…als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden treffe, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliege. Anträge nach § 217 Abs. 7 BAO könnten auch in der Berufung gegen einen Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden. Grobes Verschulden…
…können die Berufungsausführungen auch als Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO gewertet werden, der auch in einer Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden kann (vgl. Ritz, SWK 2001, S 343). Wird ein Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO in der Berufung oder im Vorlageantrag gestellt…
…der gegenständlichen Säumnis bereits fällige Abgaben nicht fristgerecht entrichtet wurden. (Lohnabgaben 1-12/2002, Fälligkeit 15.1.2003, Zahlung 4.2.2003). Im Vorlageantrag wird nunmehr die Verantwortungslinie gänzlich neu gewählt und grobes Verschulden in Abrede gestellt, bzw. ein Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO…
…217 Abs. 7 BAO ist zu prüfen, ob einem Abgabepflichtigen an der Fristversäumnis kein Verschulden trifft bzw. ob die Verwirkung des Säumniszuschlages auf einer vom Abgabepflichtigen zu verantwortenden leichten Fahrlässigkeit beruht. Der Bw. hat in der Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid sinngemäß einen Antrag nach § 217…
…€) mit der Begründung fest, dass diese Abgabenschuldigkeit nicht bis zum 15. 2. 2006 entrichtet worden sei. In der dagegen mit Eingabe vom 27. 6. 2006 erhobenen Berufung stellte die Bw. einen Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO, mit welchem ersucht wurde, von der Festsetzung…
…der Berufung stattzugeben. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden…
…einer Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden kann (vgl. Ritz, SWK 2001, S 343). Wird ein Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO in der Berufung oder - wie hier - von der steuerlich unvertretenen Bw. im Vorlageantrag gestellt, ist im Sinne des § 280 BAO in der Berufungserledigung…
…2) Berufung vom 11. September 2006 gegen den Bescheid vom 10. August 2006 betreffend Abweisung eines auf § 217 Abs. 7 BAO gestützten Antrages: Nach § 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein…
…Schriftführerin nach der am 26. April 2013 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten Berufungsverhandlung entschieden: Dem in der Berufung gestellten Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages insoweit abgeändert, als der…
…Abgabepflichtigen an der Fristversäumnis kein Verschulden trifft bzw. ob die Verwirkung des Säumniszuschlages auf einer vom Abgabepflichtigen zu verantwortenden leichten Fahrlässigkeit beruht. Der Bw. hat in der Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid sinngemäß einen Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO gestellt, über welchen in der Folge…
…Säumniszuschlages auf einer vom Abgabepflichtigen zu verantwortenden leichten Fahrlässigkeit beruht. Der Bw. hat in der Eingabe vom 10. April 2010 auch einen Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO gestellt, über welchen im Sinne des § 280 BAO in der Berufungserledigung abzusprechen ist (Ritz, BAO-Handbuch, S…
…In der Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid wird jedoch vorgebracht, die Bw. treffe an der Säumnis kein grobes Verschulden, weshalb dem in der Berufung gestellten Antrag auf Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages stattzugeben sei. Dazu ist zunächst festzustellen, dass ein Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO auch in…
…Die Berufung richtet sich gegen den bekämpften Bescheid an sich und begehrt dessen Aufhebung. Die Bw stützt ihr Begehren darauf, dass gemäß § 217 Abs. 7 BAO Säumniszuschläge auf Antrag des Steuerpflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen seien, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden…
…Die Berufung richtet sich gegen den bekämpften Bescheid an sich und begehrt dessen Aufhebung. Die Bw stützt ihr Begehren darauf, dass gemäß § 217 Abs. 7 BAO Säumniszuschläge auf Antrag des Steuerpflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen seien, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden…
…war und somit innerhalb der Frist des § 217 Abs. 5 BAO wiederum Abgabenschuldigkeiten nicht zu den gesetzlichen Terminen entrichtet wurden, war nach § 217 Abs. 2 BAO ein erster Säumniszuschlag vorzuschreiben. Wird ein Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO in der Berufung oder im Vorlageantrag gestellt…
…2011. Die Bw. beantragte mit der gegenständlichen Berufung die Nichtfestsetzung der Säumniszuschläge auf Grund der in den Berufungsverfahren gestellten Anträge gemäß § 217 Abs. 7 BAO, zumal ihr an der Säumnis kein grobes Verschulden anzulasten wäre. Sie begründete diese Anträge damit, dass die entsprechenden Erlagscheine irrtümlich…
…sei, da bisher ein entsprechender Antrag nicht gestellt wurde. Als Ergänzung der Berufung wurde in der mündlichen Verhandlung nunmehr explizit ein Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO gestellt und darauf hingewiesen, dass die oben erwähnte Sachbearbeiterin kein Verschulden treffe, da der Fehler der Post, nämlich…
…Abgabepflichtigen an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Anträge nach § 217 Abs. 7 BAO können auch in der Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden ( Ritz, BAO-Handbuch…
…Im Falle der (teilweisen) Stattgabe der Berufungen gegen die Umsatzsteuerveranlagungsbescheide wird auf § 217 Abs. 8 BAO verwiesen. Die Bw. hat in der Berufung gegen die Säumniszuschläge einen Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO gestellt, über den im Sinne des § 280 BAO in der Berufungserledigung abzusprechen…
…der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Wird ein Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO in der Berufung oder im Vorlageantrag gestellt, ist im Sinne des § 280 BAO…