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UFSW RV/1314-W/04grobes Verschulden, Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO in der Berufung, Nachweispflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2005

…als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden treffe, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliege. Anträge nach § 217 Abs. 7 BAO könnten auch in der Berufung gegen einen Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden. Grobes Verschulden…

UFSW RV/2067-W/03Säumniszuschlag aufgrund zweier Fehler der Abgabenbehörde, Berufung als Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO gewertet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2004

…können die Berufungsausführungen auch als Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO gewertet werden, der auch in einer Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden kann (vgl. Ritz, SWK 2001, S 343). Wird ein Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO in der Berufung oder im Vorlageantrag gestellt…

UFSW RV/1414-W/03Säumniszuschlag, Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO, grobes Verschulden, geändertes Berufungsbegehren, Entstehung des Abgabenanspruches bei Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2003

…der gegenständlichen Säumnis bereits fällige Abgaben nicht fristgerecht entrichtet wurden. (Lohnabgaben 1-12/2002, Fälligkeit 15.1.2003, Zahlung 4.2.2003). Im Vorlageantrag wird nunmehr die Verantwortungslinie gänzlich neu gewählt und grobes Verschulden in Abrede gestellt, bzw. ein Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO…

UFSS RV/0442-S/06Berufung gegen Säumniszuschlagsbescheid enthält Antrag nach § 217 Abs.7 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.05.2007

…217 Abs. 7 BAO ist zu prüfen, ob einem Abgabepflichtigen an der Fristversäumnis kein Verschulden trifft bzw. ob die Verwirkung des Säumniszuschlages auf einer vom Abgabepflichtigen zu verantwortenden leichten Fahrlässigkeit beruht. Der Bw. hat in der Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid sinngemäß einen Antrag nach § 217…

UFSI RV/0760-I/06Mit Personalknappheit und vordringlichen Bilanzierungsarbeiten kann ein Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO nicht erfolgreich begründet werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2007

…€) mit der Begründung fest, dass diese Abgabenschuldigkeit nicht bis zum 15. 2. 2006 entrichtet worden sei. In der dagegen mit Eingabe vom 27. 6. 2006 erhobenen Berufung stellte die Bw. einen Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO, mit welchem ersucht wurde, von der Festsetzung…

UFSW RV/2031-W/06Säumniszuschlag, kein grobes Überwachungsverschulden bei Fehler der für steuerliche Agenden zuständigen Buchhaltungskraft des Steuerberaters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.11.2007

…der Berufung stattzugeben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden…

UFSW RV/3195-W/07Säumniszuschlag, Antrag nach § 217 Abs. 7 erst im Vorlageantrag gestellt, kein grobes Verschulden bei erstmaligem Irrtum bei Entrichtung über Elektronik-Banking
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.08.2008

…einer Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden kann (vgl. Ritz, SWK 2001, S 343). Wird ein Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO in der Berufung oder - wie hier - von der steuerlich unvertretenen Bw. im Vorlageantrag gestellt, ist im Sinne des § 280 BAO in der Berufungserledigung…

UFSL RV/0846-L/08Entsprechen eine Berufung oder ein Wiedereinsetzungsantrag nicht den Inhaltserfordernissen der §§ 309a Abs. 1 bzw. 250 Abs. 1 BAO und werden entsprechende Mängelbehebungsaufträge nicht erfüllt, sind die Berufung bzw. der Wiedereinsetzungsantrag als zurückgenommen zu erklären.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid30.10.2008

…2) Berufung vom 11. September 2006 gegen den Bescheid vom 10. August 2006 betreffend Abweisung eines auf § 217 Abs. 7 BAO gestützten Antrages: Nach § 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein…

UFSW RV/3377-W/12Säumniszuschlag, grobes Verschulden der Mitarbeiterin der Hausverwaltung schadet nicht, wenn die Hausverwaltung kein grobes Auswahl- oder Überwachungsverschulden trifft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2013

…Schriftführerin nach der am 26. April 2013 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Dem in der Berufung gestellten Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages insoweit abgeändert, als der…

UFSF RV/0018-F/06Der Bw. behauptet kein grobes Verschulden an der Nichtentrichtung der Einkommensteuervorauszahlung zum Fälligkeitstag zu haben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2006

…Abgabepflichtigen an der Fristversäumnis kein Verschulden trifft bzw. ob die Verwirkung des Säumniszuschlages auf einer vom Abgabepflichtigen zu verantwortenden leichten Fahrlässigkeit beruht. Der Bw. hat in der Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid sinngemäß einen Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO gestellt, über welchen in der Folge…

UFSG RV/0260-G/10Leichtes Verschulden im Fall wiederholter "Unpässlichkeiten" der mit der Abgabenentrichtung beauftragten Ehegattin am Fälligkeitstag?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2010

…Säumniszuschlages auf einer vom Abgabepflichtigen zu verantwortenden leichten Fahrlässigkeit beruht. Der Bw. hat in der Eingabe vom 10. April 2010 auch einen Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO gestellt, über welchen im Sinne des § 280 BAO in der Berufungserledigung abzusprechen ist (Ritz, BAO-Handbuch, S…

UFSG RV/0776-G/06Grobes Verschulden an der Säumnis, wenn eine Gutschrift am Abgabenkonto mit anderen Verbindlichkeiten verrechnet wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2007

…In der Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid wird jedoch vorgebracht, die Bw. treffe an der Säumnis kein grobes Verschulden, weshalb dem in der Berufung gestellten Antrag auf Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages stattzugeben sei. Dazu ist zunächst festzustellen, dass ein Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO auch in…

UFSK RV/0191-K/08Säumniszuschläge iZm Arbeitsüberlastung von Dienstnehmern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2008

…Die Berufung richtet sich gegen den bekämpften Bescheid an sich und begehrt dessen Aufhebung. Die Bw stützt ihr Begehren darauf, dass gemäß § 217 Abs. 7 BAO Säumniszuschläge auf Antrag des Steuerpflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen seien, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden…

UFSK RV/0192-K/08Säumniszuschläge iZm Erkrankung/Arbeitsüberlastung von Dienstnehmern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.08.2008

…Die Berufung richtet sich gegen den bekämpften Bescheid an sich und begehrt dessen Aufhebung. Die Bw stützt ihr Begehren darauf, dass gemäß § 217 Abs. 7 BAO Säumniszuschläge auf Antrag des Steuerpflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen seien, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden…

UFSW RV/0009-W/04Säumniszuschlag, grobes Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2004

…war und somit innerhalb der Frist des § 217 Abs. 5 BAO wiederum Abgabenschuldigkeiten nicht zu den gesetzlichen Terminen entrichtet wurden, war nach § 217 Abs. 2 BAO ein erster Säumniszuschlag vorzuschreiben. Wird ein Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO in der Berufung oder im Vorlageantrag gestellt…

UFSW RV/1521-W/11Säumniszuschlag, fehlendes grobes Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.09.2011

…2011. Die Bw. beantragte mit der gegenständlichen Berufung die Nichtfestsetzung der Säumniszuschläge auf Grund der in den Berufungsverfahren gestellten Anträge gemäß § 217 Abs. 7 BAO, zumal ihr an der Säumnis kein grobes Verschulden anzulasten wäre. Sie begründete diese Anträge damit, dass die entsprechenden Erlagscheine irrtümlich…

UFSW RV/4172-W/09Säumniszuschlag bei rechtzeitig versendetem, aber beim Finanzamt nicht eingelangtem ZE-Ansuchen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2010

…sei, da bisher ein entsprechender Antrag nicht gestellt wurde. Als Ergänzung der Berufung wurde in der mündlichen Verhandlung nunmehr explizit ein Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO gestellt und darauf hingewiesen, dass die oben erwähnte Sachbearbeiterin kein Verschulden treffe, da der Fehler der Post, nämlich…

UFSS RV/0307-S/07Säumniszuschlag; Herabsetzungsantrag; Herabsetzung; grobes Verschulden; Fahrlässigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.10.2007

…Abgabepflichtigen an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Anträge nach § 217 Abs. 7 BAO können auch in der Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden ( Ritz, BAO-Handbuch…

UFSW RV/0265-W/07Vorliegen eines groben Verschuldens an Säumnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2007

…Im Falle der (teilweisen) Stattgabe der Berufungen gegen die Umsatzsteuerveranlagungsbescheide wird auf § 217 Abs. 8 BAO verwiesen. Die Bw. hat in der Berufung gegen die Säumniszuschläge einen Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO gestellt, über den im Sinne des § 280 BAO in der Berufungserledigung abzusprechen…

UFSW RV/1742-W/06Grobes Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2008

…der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Wird ein Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO in der Berufung oder im Vorlageantrag gestellt, ist im Sinne des § 280 BAO…