…von 14,77 m2 angebaut. Es ist mit Bodenplatten ausgelegt und vom Wohnzimmer aus betretbar. Die durchsichtige Dachfläche besteht aus Kunststoff-Stegplatten. Im Kellergeschoß befindet sich links vom Abgang ein Büro- (Arbeits-) raum. Die beiden anderen Kellerräume dienen als Warenlager. Der Büroraum ist u.a…
…von 14,77 m2 angebaut. Es ist mit Bodenplatten ausgelegt und vom Wohnzimmer aus betretbar. Die durchsichtige Dachfläche besteht aus Kunststoff-Stegplatten. Im Kellergeschoß befindet sich links vom Abgang ein Büro- (Arbeits-) raum. Die beiden anderen Kellerräume dienen als Warenlager. Der Büroraum ist u.a…
…Anlage von 40 Reihenhäusern, bei denen die Grundstücksgröße höchstens 400 m² betrage. Für das Vorliegen einer Arbeiterwohnstätte spreche auch die Tatsache, dass die gesamte Konzeption von einem gemeinnützigen Wohnbauunternehmen erstellt worden sei. Gegen die Einbeziehung der Loggia in die Gesamtnutzfläche wurde eingewendet, dass diese trotz…
…Anlage von 40 Reihenhäusern, bei denen die Grundstücksgröße höchstens 400 m² betrage. Für das Vorliegen einer Arbeiterwohnstätte spreche auch die Tatsache, dass die gesamte Konzeption von einem gemeinnützigen Wohnbauunternehmen erstellt worden sei. Gegen die Einbeziehung der Loggia in die Gesamtnutzfläche wurde eingewendet, dass diese trotz…
…welche ihrer Ausstattung nach ebenfalls nicht für Wohnzwecke geeignet seien.Ebenfalls zur Nutzfläche hinzugezogen worden sei die ummauerte Fläche eines Kachelofens im Erdgeschoß. Darüberhinaus sei zur Definition des Begriffes "Arbeiterwohnstätte" das WFG als auch das WGG heranzuziehen, da das GrEStG keine Quadratmeterbeschränkung kenne. Am 22…
…nach außen manifestiert, ein Wohnhaus von mehr als 130 m2 Wohnnutzfläche errichten lassen zu wollen. Damit ist der Willensentschluss, ursprünglich ein Haus errichten zu lassen, dem die Eigenschaften einer Arbeiterwohnstätte fehlten, zu Tage getreten und damit die Steuerpflicht nach § 4 Abs. 2 GrEStG 1955 entstanden…
…schaffenden Arbeiterwohnstätte durch eine Person, die die Wohnstätte als Eigenheim übernimmt. Ein derartiger Erwerbsvorgang unterlag nach § 4 Abs. 2 Satz 3 GrEStG 1955 der Steuer, wenn der begünstigte Zweck innerhalb von acht Jahren aufgegeben wird. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes durfte bei einer Arbeiterwohnstätte die…
…vom 8. Mai 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Braunau am Inn vom 25. April 2002, betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988 sowie Nachforderung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Zeitraum 1. Jänner 1998 bis 31. Dezember…
…haben mit Kaufvertrag vom 6. März 1985 die Liegenschaft EZ 1277, KG G mit der Absicht, darauf eine Arbeiterwohnstätte zu errichten, um einen Gesamtkaufpreis von 380.000,-- S je zur Hälfte erworben und für diesen Erwerbsvorgang die Grunderwerbsteuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 1 Z 2 lit…
…an, seine Geschäftstätigkeit sei "Aufstellen u. Montage von mobilen Trennwänden und Spachtelarb.", die Anzahl der tatsächlich vorhandenen Arbeitnehmer betrage "1" (gemeint war offenbar der Bw selbst). Der Bw verfüge über ein Fahrzeug (PKW). Erlernt habe er keinen Beruf. Er unterhalte Geschäftsbeziehungen zu der M. O…
…Arzt, soweit er in Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit Entgelte vereinnahmt, die gemäß § 22 Z 1 lit. b des Einkommensteuergesetzes 1988 zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit zählen." Artikel 28 UStG 1994 lautet: "Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Art. 28. (1) Das Finanzamt hat Unternehmern im Sinne des § 2…
…der Bw niederschriftlich an, seine Geschäftstätigkeit sei "Verspachteln v. Gipskartonwänden", die Anzahl der tatsächlich vorhandenen Arbeitnehmer betrage "1" (gemeint war offenbar der Bw selbst). Der Bw verfüge über ein Fahrzeug und führe ein Fahrtenbuch. Er sei im Juli 2010 nach Österreich gekommen, wohne mit anderen…
…Arzt, soweit er in Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit Entgelte vereinnahmt, die gemäß § 22 Z 1 lit. b des Einkommensteuergesetzes 1988 zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit zählen." Artikel 28 UStG 1994 lautet: "Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Art. 28. (1) Das Finanzamt hat Unternehmern im Sinne des § 2…
…am Tag je Mitarbeiter geleistet; MA mussten Verpflegung und Unterkunft selbst bezahlen, daher Ansatz der ATS 24.000 | b) | ∅ Arbeitsleistung in Österreich im Jahr 1.720 Stunden (52 Wochen ab 2 Wochen für Feiertage, ab 6 Wochen Urlaub, ab 1 Wochen für…
…bezeichnet), der A-GmbH und der im September 1999 in Portugal gegründeten A-Bau-Lda (in der Folge: A-Bau). Im Jahr 1999 wurden in der A-Strasse in G mehrere Monate lang von portugiesischen Arbeitern mehrere Blöcken eines dort befindlichen Gebäudekomplexes umgebaut, die seit…
Mit Schreiben ihres rechtsfreundlichen Vertreters vom 12. Juni 2007 brachte die Bw diesbezüglich vor, es sei von BV bestätigt worden, dass DL entweder über einen gefälschten rumänischen Diplomatenpass oder über einen gefälschten rumänischen Reisepass verfügt habe, welcher es ihm ermöglicht hätte, ohne Kontrolle von/nach…
…ihre Zeit. Mit Ergänzungsvorhalt vom 23. Februar 2009 verlangte das Finanzamt vom Bw. die Vorlage folgender Nachweise: Beschäftigungsbewilligung oder Arbeitserlaubnis oder Befreiungsschein für das Jahr 2007, Geburtsurkunde der Kinder sowie Heiratsurkunde des Bw. Originale samt beglaubigter Übersetzung langten am 10. März 2009 ein: drei Auszüge…
…Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (gebürtiger Bosnier) ist verheiratet und als Drahtschneider bei der Fa. Fa.M-K-BGmbHin W. ganzjährig beschäftigt Er ist seit 6.November 1989 in Österreich. Vom Arbeitgeber wurde eine Firmenunterkunft zur Verfügung gestellt. Miet- bzw. Betriebskosten wurden im Berufungszeitraum vom Bw…
…Dezember 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 22. November 2006 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988 und Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen sowie Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für die Jahre 2003 und 2004 und Säumniszuschlag für das Jahr 2004 nach…
…A., vom 1. August 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 29. Juni 2006 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988 sowie Vorschreibung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Zeitraum 1. Jänner 2004 bis 31…