…Basiszinssatz. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten festzusetzen. (3) ... (6) Auf Antrag des Abgabepflichtigen sind Anspruchszinsen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als der Differenzbetrag (Abs. 1) Folge eines rückwirkenden Ereignisses (…
…ein Ereignis dar, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand eines Abgabenanspruches habe (§ 295a BAO), und sei damit die Voraussetzung gegeben, dass Anspruchszinsen nicht festzusetzen seien. Es werde daher die Aufhebung der Anspruchszinsenbescheide 2001 bis 2005 sowie die Nichtfestsetzung von Anspruchszinsen gemäß § 205…
… 6, Tz 466). Warum der Bw. dies unterlassen hat, lässt sich dem Antrag auf Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages nicht konkret entnehmen. In der Berufung wird der Versuch unternommen, die verspätete Entrichtung der Umsatzsteuer (am 17. 8. 2007) mit einer verzögerten "Aufrollung der Abrechnungen des Jahres 2006…
…ist, von Parteiseite wäre ein für sich (isoliert) zu behandelnder Antrag auf Setzung einer Maßnahme gem. § 206 BAO gestellt worden und darüber zu entscheiden. Damit ist das Finanzamt von einer Verfahrenslage ausgegangen, die in Wahrheit gar nicht vorlag. Das Begehren auf Steuerentlastung im Sinne von …
…7 BAO Gebrauch zu machen, liegen somit nicht vor. Das Finanzamt ist dem in der Berufung gestellten Antrag der Bw. auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen wegen verspäteter Abgabenentrichtung daher zu Recht nicht näher getreten. Es war spruchgemäß zu entscheiden. Klagenfurt, am 10. September 2007
…Auftrag erteilt zu haben, dem am 17. Juli 1995 fällig gewordenen Abgabenbetrag in der Höhe von ATS: 3.394.329,10.- auf ihrem Abgabenkonto Nr: 400-4159 beim Hauptzollamt Wien gutzuschreiben. Dieser Auftrag hätte wegen eines Übertragungsfehlers nicht durchgeführt werden können. Nachdem dieser Umstand von…
…Drittlandware beim zuständigen österreichischen Eintrittszollamt eine Anmeldung auf Abfertigung in den zollrechtlich freien Verkehr abgegeben. Auf diese Ware traf keine der in Frage kommenden, vorstehend angeführten Abgabenbefreiungen zu. Es waren daher im Zuge des gewählten Zollverfahrens die auf diese Ware entfallenden Abgaben buchmäßig zu erfassen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck mit Ausfertigungsdatum 30. Oktober 2002 betreffend Abweisung eines Antrages auf Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs. 7 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
…vom 11. Mai 2011 die Umsatzsteuer für die betroffenen Jahre. Mit dem hier angefochtenen Bescheid vom 11. August 2011 wies das Finanzamt - unbesehen dieser die Bemessungsgrundlagen für die Säumniszuschläge mindernden Berufungsvorentscheidungen - den Antrag der Bw auf "Nichtfestsetzung" der Säumniszuschläge ab. Zur Begründung wird ausgeführt: Gem. …
…die Anwendung des § 217 Abs. 7 BAO bleibt somit kein Raum. Das Finanzamt ist dem Antrag des Bw. auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages wegen verspäteter Einrichtung seiner Einkommensteuervorauszahlung daher zu Recht nicht näher getreten. Es war spruchgemäß zu entscheiden. Klagenfurt, am 7. März 2006
…die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden darf. Er ist daher nicht berufen über eine allfällige Verfassungswidrigkeit des Altlastensanierungsgesetzes bzw. einzelner Bestimmungen dieses Gesetzes zu befinden. Hinsichtlich des Säumniszuschlages bestimmt § 217 Abs. 7 BAO, dass auf Antrag des Abgabenpflichtigen Säumniszuschläge insoweit…
…und erweiterte Auflage, Orac-Verlag). Die Voraussetzung für eine Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages, nämlich das Nichtvorliegen eines groben Verschuldens, ist im vorliegendem Fall daher nicht erfüllt. Dem in der Beschwerdeergänzung gestellten Antrag, auf welchen im Sinne des § 280 BAO Bedacht zu nehmen war, kann demnach nicht…
…nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so sind..............Säumniszuschläge zu entrichten. Gemäß Abs. 2 dieser Bestimmung beträgt der erste Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Allerdings sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden…
…1 und 2 BAO). Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind Säumniszuschläge auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der…
…jedes gebührenpflichtige Rechtsgeschäft, das in den Aufschreibungen abgerechnet wurde, mit Bescheid festzusetzen". 2. Zum "Antrag auf Nichtfestsetzung und Rückerstattung der Rechtsgebühr": Im Gebührengesetz 1957 findet sich keine Bestimmung über eine mögliche Rückzahlung oder Erstattung von (Rechts)Gebühren. Vielmehr ist in § 17 Abs. 5 GebG ausdrücklich…
…9. Feber 2007 wurden die Anspruchszinsen für das Jahr 2005 in Höhe von € 54,96 festgesetzt. Mit Eingabe vom 9. März 2007 stellte der Bw. den Antrag auf Nichtfestsetzung der Anspruchszinsen 2005 gemäß § 205 Abs.6 BAO, da der Differenzbetrag Folge eines rückwirkenden Ereignisses (…
…in Höhe von € 136.500,00. Mit Bescheid über die Abweisung eines Aussetzungsantrages vom 9. Juni 2010 wurde der Antrag vom 15. April 2010 [richtig: vom 3. Mai 2010] auf Aussetzung der Einhebung abgewiesen. Gegen die Abweisungen dieses Antrages brachte die Bw. am 5…
…da das seinerzeitige Rechtsgeschäft auf Grund eines Rechtsanspruches rückgängig gemacht worden sei, weil eine Vertragsbestimmung nicht erfüllt worden wäre. Das Finanzamt wies mit Bescheid vom 29. Mai 2002 den Antrag nach § 17 GrEStG auf Nichtfestsetzung und Abänderung der Grunderwerbsteuer ab und mit selben Datum wurde…
…der Bw. vorgebrachten Argumente ihren Antrag auf Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages nicht zu tragen vermochten. Das Finanzamt befand sich daher im Recht, wenn es dem Berufungsbegehren infolge Nichtanwendbarkeit des § 217 Abs. 7 BAO auf den Berufungsfall nicht entsprochen hat. Somit war spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am…
…NR18. GP). Bei den Ansprüchen aus § 17 GrEStG auf Nichtfestsetzung der Steuer oder Abänderung der Steuerfestsetzung handelt es sich um selbständige (gegenläufige) Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis. Maßgeblich für ihre Entstehung ist - wie bei Steueransprüchen - das bei Verwirklichung des den Tatbestand erfüllenden Sachverhalts geltende Recht. Zur…