Findok · Richtlinien
UP-6660
2. Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinie2026-0.552.384gilt ab 01.07.2026
Inhaltsverzeichnis der UP-6660
Wortlaut laut Findok
2. Anwendungsbereich
Diese Arbeitsrichtlinie gilt für die Anwendung der Verordnung (EU) 2026/1455 zur Anpassung der Einfuhrzölle auf bestimmte Waren mit Ursprung in den USA und zur Eröffnung von Zollkontingenten für die Einfuhr bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA-Zoll-VO) sowie der Verordnung (EU) 2026/1461 über die Nichtanwendung von Zöllen auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika in der Europäischen Union (Hummer-VO).
Sie regelt die Voraussetzungen für die Gewährung der in der USA-Zoll-VO und der Hummer-VO vorgesehenen Zollbegünstigungen sowie die Anwendung der Vorschriften über den nichtpräferenziellen Ursprung bis zum Erlass von Präferenzursprungsregeln. Soweit diese Arbeitsrichtlinie keine besonderen Bestimmungen zur Hummer-VO enthält, gelten deren Vorschriften unmittelbar.
3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
3.1. Allgemeine Voraussetzungen
Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1.die Ware muss von der Verordnung erfasst sein (Abschnitt 4.),
2.die Ware muss ihren nichtpräferenziellen Ursprung in den USA haben (Abschnitt 5.),
3.die Ware muss unmittelbar aus den USA in die EU befördert worden sein bzw. bei einer Beförderung über ein Drittland die Voraussetzungen des Artikels 59a UZK-IA erfüllen (Abschnitt 6.),
4.die Erfüllung der unter den Ziffern 2. und 3. genannten Voraussetzungen muss durch geeignete Nachweise gemäß Artikel 59a UZK-IA belegt werden (Abschnitt 8.).
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2026-0.552.384
- Stammnummer
- 84470
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 1)
- Gültig
- 01.07.2026 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF