…der darin liegt, dass dem Dienstnehmer eine Wohnung (in V) und ein Auto (auch zur Privatnutzung) unentgeltlich zur Verfügung stehen, um einen steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt, der dem Dienstnehmer im Rahmen seines zur Bw. bestehenden Dienstverhältnisses zugeflossen ist. Dabei ist folgender Sachverhalt zu beurteilen: Im August…
…sodass ein Betrag von Euro 1.000,00 als - nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegender - Arbeitslohn von Dritter Seite bei der Veranlagung zu berücksichtigen ist. Die Einkommensteuerbemessungsgrundlagen für 2003 werden daher wie folgt ermittelt: | Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (245) | 28.861,98 | |…
…Begründung des Vorlageantrages): Gemäß § 41 Abs. 4 lit. e FLAG 1967 gehören nicht zur Beitragsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag (und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag) Arbeitslöhne, die an Dienstnehmer gewährt werden, die als begünstigte Personen gemäß den Vorschriften des Behinderteneinstellungsgesetzes beschäftigt werden. Dies trifft bei der nur mit…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem Erstbescheid zu entnehmen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
…Steuerreformgesetzes 1993, BGBl. Nr. 818, ist der Dienstgeberbeitrag für jeden Monat bis spätestens zum 15. des nachfolgenden Monats an das Finanzamt zu entrichten. Die Bestimmung über den Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) finden gemäß § 43 Abs. 2 leg. cit. sinngemäß Anwendung. Gemäß § 78 Abs. 1 EStG…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Thomas Kollaczia-Putz, in 1010 Wien, Annagasse 3A/35, vom 7. Jänner 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien vom 30. November 2001 betreffend Haftung zur Einbehaltung…
…Entgelt der Arbeitgeber allein. Gemäß § 25 Abs. 1 lit a EStG 1988 sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Zu den Bezügen und Vorteilen gehören alle Einnahmen (Geld und geldwerte Vorteile) iSd § 15 Abs 1 EStG 1988 …
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 16. September 1998 der Bw., vertreten durch KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, in 1090 Wien, Kolingasse 19, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften in Wien vom 20. August 1998 betreffend Haftung zur Einbehaltung und…
…die Annahme eines Dienstverhältnisses ebenso wenig aus. Gemäß § 82 Einkommensteuergesetz (EStG) haftet der Arbeitgeber dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes erstreckt sich die durch § 82 EStG 1988 normierte Haftung des Arbeitgebers im Hinblick auf…
…die Annahme eines Dienstverhältnisses ebenso wenig aus. Gemäß § 82 Einkommensteuergesetz (EStG) haftet der Arbeitgeber dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes erstreckt sich die durch § 82 EStG 1988 normierte Haftung des Arbeitgebers im Hinblick auf…
…die Annahme eines Dienstverhältnisses ebenso wenig aus. Gemäß § 82 Einkommensteuergesetz (EStG) haftet der Arbeitgeber dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes erstreckt sich die durch § 82 EStG 1988 normierte Haftung des Arbeitgebers im Hinblick auf…
…die Annahme eines Dienstverhältnisses ebenso wenig aus. Gemäß § 82 Einkommensteuergesetz (EStG) haftet der Arbeitgeber dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes erstreckt sich die durch § 82 EStG 1988 normierte Haftung des Arbeitgebers im Hinblick auf…
…der tatsächlichen Arbeitstage und der jeweiligen Tätigkeitsorte (Staaten) hat vor allem auf Grundlage von Fahrtenbüchern oder ähnlichen Grundaufzeichnungen zu erfolgen. Auf Basis dieser Ermittlungen ist der in Österreich steuerpflichtige Arbeitslohn zu berechnen und ein entsprechend korrigierter Lohnzettel zu erstellen. 2. Unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht Gemäß …
…mit weiteren Einkünften. Ausgleichszulagen sind daher gemäß § 25 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 steuerpflichtiger Arbeitslohn. Da für eine mit Ausgleichszulage auf den Richtsatz angehobene Pension aufgrund des Tarifs die Einkommensteuer € Null beträgt, ist die bestehende Steuerpflicht der Ausgleichszulage für all jene Ausgleichspensionisten bedeutungslos…
Auch für das Jahr 2003 wurden Betriebseinnahmen erklärt, zu denen der Abgabenanspruch vor rund 15 Jahren entstanden ist (s. Autor M). Ein betriebswirtschaftlich geführtes Unternehmen liegt gegenständlich nicht vor, vielmehr schleppt der Pflichtige in der Lagerkartei so genannte Karteileichen mit. Der Pflichtige scheint die Fähigkeit…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung vom 20. Jänner 2003 der Bw., vertreten durch SRT Mühl & Partner Steuerberatungs-OEG, in 7551 Stegersbach, Grazer Straße 19, gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten vom 3. Dezember 2002 betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer…
…Kalenderjahr 1994 S 210.337,--, im Kalenderjahr 1995 S 177.084,-- und im Kalenderjahr 1996 S 40.078,-- betragen. Die Differenzen 1994 bis 1996 seien den eingangs erwähnten Gründen zufolge als Arbeitslohn Herrn EG. zuzurechnen und nachzuversteuern gewesen, wobei die Lohnsteuer auf Grund der Bezugshöhe…
…da dieser Ansicht die Spezialnorm des § 16 Abs. 2 EStG 1988 entgegen stünde, wonach die Rückzahlung von Arbeitslohn sehr wohl Werbungskostencharakter habe. In diesem Sinne seien auch die Einkommensteuerrichtlinien (gemein wohl Lohnsteuerrichtlinien)1999 Rz 319 zu verstehen, worin ausgeführt werde, wenn die Rückzahlung (Erstattung) nach…
…Zl. 85/13/0085, hat der Verwaltungsgerichtshof im "Stehenlassen" von Bezugsteilen durch einen Arbeitnehmer im Interesse des Arbeitgebers eine wirtschaftliche Verfügungsmacht über dieselben und damit einen Zufluss von Arbeitslohn erblickt. Das Finanzamt ist in der Berufungsvorentscheidung unter Zugrundelegung des oa. Sachverhaltes zu dem Ergebnis gelangt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 25. Jänner 2006, gerichtet gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 12. Dezember 2005, betreffend die Festsetzung von Lohnsteuer gemäß § 202 BAO für den Zeitraum vom 1. Jänner 2003 bis 31. Dezember 2003…