…des § 217 Abs. 7 BAO seien daher gegeben. Die Vorschreibung der Einkommensteuer 1997 widerspreche dem Gemeinschaftsrecht - 6. Rl. Art. 4(1) - somit stelle auch die Vorschreibung eines Säumniszuschlages eine Verletzung des Gemeinschaftsrechtes dar. Über die Berufung wurde erwogen: Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs…
…dass der Umstand, ob den Bf. an der verspäteten Stellung eines Zahlungserleichterungsansuchens ein grobes Verschulden treffe, nicht unter den Anwendungsbereich des § 217 Abs. 7 BAO falle. Diesbezüglich werde erläutert, dass die Zahlung der Abgabenschulden deswegen nicht erfolgt sei, da die steuerliche Vertretung in der Annahme…
…Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre. Weiters beantragte die Bw. gemäß § 217 Abs. 7 BAO die Herabsetzung des Säumniszuschlages mangels Vorliegens eines groben Verschuldens. Das diesbezügliche Vorbringen wird mangels Relevanz für das gegenständliche Berufungsverfahren nicht wiedergegeben, da dieser Antrag vom Finanzamt mit gesondertem Bescheid vom 5…
…Abgaben schuldender Abgabepflichtiger eine auf ihn lautende Zahlungswidmung irrtümlich unterlassen hat. Rz 730: Der Anwendungsbereich des § 214 Abs. 5 BAO bezieht sich auf alle nach § 214 Abs. 4 und 7 BAO zulässigen Verrechnungsweisungen und Zahlungswidmungen. Rz 731: Die Zulassung der Berichtigung einer Umsatzsteuervoranmeldung (§ 21 Abs…
…Entscheidung des Landeshauptmanns von Oberösterreich als Berufungsbehörde vom 24. September 2003 rechtskräftig beendet. Vor diesem Hintergrund kann im Verhalten der Bf. kein grobes Verschulden an der unrichtigen Selbstberechnung erblickt werden. Dem Antrag der Bf. folgend ist daher im Anwendungsbereich des § 217 Abs. 7 BAO der…
…0008). Im Ansuchen gemäß § 217 Abs. 7 BAO wurden keine Gründe dargetan, die das grobe Verschulden der steuerlichen Vertretung (neuerliches Zahlungserleichterungsansuchen statt Beschwerde) ausschließen würden. Die Ausführungen der Bf. waren somit nicht geeignet, ihr Begehren auf Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages zu stützen, weshalb die Beschwerde abgewiesen…
…vorgebracht wurden. Eine Prüfung der Voraussetzungen des § 217 Abs. 7 BAO erübrigte sich daher. Die Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages im Sinne dieser Bestimmung stellt eine Begünstigung dar. Die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung tritt bei Begünstigungstatbeständen gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers aber in den Hintergrund. Dieser…
…diese Berufung mit der Begründung als unbegründet ab, dass der Gesetzgeber im Anwendungsbereich des § 217 BAO die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, grundsätzlich als unmaßgeblich erachte. Nach Abs. 7 seien Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen nicht festzusetzen, wenn ihn an der Säumnis kein grobes…
…Finanzierungsrahmen bei der Bank werde der im Anwendungsbereich des § 217 Abs. 7 BAO den Begünstigungswerber treffenden Konkretisierungsobliegenheit hinsichtlich eines fehlenden groben Verschuldens an der verspäteten Abgabenentrichtung weder in zeitlicher noch in sonstiger Hinsicht entsprochen. Dem Antrag auf Aufhebung des Säumniszuschlages könne daher nicht gefolgt werden…
…Damit hat der Gesetzgeber dargetan, dass er die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, im Anwendungsbereich des § 217 Abs. 1 BAO als unmaßgeblich erachtet (VwGH 13.9.1999, 97/09/0134). Für das Entstehen der Säumniszuschlagspflicht ist allein maßgeblich, ob die objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind…
…Überweisungsempfängerin das verfahrensbeteiligte Finanzamt und als Empfängerkonto ein näher genanntes Postsparkassenkonto desselben auf. In derselben schriftlichen Eingabe stellte die Einschreiter außer dem Berufungsbegehren auch das Eventualbegehren, den strittigen Säumniszuschlag allenfalls auf Grundlage des § 217 Abs. 7 BAO auf 0,00 € herab- bzw. nicht festzusetzen…
…Grobes Verschulden liegt hingegen vor, wenn das Verschulden nicht mehr als leichte Fahrlässigkeit anzusehen ist (Ritz, BAO-Kommentar³, RZ 43 zu § 217 Abs. 7). Nach der Rechtsprechung des VwGH liegt eine lediglich (leichte) Fahrlässigkeit dann vor, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger…
…seien im Anwendungsbereich des § 217 BAO grundsätzlich unmaßgeblich. Ebenfalls am 10. August 2006 wies das Finanzamt das Nachsichtsgesuch, den Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO auf Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages und den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als unbegründet ab. In dem das Nachsichtsgesuch…
…Säumnis eingetreten und wann die Festsetzung des Säumniszuschlages erfolgt ist. Auf das gegenständliche Berufungsverfahren ist aus den vorgenannten Gründen die Rechtslage vor dem Budgetbegleitgesetz 2001anzuwenden. Wird demnach eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, tritt gemäß § 217 Abs. 1 BAO aF mit Ablauf dieses Tages…
…vertretbare Rechtsauffassung sei jedenfalls nicht geeignet, das von § 217 Abs. 7 BAO geforderte grobe Verschulden an der Säumnis abzuleiten, das einer Bewilligung dieses Antrages entgegenstehen würde. 2.5. Stellungnahme des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel im Vorlagebericht Das Finanzamt erließ keine Beschwerdevorentscheidung, sondern legte…
…217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Gemäß § 217 Abs…
…Gefahr für die Übersendung des Geldbetrages trägt (§ 905 Abs. 2 ABGB), folgt entgegen der Ansicht des Finanzamtes aber nicht, dass die Gründe für die Säumnis grundsätzlich unbeachtlich sind. Vielmehr ist im Anwendungsbereich des § 217 Abs. 7 BAO eine Beurteilung des Grades des Verschuldens vorzunehmen und…
…dass er die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt hätten, im Anwendungsbereich des § 217 Abs. 1 BAO grundsätzlich als unmaßgeblich erachte. Gemäß § 217 Abs. 7 BAO seien auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden treffe…
…dass die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt hätten, im Anwendungsbereich des § 217 Abs. 1 BAO unmaßgeblich seien. Im Übrigen entspreche es dem Wesen von Selbstbemessungsabgaben, dass Abgabepflichtige bei der Entrichtung solcher Abgaben von sich aus tätig würden und die gesetzlichen Verpflichtungen pünktlich erfüllten. Im Vorlageantrag…
…Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde unter Verweis auf die Berufungsausführungen bemängelt, dass in der Berufungsvorentscheidung nicht auf die Bestimmung des § 217 Abs. 7 BAO Bedacht genommen worden sei. Aus dem Vorbringen des Bw. sei aber zweifelsfrei abzuleiten…