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Findok · Richtlinien

UP-4001

2. Anwendungsbereich

geltende FassungRichtlinie2024-0.781.399gilt ab 01.09.2021

Inhaltsverzeichnis der UP-4001

Wortlaut laut Findok

2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der Vertragspartner Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt der EU Serie C (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere-informationen-ursprung-praeferenzen.html). Der räumliche Anwendungsbereich der Abkommen umfasst die Gebiete der unter Abschnitt 1.2. angeführten Vertragspartner; dazu gehören auch deren Hoheitsgewässer.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.781.399
GZ der Erstfassung
2021-0.618.398
Stammnummer
80346
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 (geltend: 10)
Gültig
01.09.2021 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF