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UFSW RV/0742-W/04Säumniszuschlag, grobes Verschulden, Anwendungsbereich des § 217 Abs. 7 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2004

…des § 217 Abs. 7 BAO seien daher gegeben. Die Vorschreibung der Einkommensteuer 1997 widerspreche dem Gemeinschaftsrecht - 6. Rl. Art. 4(1) - somit stelle auch die Vorschreibung eines Säumniszuschlages eine Verletzung des Gemeinschaftsrechtes dar. Über die Berufung wurde erwogen: Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs…

BFG RV/7102743/2013§ 217 Abs. 7 BAO im Zusammenhang mit einem beim Finanzamt nicht eingelangten Zahlungserleichterungsansuchen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis19.02.2015

…dass der Umstand, ob den Bf. an der verspäteten Stellung eines Zahlungserleichterungsansuchens ein grobes Verschulden treffe, nicht unter den Anwendungsbereich des § 217 Abs. 7 BAO falle. Diesbezüglich werde erläutert, dass die Zahlung der Abgabenschulden deswegen nicht erfolgt sei, da die steuerliche Vertretung in der Annahme…

UFSW RV/2859-W/09Säumniszuschlag als verschuldensunabhängige Rechtsfolge, da über Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO gesondert abgesprochen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2010

…Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre. Weiters beantragte die Bw. gemäß § 217 Abs. 7 BAO die Herabsetzung des Säumniszuschlages mangels Vorliegens eines groben Verschuldens. Das diesbezügliche Vorbringen wird mangels Relevanz für das gegenständliche Berufungsverfahren nicht wiedergegeben, da dieser Antrag vom Finanzamt mit gesondertem Bescheid vom 5…

RAE Rz 712–7386.4. Verrechnungsweisungen (§ 214 Abs. 4 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Abgaben schuldender Abgabepflichtiger eine auf ihn lautende Zahlungswidmung irrtümlich unterlassen hat. Rz 730: Der Anwendungsbereich des § 214 Abs. 5 BAO bezieht sich auf alle nach § 214 Abs. 4 und 7 BAO zulässigen Verrechnungsweisungen und Zahlungswidmungen. Rz 731: Die Zulassung der Berichtigung einer Umsatzsteuervoranmeldung (§ 21 Abs…

UFSZ2L ZRV/0024-Z2L/05Herabsetzung des Säumniszuschlages nach § 217 Abs. 7 BAO mangels groben Verschuldens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)04.04.2007

…Entscheidung des Landeshauptmanns von Oberösterreich als Berufungsbehörde vom 24. September 2003 rechtskräftig beendet. Vor diesem Hintergrund kann im Verhalten der Bf. kein grobes Verschulden an der unrichtigen Selbstberechnung erblickt werden. Dem Antrag der Bf. folgend ist daher im Anwendungsbereich des § 217 Abs. 7 BAO der…

BFG RV/7105811/2015Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist das (grobe) Verschulden des Vertreters dem Verschulden des Vertretenen gleichzusetzen (VwGH 26.4.2000, 2000/14/0006-0008).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.11.2015

…0008). Im Ansuchen gemäß § 217 Abs. 7 BAO wurden keine Gründe dargetan, die das grobe Verschulden der steuerlichen Vertretung (neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen statt Beschwerde) ausschließen würden. Die Ausführungen der Bf. waren somit nicht geeignet, ihr Begehren auf Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages zu stützen, weshalb die Beschwerde abgewiesen…

BFG RV/5100172/2012Unverhältnismäßigkeit und Verfassungswidrigkeit des Säumniszuschlages infolge kurzfristigen Überschreitens der Zahlungsfrist.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.03.2014

…vorgebracht wurden. Eine Prüfung der Voraussetzungen des § 217 Abs. 7 BAO erübrigte sich daher. Die Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages im Sinne dieser Bestimmung stellt eine Begünstigung dar. Die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung tritt bei Begünstigungstatbeständen gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers aber in den Hintergrund. Dieser…

UFSS RV/0663-S/08Säumniszuschlag; grobes Verschulden des Vertreters; Fristversäumnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2009

…diese Berufung mit der Begründung als unbegründet ab, dass der Gesetzgeber im Anwendungsbereich des § 217 BAO die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, grundsätzlich als unmaßgeblich erachte. Nach Abs. 7 seien Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen nicht festzusetzen, wenn ihn an der Säumnis kein grobes…

BFG RV/5100381/2017Ausnahmsweise Säumnis gemäß § 217 Abs. 5 BAO im Zusammenhang mit der Geltendmachung der Vorsteuer aus der Einfuhrumsatzsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.01.2020

…Finanzierungsrahmen bei der Bank werde der im Anwendungsbereich des § 217 Abs. 7 BAO den Begünstigungswerber treffenden Konkretisierungsobliegenheit hinsichtlich eines fehlenden groben Verschuldens an der verspäteten Abgabenentrichtung weder in zeitlicher noch in sonstiger Hinsicht entsprochen. Dem Antrag auf Aufhebung des Säumniszuschlages könne daher nicht gefolgt werden…

RAE Rz 900–9299. Säumniszuschläge (§ 217 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Damit hat der Gesetzgeber dargetan, dass er die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, im Anwendungsbereich des § 217 Abs. 1 BAO als unmaßgeblich erachtet (VwGH 13.9.1999, 97/09/0134). Für das Entstehen der Säumniszuschlagspflicht ist allein maßgeblich, ob die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind…

UFSL RV/0498-L/091. Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages bei Abgabenentrichtung mittels Banküberweisung (Respirofrist) 2. Grobes Verschulden an der Säumnis bei verspäteter Erteilung des Überweisungsauftrages an die Bank
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2009

…Überweisungsempfängerin das verfahrensbeteiligte Finanzamt und als Empfängerkonto ein näher genanntes Postsparkassenkonto desselben auf. In derselben schriftlichen Eingabe stellte die Einschreiter außer dem Berufungsbegehren auch das Eventualbegehren, den strittigen Säumniszuschlag allenfalls auf Grundlage des § 217 Abs. 7 BAO auf 0,00 € herab- bzw. nicht festzusetzen…

UFSW RV/1104-W/11Säumniszuschlag, ausnahmsweise Säumnis nicht bei verspätetem AEH- oder ZE-Antrag, Anträge mittels E-mail sind unzulässig, daher auch kein Mängelbehebungsverfahren, kein grobes Verschulden bei Vertrauen auf Rechtsauskunft des Finanzamtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2011

…Grobes Verschulden liegt hingegen vor, wenn das Verschulden nicht mehr als leichte Fahrlässigkeit anzusehen ist (Ritz, BAO-Kommentar³, RZ 43 zu § 217 Abs. 7). Nach der Rechtsprechung des VwGH liegt eine lediglich (leichte) Fahrlässigkeit dann vor, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger…

UFSL RV/0846-L/08Entsprechen eine Berufung oder ein Wiedereinsetzungsantrag nicht den Inhaltserfordernissen der §§ 309a Abs. 1 bzw. 250 Abs. 1 BAO und werden entsprechende Mängelbehebungsaufträge nicht erfüllt, sind die Berufung bzw. der Wiedereinsetzungsantrag als zurückgenommen zu erklären.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid30.10.2008

…seien im Anwendungsbereich des § 217 BAO grundsätzlich unmaßgeblich. Ebenfalls am 10. August 2006 wies das Finanzamt das Nachsichtsgesuch, den Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO auf Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages und den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als unbegründet ab. In dem das Nachsichtsgesuch…

UFSK RV/0065-K/04Säumniszuschlag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.03.2006

…Säumnis eingetreten und wann die Festsetzung des Säumniszuschlages erfolgt ist. Auf das gegenständliche Berufungsverfahren ist aus den vorgenannten Gründen die Rechtslage vor dem Budgetbegleitgesetz 2001anzuwenden. Wird demnach eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, tritt gemäß § 217 Abs. 1 BAO aF mit Ablauf dieses Tages…

BFG RV/7102176/20121. Ist Poker ein Glücksspiel iSd § 1 GSpG und daher bis 2011 rechtsgeschäftsgebührenpflichtig gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7b GebG und ab 2011 glücksspielabgabepflichtig gemäß § 57 Abs. 1 GSpG? Ist diese Rechtsverkehrsbesteuerung unions- und verfassungsrechtswidrig? Hat die Übergangsbestimmung in § 60 Abs. 24 GSpG für gewerberechtliche Pokerspielstätten eine Auswirkung auf die Rechtsverkehrsbesteuerung? 2. Festsetzung von Säumniszuschlägen betreffend Glücksvertragsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7b GebG?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.04.2019Teil 1/3

…vertretbare Rechtsauffassung sei jedenfalls nicht geeignet, das von § 217 Abs. 7 BAO geforderte grobe Verschulden an der Säumnis abzuleiten, das einer Bewilligung dieses Antrages entgegenstehen würde. 2.5. Stellungnahme des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel im Vorlagebericht Das Finanzamt erließ keine Beschwerdevorentscheidung, sondern legte…

BFG RV/7100323/2024Abweisung der Beschwerde eines Haftenden gem. § 9 IVm §§ 80 BAO gegen die Abgabenbescheide
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.10.2025Teil 3/3

…217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Gemäß § 217 Abs…

UFSI RV/0503-I/06Kein (grobes) Verschulden an der Säumnis bei Verlust eines Schriftstückes auf dem Postweg
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2007

…Gefahr für die Übersendung des Geldbetrages trägt (§ 905 Abs. 2 ABGB), folgt entgegen der Ansicht des Finanzamtes aber nicht, dass die Gründe für die Säumnis grundsätzlich unbeachtlich sind. Vielmehr ist im Anwendungsbereich des § 217 Abs. 7 BAO eine Beurteilung des Grades des Verschuldens vorzunehmen und…

UFSK RV/0299-K/05Antrag auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlagen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2006

…dass er die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt hätten, im Anwendungsbereich des § 217 Abs. 1 BAO grundsätzlich als unmaßgeblich erachte. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO seien auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden treffe…

UFSI RV/0378-I/11Säumnis bei der Abgabenentrichtung iZm einer der Abgabepflichtigen zwar erteilten, aber noch nicht bekannt gegebenen Steuernummer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2012

…dass die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt hätten, im Anwendungsbereich des § 217 Abs. 1 BAO unmaßgeblich seien. Im Übrigen entspreche es dem Wesen von Selbstbemessungsabgaben, dass Abgabepflichtige bei der Entrichtung solcher Abgaben von sich aus tätig würden und die gesetzlichen Verpflichtungen pünktlich erfüllten. Im Vorlageantrag…

UFSF RV/0050-F/08Grobes Verschulden an einer Fristversäumnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2008

…Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde unter Verweis auf die Berufungsausführungen bemängelt, dass in der Berufungsvorentscheidung nicht auf die Bestimmung des § 217 Abs. 7 BAO Bedacht genommen worden sei. Aus dem Vorbringen des Bw. sei aber zweifelsfrei abzuleiten…