Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adresse, vom 27. August 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 10. August 2007 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt…
…Wesen nach ähnliche Einkommen- oder Gewinnsteuer anzuwenden, die nach Unterzeichnung des Abkommens von einem der Vertragsstaaten erhoben werde. Als Steuer vom Einkommen und Ertrag falle somit auch die Lohnsummensteuer in den Anwendungsbereich der zwischenstaatlichen Verträge, da sie einen Teil der Gewerbesteuer darstelle. Aufgrund der Tatsache…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen…
…Fassung würden die Bestimmungen der Absätze 1 bis 7, in welchen die abzugsfähigen Warenrückvergütungen aufgezählt seien, nicht für die dem Anwendungsbereich der Gewerbeordnung 1973 unterliegenden Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften gelten. Da das Zweckgeschäft der Bw. der Gewerbeordnung unterliege, seien die von ihr an die Genossenschaftsmitglieder geleisteten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung des Berufungswerbers gegen den Bescheid des Finanzamtes X . betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw), der bis 1995 hauptberuflich als selbständiger Wirtschaftstreuhänder tätig war…
…Es kann aber vereinbart werden, dass der Bestandnehmer die Sache erst auf seine Kosten brauchbar machen soll (JBl 1959, 498 = Miet 6962, jedenfalls außerhalb des Anwendungsbereichs des § 3 MRG, Miet 49.123). - Im Bereich voller Anwendbarkeit des MRG ohne WGG - ist die Brauchbarkeit von…
…EP | 7.500,00 | 7.500,00 Nach der Aktenlage ließen die oben zitierten Kostenpositionen den Rückschluss auf das Vorliegen von Instandsetzungsaufwendungen zu, zumal das Objekt in den Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetz fällt, sodass aus den laufenden Einnahmen die anfallenden Hauserhaltungskosten gedeckt werden können…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch T., vom 11. Dezember 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes K. vom 13. November 2002 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer 1997 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die von der verdeckten Gewinnausschüttung des Jahres…
…1992 bezweckt, dem § 110 EStG zu derogieren. Entsprechend der generellen Dynamisierung der Verweise im EStG, gilt somit § 21 GehG im Anwendungsbereich der Steuerbefreiung des § 3 Abs. 1 Z. 8 EStG in seiner jeweils geltenden Fassung. Die an den Bw. in den Streitjahren ausbezahlten Auslandszulagen gemäß §…
…der Abgabe vor, kann im gegenständlichen Fall keine Bedeutung zugemessen werden, da maßgeblich für den Anwendungsbereich der geänderten Norm nicht der Zeitpunkt der Verwirkung des Säumniszuschlages ist, sondern der Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches bei der Stammabgabe. Bei Abgabenansprüchen die vor dem 1. Dezember 2001…
…wurde, ist auch im Sinne der VO Familienangehöriger des geschiedenen Ehemannes der Beschwerdeführerin. Der Beschwerdefall fällt somit in den Anwendungsbereich der VO. Nach Punkt 1 des Tenors des Urteiles des EuGH hat die Beschwerdeführerin unter den hier gegebenen Umständen den Anspruch auf die Familienbeihilfe beibehalten…
…zu prüfen, ob diese Tätigkeit in Griechenland einen Anspruch auf Familienleistungen nach griechischem Recht begründet hat. Ab diesem Zeitpunkt unterliegt die Bw nämlich unbestritten dem persönlichen Anwendungsbereich der VO und nach Art 13 der VO den Rechtsvorschriften Griechenlands. Ob die Familienbeihilfe tatsächlich ausbezahlt wurde, ist…
…wurde, ist auch im Sinne der VO Familienangehöriger des geschiedenen Ehemannes der Beschwerdeführerin. Der Beschwerdefall fällt somit in den Anwendungsbereich der VO. Nach Punkt 1 des Tenors des Urteiles des EuGH hat die Beschwerdeführerin unter den hier gegebenen Umständen den Anspruch auf die Familienbeihilfe beibehalten…
Daher ist zusätzlich auch aus diesem Grund für die Bw - die ihren Anspruch nur vom Anspruch ihres geschiedenen Ehegatten herleiten könnte, welcher (neben der im ggstdl Fall nicht gegebenen Voraussetzung, dass die VO für den Kindesvater persönlich anwendbar wäre) zur Voraussetzung hätte, dass das Kind…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch B & O Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-GmbH gegen den Bescheid des Finanzamtes Schwaz vom 29. August 2002 betreffend Abweisung eines Antrages auf Herabsetzung von Säumniszuschlägen gemäß § 217 Abs. 7 BAO entschieden: Die Berufung wird…
…Form einer "Kombinationsmethode" vorzusehen, sei auch durch die die Novellierung des Art. 591 ZK-DVO nicht aufgegeben worden. Es sei lediglich der Anwendungsbereich der Mehrwertmethode erweitert worden. Im Hinblick auf den in Rede stehenden Prüfzeitraum (14. August 2003 bis 30. Juni 2005) werde diese Intention…
Die Ermessensentscheidung (§ 20 BAO) zur Bescheidaufhebung ergibt sich auch aus dem Umstand, dass der Unabhängige Finanzsenat keinen Zugang zu der mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellten Buchführung "Passive Veredelung" des Anmelders hat und die erforderlichen Angaben zu den Waren der vorübergehenden Ausfuhr in den vorgelegten schriftlichen Aktenunterlagen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 13. Februar 2008 betreffend Zurückweisung (§ 273 BAO) der Berufung vom 6. September 2007 gegen den Bescheid vom 30. Juli 1996 über Einkommensteuer 1995 im…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr.Johann Kölly, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Linz vom 20. Juli 2000, GZ. 500/020534/1/97, betreffend Geltendmachung der Zollschuld gemäß §§ 174 Abs.3 lit.a zweiter Tatbestand Zollgesetz 1988 (ZollG…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Burghofer & Pacher, Rechtsanwälte GmbH, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 9. Juli 2003, GZ. 100/59760/2002-7, betreffend Aussetzung der Vollziehung gemäß Artikel 244 und 245 Zollkodex (ZK),iVm. § 212a Bundesabgabenordnung…