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KStR 2013 Rz 130922.3 Persönlicher Anwendungsbereich (§ 12a Abs. 2 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

22.3 Persönlicher Anwendungsbereich (§ 12a Abs. 2 KStG 1988) 22.3.1 Erfasste Körperschaften Rz 1309af: Die Zinsschrankenregelung findet nicht auf natürliche Personen, sondern ausschließlich auf bestimmte in § 12a Abs. 2 KStG 1988 taxativ aufgezählte Körperschaften Anwendung. Diese sind: Unbeschränkt steuerpflichtige juristische Personen des privaten…

KStR 2013 Rz 130923.3 Anwendungsbereich der Sondervorschriften für hybride Gestaltungen (§ 14 Abs. 1 iVm Abs. 2 bis 5 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

23.3 Anwendungsbereich der Sondervorschriften für hybride Gestaltungen (§ 14 Abs. 1 iVm Abs. 2 bis 5 KStG 1988) 23.3.1 Betroffene Körperschaften Rz 1309ge: Die Sondervorschriften für hybride Gestaltungen gemäß § 14 KStG 1988 betreffen in persönlicher Hinsicht sowohl unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften iSd § 1 Abs…

LRL 2012 Rz 1–21. Anwendungsbereich der Liebhabereiverordnung idgF (LVO)
geltende FassungRichtlinien01.01.2012

…Anwendungsbereich der Liebhabereiverordnung idgF (LVO) Rz 1: Die Verordnung ist im Bereich der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer anzuwenden. Hinsichtlich Einkommen- und Körperschaftsteuer sind die in § 5 LVO angeführten Rechtsträger aus dem sachlichen Anwendungsbereich ausgenommen. Rz 2: Ist im Bereich einer Land- und Forstwirtschaft…

UP-66602. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien01.07.2026

…Anwendungsbereich Diese Arbeitsrichtlinie gilt für die Anwendung der Verordnung (EU) 2026/1455 zur Anpassung der Einfuhrzölle auf bestimmte Waren mit Ursprung in den USA und zur Eröffnung von Zollkontingenten für die Einfuhr bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA-Zoll-VO…

UP-65002. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien01.05.2026

2. Anwendungsbereich Grundsätzlich unterliegen dem begünstigten Warenverkehr mit der EU Waren die ihren Ursprung in Argentinien, Brasilien, Paraguay oder Uruguay haben. Der räumliche Anwendungsbereich des Abkommens umfasst auch deren Hoheitsgewässer. Die auf hoher See befindlichen Schiffe, einschließlich deren Fabrikschiffe, auf denen die durch Fischfang gewonnenen…

PV-Erlass Rz 1–51. Allgemeines und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

1. Allgemeines und Anwendungsbereich Im Folgenden gibt das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht über die steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften bekannt. Dieser Erlass ersetzt a.den Erlass des BMF vom 24.2.2014, BMF-010219/0488-VI/4/2013, BMF-AV Nr. 8/2014…

UP-40022. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien01.01.2025

…Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der Vertragspartner Anwendung, je nach Stand der Matrix über Kumulierungsmöglichkeiten, verlautbart im Amtsblatt der EU Serie C (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere-informationen-ursprung-praeferenzen.html). Der räumliche Anwendungsbereich des…

UP-52012. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien01.05.2024

2. Anwendungsbereich Der räumliche Anwendungsbereich des Abkommens umfasst a) für die Gebiete, in denen der Vertrag über die EU und der AEUV unter den in diesen Verträgen festgelegten Bedingungen angewendet werden, und b) für das Gebiet Neuseelands und die ausschließliche Wirtschaftszone, den Meeresboden und den…

VS-10002.5. Sachlicher Anwendungsbereich der SystemRL
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…zB bei Tabak zum Erhitzen, Deutschland für die Kaffeesteuer. Art. 1 SystemRL 2.6. Räumlicher Anwendungsbereich der SystemRL Räumlicher Anwendungsbereich der SystemRL ist das Gebiet der Union, also die Gebiete der MS, mit Ausnahme der in Abschnitt 2.6.1. und Abschnitt 2.6.2…

UP-40012. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

…Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der Vertragspartner Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt der EU Serie C (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere-informationen-ursprung-praeferenzen.html). Der räumliche Anwendungsbereich der Abkommen umfasst die…

ZK-25901. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie passive Veredelung befasst sich mit dem Verfahren der passiven Veredelung (pV), die zur Gruppe der besonderen Verfahren zählt. Die Neuauflage dieser Arbeitsrichtlinie wurde aufgrund der Anwendbarkeit der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom…

VB-03031. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien24.06.2025

1. Anwendungsbereich Grundsätzlich muss jegliches Verpackungsholz, gemäß 1.3, mit Ursprung/Herkunft in Drittstaaten die Anforderungen des ISPM 15 erfüllen. Die Einhaltung der Anforderungen wird mittels Stempel auf dem Verpackungsmaterial/Stauholz bestätigt. [Grafik]   SEQ Abbildung \* ARABIC 1 Schematische Darstellung eines gültigen ISPM 15 Stempels…

UP-44042. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien04.05.2021

2. Anwendungsbereich Grundsätzlich unterliegen dem begünstigten Warenverkehr mit der EU Waren, die ihren Ursprung in Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland haben. Der räumliche Anwendungsbereich des Abkommens umfasst auch deren Hoheitsgewässer. Die auf hoher See befindlichen Schiffe, einschließlich deren Fabrikschiffe, auf denen die durch Fischfang gewonnenen…

UP-58002. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien01.10.2020

2. Anwendungsbereich Grundsätzlich unterliegen dem begünstigten Warenverkehr mit Kamerun Waren, die ihren Ursprung in der EU haben. Der räumliche Anwendungsbereich des Übergangsabkommens umfasst auch die Hoheitsgewässer der EU und von Kamerun. Die auf hoher See befindlichen Schiffe, einschließlich deren Fabrikschiffe, auf denen die durch Fischfang…

UP-57002. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien19.02.2021

2. Anwendungsbereich Grundsätzlich unterliegen dem begünstigten Warenverkehr mit der EU Waren, die ihren Ursprung in Ghana haben. Der räumliche Anwendungsbereich des WPA umfasst auch deren Hoheitsgewässer. Die auf hoher See befindlichen Schiffe, einschließlich deren Fabrikschiffe, auf denen die durch Fischfang gewonnenen Erzeugnisse be- oder verarbeitet…

ZK-23701. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien01.04.2023

1. Einführung und Anwendungsbereich Die Arbeitsrichtlinie Lagerung befasst sich mit dem besonderen Verfahren der Lagerung sowie auch (obwohl diese kein Zollverfahren darstellt) mit der Verwahrung von Waren in bewilligten Verwahrungslagern auf Grundlage des mit 1. Mai 2016 anwendbaren Zollkodex der Union (VO 952/2013 des…

UP-73002. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien29.01.2021

2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet nur auf Ursprungserzeugnisse der EU oder Vietnams Anwendung. Der räumliche Anwendungsbereich des Abkommens umfasst das Gebiet der EU und das Gebiet Vietnams.

UP-56002. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien24.04.2020

2. Anwendungsbereich Grundsätzlich unterliegen dem begünstigten Warenverkehr mit der EU Waren, die ihren Ursprung in Côte d'Ivoire haben. Der räumliche Anwendungsbereich des WPA umfasst auch deren Hoheitsgewässer. Die auf hoher See befindlichen Schiffe, einschließlich deren Fabrikschiffe, auf denen die durch Fischfang gewonnenen Erzeugnisse be…

UP-80002. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien23.06.2023

2. Anwendungsbereich Grundsätzlich unterliegen dem begünstigten Warenverkehr mit der EU Waren, die ihren Ursprung in einem ÜLG haben. Obwohl es sich bei diesem Assoziationsabkommen um eine einseitige Maßnahme handelt, können Präferenznachweise für Ausfuhren aus der EU nach den ÜLG auch für Fertigwaren, also nicht nur…

UP-72002. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien05.05.2020

2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet nur auf Ursprungserzeugnisse der EU oder Singapurs Anwendung. Der räumliche Anwendungsbereich des Abkommens umfasst das Gebiet der EU und das Gebiet Singapurs.