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UFSW RV/0742-W/04Säumniszuschlag, grobes Verschulden, Anwendungsbereich des § 217 Abs. 7 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2004

…des § 217 Abs. 7 BAO seien daher gegeben. Die Vorschreibung der Einkommensteuer 1997 widerspreche dem Gemeinschaftsrecht - 6. Rl. Art. 4(1) - somit stelle auch die Vorschreibung eines Säumniszuschlages eine Verletzung des Gemeinschaftsrechtes dar. Über die Berufung wurde erwogen: Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs…

UFSW RV/2859-W/09Säumniszuschlag als verschuldensunabhängige Rechtsfolge, da über Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO gesondert abgesprochen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2010

…Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre. Weiters beantragte die Bw. gemäß § 217 Abs. 7 BAO die Herabsetzung des Säumniszuschlages mangels Vorliegens eines groben Verschuldens. Das diesbezügliche Vorbringen wird mangels Relevanz für das gegenständliche Berufungsverfahren nicht wiedergegeben, da dieser Antrag vom Finanzamt mit gesondertem Bescheid vom 5…

UFSZ2L ZRV/0024-Z2L/05Herabsetzung des Säumniszuschlages nach § 217 Abs. 7 BAO mangels groben Verschuldens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.04.2007

…Entscheidung des Landeshauptmanns von Oberösterreich als Berufungsbehörde vom 24. September 2003 rechtskräftig beendet. Vor diesem Hintergrund kann im Verhalten der Bf. kein grobes Verschulden an der unrichtigen Selbstberechnung erblickt werden. Dem Antrag der Bf. folgend ist daher im Anwendungsbereich des § 217 Abs. 7 BAO der…

UFSS RV/0663-S/08Säumniszuschlag; grobes Verschulden des Vertreters; Fristversäumnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2009

…diese Berufung mit der Begründung als unbegründet ab, dass der Gesetzgeber im Anwendungsbereich des § 217 BAO die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, grundsätzlich als unmaßgeblich erachte. Nach Abs. 7 seien Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen nicht festzusetzen, wenn ihn an der Säumnis kein grobes…

UFSL RV/0498-L/091. Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages bei Abgabenentrichtung mittels Banküberweisung (Respirofrist) 2. Grobes Verschulden an der Säumnis bei verspäteter Erteilung des Überweisungsauftrages an die Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2009

…Überweisungsempfängerin das verfahrensbeteiligte Finanzamt und als Empfängerkonto ein näher genanntes Postsparkassenkonto desselben auf. In derselben schriftlichen Eingabe stellte die Einschreiter außer dem Berufungsbegehren auch das Eventualbegehren, den strittigen Säumniszuschlag allenfalls auf Grundlage des § 217 Abs. 7 BAO auf 0,00 € herab- bzw. nicht festzusetzen…

UFSW RV/1104-W/11Säumniszuschlag, ausnahmsweise Säumnis nicht bei verspätetem AEH- oder ZE-Antrag, Anträge mittels E-mail sind unzulässig, daher auch kein Mängelbehebungsverfahren, kein grobes Verschulden bei Vertrauen auf Rechtsauskunft des Finanzamtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2011

…Grobes Verschulden liegt hingegen vor, wenn das Verschulden nicht mehr als leichte Fahrlässigkeit anzusehen ist (Ritz, BAO-Kommentar³, RZ 43 zu § 217 Abs. 7). Nach der Rechtsprechung des VwGH liegt eine lediglich (leichte) Fahrlässigkeit dann vor, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger…

UFSL RV/0846-L/08Entsprechen eine Berufung oder ein Wiedereinsetzungsantrag nicht den Inhaltserfordernissen der §§ 309a Abs. 1 bzw. 250 Abs. 1 BAO und werden entsprechende Mängelbehebungsaufträge nicht erfüllt, sind die Berufung bzw. der Wiedereinsetzungsantrag als zurückgenommen zu erklären.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid30.10.2008

…seien im Anwendungsbereich des § 217 BAO grundsätzlich unmaßgeblich. Ebenfalls am 10. August 2006 wies das Finanzamt das Nachsichtsgesuch, den Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO auf Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages und den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als unbegründet ab. In dem das Nachsichtsgesuch…

UFSK RV/0065-K/04Säumniszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2006

…Säumnis eingetreten und wann die Festsetzung des Säumniszuschlages erfolgt ist. Auf das gegenständliche Berufungsverfahren ist aus den vorgenannten Gründen die Rechtslage vor dem Budgetbegleitgesetz 2001anzuwenden. Wird demnach eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, tritt gemäß § 217 Abs. 1 BAO aF mit Ablauf dieses Tages…

UFSI RV/0503-I/06Kein (grobes) Verschulden an der Säumnis bei Verlust eines Schriftstückes auf dem Postweg
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2007

…Gefahr für die Übersendung des Geldbetrages trägt (§ 905 Abs. 2 ABGB), folgt entgegen der Ansicht des Finanzamtes aber nicht, dass die Gründe für die Säumnis grundsätzlich unbeachtlich sind. Vielmehr ist im Anwendungsbereich des § 217 Abs. 7 BAO eine Beurteilung des Grades des Verschuldens vorzunehmen und…

UFSK RV/0299-K/05Antrag auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2006

…dass er die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt hätten, im Anwendungsbereich des § 217 Abs. 1 BAO grundsätzlich als unmaßgeblich erachte. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO seien auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden treffe…

UFSI RV/0378-I/11Säumnis bei der Abgabenentrichtung iZm einer der Abgabepflichtigen zwar erteilten, aber noch nicht bekannt gegebenen Steuernummer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2012

…dass die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt hätten, im Anwendungsbereich des § 217 Abs. 1 BAO unmaßgeblich seien. Im Übrigen entspreche es dem Wesen von Selbstbemessungsabgaben, dass Abgabepflichtige bei der Entrichtung solcher Abgaben von sich aus tätig würden und die gesetzlichen Verpflichtungen pünktlich erfüllten. Im Vorlageantrag…

UFSF RV/0050-F/08Grobes Verschulden an einer Fristversäumnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2008

…Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde unter Verweis auf die Berufungsausführungen bemängelt, dass in der Berufungsvorentscheidung nicht auf die Bestimmung des § 217 Abs. 7 BAO Bedacht genommen worden sei. Aus dem Vorbringen des Bw. sei aber zweifelsfrei abzuleiten…

UFSL RV/0256-L/06Säumniszuschlag wegen verspäteter Entrichtung der Einkommensteuervorauszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.06.2007

…die zum Zahlungsverzug geführt hätten, für den Anwendungsbereich des § 217 Abs. 1 BAO als unmaßgeblich erachte. Für das Entstehen der Abgabepflicht sei einzig und alleine maßgeblich, ob die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt seien. Der Bw stellte am 7. Februar 2006 per FinanzOnline einen Antrag auf Entscheidung…

UFSS RV/0618-S/07Berufung betreffend die Festsetzung eines Säumniszuschlages im Zusammenhang mit Verschulden bei verspätetem Zahlungserleichterungsansuchen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2008

…sich die Sonderbestimmung des § 217 Abs. 7 BAO nur auf den Grundtatbestand und somit auf die Nichtentrichtung von Abgaben beziehen kann. Ob den Bw an der verspäteten Stellung eines Zahlungserleichterungsansuchens ein grobes Verschulden trifft fällt somit nicht unter den Anwendungsbereich des § 217 Abs. 7 BAO. …

UFSL RV/1062-L/09Grobes Verschulden bei Vornahme einer Umsatzsteuerberichtigung aufgrund zweifelhafter Einbringlichkeit des Entgelts
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2010

…bei Aufwendung der zumutbaren Sorgfalt unschwer erkennbar gewesen wäre. Das Verschulden des Vertreters ist im Anwendungsbereich des § 217 Abs. 7 BAO dem Verschulden des Vertretenen gleichzuhalten (Ritz, BAO³, § 217 Tz 45 mwN). Gemäß § 16 Abs. 3 UStG iVm Abs. 1 dieser Bestimmung hat der Unternehmer…

UFSL RV/2117-L/02Säumniszuschlag im Konkurs
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2003

…die Säumnis eingetreten und wann die Festsetzung des Säumniszuschlages erfolgt ist. Auf das gegenständliche Berufungsverfahren war aus den vorgenannten Gründen die bisherige Rechtslage anzuwenden Wird demnach eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, tritt gemäß § 217 Abs. 1 BAO mit Ablauf dieses Tages die Verpflichtung…

UFSG RV/0009-G/04Festsetzung eines Säumniszuschlages infolge verspäteter Entrichtung einer Umsatzsteuervorauszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.03.2004

…BAO gelte als Entrichtungstag der 26. August 2003, was für die am 18. August fällige Umsatzsteuer verspätet sei. Die Abgabenschuld sei eine Bringschuld, weshalb Verzögerungen der Weiterleitung dem Abgabepflichtigen zur Last fielen. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, seien im Anwendungsbereich des § 217 Abs…

UFSL RV/1766-L/02Säumniszuschlagsvorschreibung wegen Festsetzung einer Umsatzsteuervorauszahlung nach deren Fälligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2003

…die Säumnis eingetreten und wann die Festsetzung des Säumniszuschlages erfolgt ist. Auf das gegenständliche Berufungsverfahren war aus den vorgenannten Gründen die bisherige Rechtslage anzuwenden. Wird demnach eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, tritt gemäß § 217 Abs. 1 BAO mit Ablauf dieses Tages die Verpflichtung…

UFSW RV/0102-W/07Säumniszuschlag ist weder Strafe noch Schadenersatz und verstößt nicht gegen das EU-Gemeinschaftsrecht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2007

…die zum Zahlungsverzug geführt haben, grundsätzlich unbeachtlich sind (VwGH 26.5.1999, 99/13/0054). Daran ändert auch die Bestimmung des § 217 Abs. 7 BAO, wonach Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen sind, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden…

UFSL RV/2218-L/02Säumniszuschlag von einer vermeintlich unrichtigen Umsatzsteuernachhforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2004

…Diese Nachfristen konnten den Eintritt der jeweiligen Säumniszuschlagspflicht aber berufungsgegenständlich deshalb nicht mehr verhindern, weil dafür mit Rücksichtnahme auf die Tatbestandserfordernisse des § 217 Abs. 3 BAO Voraussetzung gewesen wäre, dass diese Entrichtungsfristen entweder selbst an den jeweiligen Fälligkeitstag unmittelbar angeschlossen hätten oder dass zwischen den…