzelnen Zuteilungsorten als Fahrten Wohnung -…