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Findok · Richtlinien

UP-4002

2. Anwendungsbereich

geltende FassungRichtlinie2025-0.990.017gilt ab 01.01.2025

Inhaltsverzeichnis der UP-4002

Wortlaut laut Findok

2. Anwendungsbereich Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der Vertragspartner Anwendung, je nach Stand der Matrix über Kumulierungsmöglichkeiten, verlautbart im Amtsblatt der EU Serie C (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere-informationen-ursprung-praeferenzen.html). Der räumliche Anwendungsbereich des Übereinkommens umfasst die Gebiete der unter Abschnitt 1.2. angeführten Vertragspartner; dazu gehören auch deren Hoheitsgewässer.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2025-0.990.017
GZ der Erstfassung
2024-0.881.957
Stammnummer
83279
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5 (geltend: 5)
Gültig
01.01.2025 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF