…lange Test- und Startphase notwendig war. Wir stellen daher den Antrag den angefochtenen Bescheid im Sinne der obigen Ausführungen abzuändern und dem von uns am 7.4.2011 gestellten Antrag auf nicht Festsetzung der Säumniszuschläge statt zu geben. Das Finanzamt legte die Berufung dem unabhängigen…
…vom selben Tag brachte der Abgfl. einen Antrag nach § 217 Abs. 7 BAO auf Nichtfestsetzung bzw. Stornierung des vorgeschriebenen Säumniszuschlages mit folgender Begründung ein: Er sei Vorstandmitglied der X-AG, welche mit der Abwicklung von touristischen Großprojekten befasst sei. Er sei für die technische Abwicklung…
…von der Bestimmung des § 217 Abs. 7 BAO Gebrauch zu machen, liegen somit nicht vor. Das Finanzamt ist dem in der Berufung gestellten Antrag der Bw. auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen wegen verspäteter Abgabenentrichtung daher zu Recht nicht näher getreten. Es war spruchgemäß zu…
…2004 fällig gewesen ist, erst am 2. April 2004, dh. verspätet, entrichtet worden ist. Das Antragsrecht auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen iSd. § 217 Abs. 7 BAO setzt voraus, dass den Abgabepflichtigen kein grobes Verschulden an der Säumnis trifft. Grobes Schulden fehlt, wenn überhaupt kein…
…dem ein Antrag auf Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen gemäß § 217 Abs. 7 BAO vom 5. Jänner 2009 abgewiesen wurde, entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben, und der Antrag vom 5. Jänner 2009 bewilligt. Der Bescheid vom 9. Dezember 2008 über die Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen wird…
…zu erlassen gewesen wäre. Diese Angelegenheit war nicht Gegenstand des angefochtenen Bescheides. Das im § 217 Abs. 7 BAO vorgesehene Antragsrecht auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen setzt voraus, dass den Abgabepflichtigen kein grobes Verschulden an der Säumnis trifft. Dazu wurde im Vorlageantrag ausgeführt, die Bw…
…zu erlassen gewesen wäre. Diese Angelegenheit war nicht Gegenstand des angefochtenen Bescheides. Das im § 217 Abs. 7 BAO vorgesehene Antragsrecht auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen setzt voraus, dass den Abgabepflichtigen kein grobes Verschulden an der Säumnis trifft. Dazu wurde im Vorlageantrag ausgeführt, die Bw…
…Folge hatte. Anträge im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO können auch in einer Berufung gegen den Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden. Berufungserledigungen haben auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Erlassung Bedacht zu nehmen (Ritz, BAO-Handbuch, 155). Die Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen gemäß …
…Höhe sich die Abgabenschuld bewegt habe, könne auch hinsichtlich der Säumnis kein grobes Verschulden vorliegen. Deshalb werde nunmehr im Rahmen der Berufung der Antrag auf Nichtfestsetzung in eventu auf Herabsetzung der Säumniszuschläge gestellt. Mit der an das "Stadtamt" gerichteten Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz vom 2…
…sei. Es liege demnach kein grobes Verschulden hinsichtlich einer Nichtentrichtung von Abgaben vor, weswegen der Antrag auf Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen eingebracht werde. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 8. November 2007 abgewiesen und dazu ausgeführt, dass die Vorschreibung eines Säumniszuschlages eine objektive Säumnisfolge sei. Die…
…mit dem ein Antrag auf Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen gemäß § 217 Abs. 7 BAO abgewiesen wurde, entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Festsetzung der Säumniszuschläge in Höhe von 51,02 € betreffend Dienstgeberbeitrag 2002 und in Höhe von 77,63 € betreffend Dienstgeberbeitrag 2003 wird…
…ersten Säumniszuschlages vom 3. August 2009 als unbegründet abzuweisen. ad 2) Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabenpflichtigen Säumniszuschläge insofern herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Das Antragsrecht auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen iSd…
…Tz. 22). Aber auch ein Antrag auf Nichtfestsetzung kann bereits vor Festsetzung des Säumniszuschlages gestellt werden (vgl. Ritz, BAO³, § 217 Tz. 64). Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen, sondern auf den Inhalt, das erkennbare Ziel der Eingabe, an…
…zu erlassen gewesen wäre. Diese Angelegenheit ist nicht Gegenstand des angefochtenen Bescheides. Das im § 217 Abs. 7 BAO vorgesehene Antragsrecht auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen setzt voraus, dass den Abgabepflichtigen kein grobes Verschulden an der Säumnis trifft. Dazu wurde im Vorlageantrag ausgeführt, die Bw…
…setzen sich jedoch nur mit der formellen Komponente des SZ-Anfalles auseinander, gehen aber auf die ausdrücklich eingewendete Verschuldenskomponente mit keinem Wort ein. Dies obwohl der Berufungswerber seine Eingabe vom 22.4.2008 mit "Berufung sowie Antrag auf Nicht-Festsetzung des Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs…
… 217 Abs. 7 BAO auf Nichtfestsetzung von ersten Säumniszuschlägen wegen verspäteter Entrichtung der Umsatzsteuer 10/2004 und NoVA 10/2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden vom 14. Jänner 2005 setzte das Finanzamt wegen nicht rechtzeitiger…
…ist auf neue Tatsachen, Beweise und Anträge, die der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Laufe des Berufungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, Bedacht zu nehmen, auch wenn dadurch das Berufungsbegehren geändert oder ergänzt wird. § 217 Abs. 7 BAO sieht ein Antragsrecht auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen für…
…mittels Überrechnungen mit Entrichtungstag 13. Juni 2007 erfolgt wäre. Weiters setze das Antragsrecht gemäß § 217 Abs. 7 BAO auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen voraus, dass den Abgabepflichtigen kein grobes Verschulden an der Säumnis treffe. Angesichts des § 211 Abs. 1 lit. g BAO wäre es…
…7 BAO die Herabsetzung dieser Säumniszuschläge auf Null. Dazu wurde ausgeführt, dass die Abgaben unbestrittenermaßen am 15. Februar 2002 fällig geworden seien. Die Berufungswerberin habe den Überweisungsauftrag mittels Telebanking am Nachmittag des Fälligkeitstages (Freitag) erteilt. Die Überweisung sei von der Sparkasse S erst am nächsten…
…als unbegründet ab. In dem dagegen eingebrachten Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragte der Bw die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung vor dem Senat und die ersatzlose Aufhebung der in Frage stehenden Säumniszuschläge. Der Bw zahle seit ziemlich exakt dreieinhalb…