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UFSW RV/1350-W/04Anspruch auf ausländische Beihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2007

…06.2004 (118 Tage) von jeweils unterschiedlichen Dienstgebern. Unabhängig vom vorliegenden Ausschließungsgrund nach § 4 Abs.1 FLAG 1967 - wegen des Anspruches der Bw. auf die gleichartige ausländische Beihilfe bis 31. Dezember 2003 - hatte die Bw. somit nach den gemeldeten Beschäftigungszeiten im Zeitraum von November 2002…

UFSF RV/0030-F/04Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe bei gleichzeitigem Anspruch auf ausländische Beihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2004

…Ende Juli 2002 ebenfalls in L. beschäftigt gewesen. Sie sei seither nicht in Österreich berufstätig gewesen und habe daher für den oben angeführten Zeitraum Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe gehabt. Mit Eingabe vom 20. Juni 2003 berief die Bw. form- und fristgerecht gegen obgenannten…

UFSF RV/0144-F/03Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe bei gleichzeitigem Anspruch auf ausländische Beihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2003

…fest, dass ein Anspruch auf Gewährung von Familienbeihilfe nach den obgenannten gesetzlichen Bestimmungen ab Juli 1998 nicht mehr gegeben war. Eine Ausgleichszahlung nach § 4 Abs. 2 FLAG 1967 hatte ebenfalls nicht zu erfolgen, da die zustehende gleichartige ausländische Beihilfe in L. keine geringere Höhe aufwies…

UFSS RV/0733-S/02Anspruch auf Familienbeihilfe eines in Österreich beschäftigten Dienstnehmers (Bosnier) für seine in Bosnien lebenden minderjährigen Enkelkinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.02.2004

…bestimmter Einkommensgrenzen. Zum Nachweis dafür, dass ein Anspruch auf ausländische Beihilfe nicht bestanden habe, weil die Eltern der Enkelkinder im maßgeblichen Zeitraum in keinem Arbeitsverhältnis gestanden sind und auch die anderen Voraussetzungen für einen Beihilfenbezug in Bosnien nicht geggeben waren, legte der Bw. der Behörde…

UFSW RV/2461-W/10Sind polnische Familienleistungen auf die österreichische Familienbeihilfe anzurechnen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2011

…wurde. Gegen diesen Bescheid erhob der Bw. Berufung und führte darin aus, dass die Berechnung der Differenzzahlung einen Anspruch auf ausländische Beihilfe in Höhe von € 525,21 berücksichtigt habe und dies nach Ansicht des Bw. unrichtig sei, weil weder er noch seine Ehegattin in…

UFSW RV/3068-W/10Anerkennung von Differenzzahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2010

…Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Jänner 2008 bis Juli 2008 gewährt. Die österreichische Familienbeihilfe betrage für den Zeitraum Jänner bis Juli 2008 € 2.507,40 und der Anspruch auf eine ausländische Beihilfe € 254,92. Die Differenzzahlung für den Zeitraum Jänner bis Juli 2008 betrage…

UFSW RV/1618-W/08Überwiegende Kostentragung für in Polen - nicht im gemeinsamen Haushalt - lebende Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2011

…Oktober 2005, 17. März 2006 und 31.Oktober 2007). 2005 und 2006 bestand Anspruch auf ausländische (polnische) Beihilfe, und zwar laut Angabe des Bw. im Antrag für das Kalenderjahr 2005 für die Tochter 172 Zloty und für den Sohn 516 Zloty. Die Höhe der monatlichen…

UFSF RV/0268-F/05Wenn die überwiegende Kostentragung von im Ausland lebenden Enkelkindern vom Berufungswerber glaubhaft gemacht bzw nachgewiesen wurde, steht Familienbeihilfe zu.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2005

…Übersetzung); Nachweis der Unterhaltszahlungen im beantragten Zeitraum; Sämtliche Beschäftigungsbewilligungen sowie Dienstgeberbescheinigungen für den beantragten Zeitraum; Nachweis über den Anspruch auf ausländische Beihilfe im beantragten Zeitraum; Mit Schreiben vom 18. August 1997 ersuchte der rechtliche Vertreter um Fristerstreckung zur Vorlage der angeforderten Unterlagen bis 31. Oktober…

UFSF RV/0213-F/02Familienbeihilfe, Enkelkinder, überwiegende Kostentragung, Glaubhaftmachung, Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2005

… 5. Sämtliche Beschäftigungsbewilligungen sowie Dienstgeberbescheinigungen für den beantragten Zeitraum; 6. Nachweis über den Anspruch auf ausländische Beihilfe im beantragten Zeitraum; Mit Schreiben vom 18. August 1997 ersuchte der rechtliche Vertreter um Fristerstreckung zur Vorlage der angeforderten Unterlagen bis 31. Oktober 1997. Mit Eingabe vom 23…

UFSW RV/0787-W/11Familienbeihilfe, Rückforderung, Mittelpunkt der Lebensinteressen, ständiger Aufenthalt, Inlandsbezug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2011

…Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. Gemäß § 4 Abs 2 leg cit erhalten österreichische Staatsbürger, die gemäß Abs 1 oder gemäß § 5 Abs 5 vom Anspruch auf die Familienbeihilfe ausgeschlossen sind, eine Ausgleichszahlung, wenn die Höhe der gleichartigen ausländischen Beihilfe…

UFSL RV/1176-L/02Familienbeihilfe wegen überwiegender Kostentragung für in Bosnien lebende Enkelkinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2006

…Großelternteil anzuwenden. Zum Nachweis dafür, dass ein Anspruch auf ausländische Beihilfe nicht bestanden habe, weil die Eltern der Enkelkinder im maßgeblichen Zeitraum in keinem Arbeitsverhältnis gestanden sind und auch die anderen Voraussetzungen für einen Beihilfenbezug nicht gegeben waren, wurden der Behörde eine Familienstandsbescheinigung sowie eine…

UFSW RV/2773-W/12Rückforderung der Familienbeihilfe im Fall eines vom Bw. bestrittenen ausländischen Anspruchs im Fall einer bereits ausbezahlten Ausgleichszahlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2013

…für die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht. Die Gewährung einer Ausgleichszahlung (§ 4 Abs. 2) wird dadurch nicht ausgeschlossen. Gemäß § 26 Abs. 1 FLAG hat, wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, die entsprechenden Beträge zurückzuzahlen. Strittig ist, ob der Bw. Anspruch auf Ausgleichszahlung (Zahlung…

UFSL RV/1175-L/02Familienbeihilfe wegen überwiegender Kostentragung für Kinder in Bosnien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2006

…Großelternteil anzuwenden. Zum Nachweis dafür, dass ein Anspruch auf ausländische Beihilfe nicht bestanden habe, weil die Eltern der Enkelkinder im maßgeblichen Zeitraum in keinem Arbeitsverhältnis gestanden sind und auch die anderen Voraussetzungen für einen Beihilfenbezug nicht gegeben waren, wurden der Behörde Familienstandsbescheinigungen sowie Unterhaltsbescheinigungen vorgelegt…

UFSL RV/1089-L/02Familienbeihilfe für in Bosnien lebende Enkelkinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2006

…Großelternteil anzuwenden. Zum Nachweis dafür, dass ein Anspruch auf ausländische Beihilfe nicht bestanden habe, weil die Eltern der Enkelkinder im maßgeblichen Zeitraum in keinem Arbeitsverhältnis gestanden sind und auch die anderen Voraussetzungen für einen Beihilfenbezug nicht gegeben waren, wurden der Behörde eine Familienstandsbescheinigung sowie Unterhaltsbescheinigungen…

UFSL RV/1173-L/02Familienbeihilfenanspruch wegen überwiegender Tragung der Unterhaltskosten für Enkelkinder in Bosnien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2006

…Großelternteil anzuwenden. Zum Nachweis dafür, dass ein Anspruch auf ausländische Beihilfe nicht bestanden habe, weil die Eltern der Enkelkinder im maßgeblichen Zeitraum in keinem Arbeitsverhältnis gestanden sind und auch die anderen Voraussetzungen für einen Beihilfenbezug nicht gegeben waren, wurden der Behörde eine Familienstandsbescheinigung sowie eine…

UFSF RV/0203-F/05Wenn die überwiegende Kostentragung betreffend im Ausland lebende Enkelkinder nachgewiesen bzw glaubhaft gemacht werden konnte, ist Familienbeihilfe zu gewähren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2005

…Beihilfenbezug in B nicht gegeben waren, legte der rechtliche Vertreter des Bw. der Behörde eine Familienstandsbescheinigung, ausgestellt von der Gemeinde G, vor. Dazu ist folgendes auszuführen: Die Vorlage einer ordentlich ausgefüllten Familienstandsbescheinigung reicht grundsätzlich als Nachweis dafür, dass kein Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe…

UFSF RV/0212-F/02Familienbeihilfe, Enkelkinder, überwiegende Kostentragung, Glaubhaftmachung, Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.08.2005

…einen Beihilfenbezug in B nicht gegeben waren, legte der rechtliche Vertreter des Bw. der Behörde Familienstandsbescheinigungen, ausgestellt von der Gemeinde D, vor. Dazu ist folgendes auszuführen: Die Vorlage einer ordentlich ausgefüllten Familienstandsbescheinigung reicht grundsätzlich als Nachweis dafür, dass kein Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe…

UFSF RV/0211-F/02Glaubhaftmachung der überwiegenden Kostentragung für im Ausland lebende Enkelkinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2005

…Beihilfenbezug in B nicht gegeben waren, legte der rechtliche Vertreter des Bw. der Behörde eine Familienstandsbescheinigung, ausgestellt von der Gemeinde G, vor. Dazu ist folgendes auszuführen: Die Vorlage einer ordentlich ausgefüllten Familienstandsbescheinigung reicht grundsätzlich als Nachweis dafür, dass kein Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe…

UFSL RV/0622-L/12Stiefvater ist in Österreich versichert - Kindesvater bezog in der BRD das Kindergeld.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2013Teil 1/2

…keinen Anspruch auf ausländische Beihilfe haben. Gemäß Bescheinigung der Agentur für Arbeit y vom 28.06.2005 besteht keine Auszahlung von Kindergeld an die Berufungswerberin. Diese Feststellungen sind daher insofern von Relevanz, als bei richtiger Feststellung durch das Finanzamt Gmunden Vöcklabruck der Anspruch auf Familienbeihilfe…

UFSF RV/0205-F/05Wenn die überwiegende Kostentragung betreffend im Ausland lebende Enkelkinder nachgewiesen bzw glaubhaft gemacht werden konnte, ist Familienbeihilfe zu gewähren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2005

…einen Beihilfenbezug in B nicht gegeben waren, legte der rechtliche Vertreter des Bw. der Behörde Familienstandsbescheinigungen, ausgestellt von der Gemeinde C, vor. Dazu ist folgendes auszuführen: Die Vorlage einer ordentlich ausgefüllten Familienstandsbescheinigung reicht grundsätzlich als Nachweis dafür, dass kein Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe…