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UFSW RV/1418-W/03Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist der Ausweis in einer dem § 11 UStG entsprechenden Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.05.2004

…wurde folgendes ausgeführt: "Eine Rechnung gemäß § 11 UStG hat folgende Angaben zu enthalten: den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers, den Namen und die Anschrift des Empfängers der Lieferung oder sonstigen Leistung, die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder…

UFSW RV/1990-W/09Kein Vorsteuerabzug wegen Rechnungsmängel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2010Teil 2/2

…angegeben, so ist der Ausweis des Steuerbetrages in einer Summe zulässig, wenn für die einzelnen Posten der Rechnung der Steuersatz angegeben ist. (6) Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 150 Euro nicht übersteigt, genügen folgende Angaben: 1. Der Name und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers…

UFSW RV/1990-W/09Kein Vorsteuerabzug wegen Rechnungsmängel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2010Teil 1/2

…angegeben, so ist der Ausweis des Steuerbetrages in einer Summe zulässig, wenn für die einzelnen Posten der Rechnung der Steuersatz angegeben ist. (6) Bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 150 Euro nicht übersteigt, genügen folgende Angaben: 1. Der Name und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers…

UFSW RV/1751-W/04Kein Vorsteuerabzug bei fehlerhafter Rechnung (unrichtige Anschrift des Lieferanten) und Kenntnis von der betrügerischen Absicht des Lieferanten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2007

…ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, abziehen. Die Rechnung muss die in § 11 Abs. 1 UStG angeführten Angaben enthalten, darunter ua. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers. Zu den…

UFSW RV/1650-W/02Versagung des Vorsteuerabzugs auf Grund mangelhafter Rechnungen; Anerkennung von Geschäftsbeziehungen mit dubiosen Subunternehmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2004

…Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Nach § 11 Abs. 1 UStG 1994 müssen Rechnungen folgende Angaben enthalten: den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers; den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen…

UFSI RV/0269-I/08Vorsteuerabzug aufgrund einer Rechnung ohne Angabe des Lieferzeitpunktes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2011

…X Currency: Euro Die Rechnungen enthalten weiters die Anschrift des liefernden Unternehmens, die Menge und handelsübliche Bezeichnung der Ware, das Entgelt und den Steuersatz, den Steuerbetrag, eine laufende Nummer, die Bankverbindungen sowie die UID des liefernden Unternehmens. Die streitgegenständlichen Rechnungen enthalten darüberhinaus zwar ein Ausstellungsdatum…

UFSW RV/2859-W/02Versagung des Vorsteuerabzugs bei Fehlen einer Rechnung im Sinne des § 11 Abs.1 UStG 1972
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2004

…ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Nach § 11 Abs. 1 leg. cit. müssen Rechnungen folgende Angaben enthalten: | 1. | den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers…

UFSW RV/3004-W/07Für die Frage des Vorsteuerabzuges des Leistungsempfängers ist nicht relevant, ob das Finanzamt den leistenden Unternehmer steuerlich erfasst hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2008

…Lieferungen oder sonstige Leistungen abziehen konnte, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die im § 12 Abs. 1 UStG 1972 genannten Rechnungen mussten nach § 11 Abs. 1 Z 1 leg. cit. u. a. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers…

UFSW RV/3198-W/11Kein Vorsteuerabzug, wenn im Zeitpunkt der Rechnungslegung keine gültige UID-Nummer des Rechnungsausstellers besteht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2012Teil 1/2

…sich Ihr Amt bei der Ablehnung der Vorsteuer auf die Tatsache zurückgezogen, dass die Rechnung hinsichtlich des Bestandteiles Namen und Anschrift des liefernden Unternehmens nicht richtig und damit nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Es waren von Beginn der Geschäftsbeziehung bis Ende Mai 2009 nachweislich positive…

UFSL RV/0687-L/05Wiederaufnahme: fehlende Begründung durch BVE saniert, kein Durchschlagen der Sachverhaltskenntnis der Oberbehörde auf die Erstinstanz Umsatzsteuer: Kaufvertrag ohne Parteienadressen ist keine Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2006

…und Adresse der liefernden Unternehmerin sowie des Empfängers der Lieferung seien sehr wohl in der Rechnung enthalten (der Bw. führt dazu eine Adresse mit Platz, Ortsname, Adressenbezeichnung und Hausnummer an). Aus § 11 UStG könne "nicht herausgelesen werden, dass sollten Lieferant und Empfänger dieselbe Anschrift haben…

UFSW RV/2342-W/091. Widerspruch zwischen Spruch und Begründung eines Bescheides 2. Guter Glaube ersetzt nicht fehlendes Rechnungsmerkmal 3. Der Passivierung der gekürzten Vorsteuer steht eine zu aktivierende Forderung an den Aussteller der mangelhaften Rechnung gegenüber
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.09.2010

…der liefernde Unternehmer eindeutig feststand und die Abfuhr der Umsatzsteuer überprüft werden konnte). Für den vorliegenden Fall bedeutet dies: Eine ordnungsgemäße Rechung gehört zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug. Dazu gehört auch die Angabe der zutreffenden Anschrift des Rechnungsausstellers. Die Angabe einer Anschrift…

UFSW RV/1155-W/03Schätzung infolge festgestellter Deckungsrechnungen; Kein Vorsteuerabzug aus Deckungsrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2004

…als Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1994 stand entgegen, dass die Rechnungsangaben betreffend der Anschrift des liefernden Unternehmens - 00a Wien, H-Gasse 12 - der im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsadresse - 00a Wien, H-Gasse 32 - widersprachen. Da nach herrschender Lehre auch die Anführung des richtigen Namens…

UFSW RV/0071-W/06Vorsteuerabzug bei nicht existentem Leistungserbringer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2007

…ist - die folgenden Angaben enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers. Der Vorsteuerabzug steht nur unter den erschöpfend aufgezählten Voraussetzungen zu, wobei zu diesen die Rechnungslegung des leistenden Unternehmers zählt. Unternehmer ist derjenige, der die Leistung im eigenen Namen erbringt…

UFSI RV/0109-I/03Vorsteuerabzug bei mangelhafter Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2003

…Verlangen des anderen verpflichtet, Rechnungen auszustellen, in denen die Steuer gesondert ausgewiesen ist (§11 Abs. 1 UStG 1994). Diese Rechnungen müssen - soweit in den nachfolgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist - die folgenden Angaben enthalten: 1. Den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers…

UFSW RV/1539-W/08Aufhebung von Bescheiden bei einem "Buffer" wegen Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid13.09.2012Teil 1/2

…Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Nach § 11 Abs. 1 UStG 1994 müssen Rechnungen die in den folgenden Ziffern 1 bis 6 aufgezählten Angaben enthalten; u. a. nach der im Berufungsfall streitgegenständlichen Z 1 den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers…

UFSW RV/1763-W/07Verdeckte Gewinnausschüttung an Geschäftsführer einer GmbH, Nichtanerkennung von Vorsteuern aus Rechnungen mit Rechnungsmangel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2012

…erster Instanz erweist sich daher nach Ansicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz als das Ergebnis einer schlüssigen Beweiswürdigung. Nicht anerkannte Vorsteuern: Bezüglich der von der Betriebsprüfung getroffenen Feststellung, dass auf den Rechnungen des liefernden oder leistenden Unternehmers die falsche Anschrift (W) angegeben war, weist die Bw…

UFSW RV/0376-W/05Kein Vorsteuerabzug aus formell mangelhaften Subunternehmer-Rechnungen (Baugewerbe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2007

…Rechnungslegung falschen Anschrift des leistenden Unternehmers die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus, ohne dass es darüber hinaus weiterer Mängel bedarf. Unter Anschrift im Sinne des § 11 Abs. 1 Z 1 UStG ist nach der Judikatur eine Adresse zu verstehen, an der das liefernde / leistende Unternehmen eine…

UFSL RV/0949-L/02Umsatzsteuerhinterziehung in der Lieferkette und Vorsteuerabzug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2005

…Bezeichnung, Tag der Lieferung, Entgelt und Steuerbetrag. (1) Die Angabe des liefernden oder leistenden Unternehmers dient der Sicherstellung der Besteuerung. Scheint in der Rechnung eine Firma auf, die unter der angegebenen Anschrift gar nicht existiert, fehlt es an der Angabe des leistenden Unternehmers. Dasselbe gilt…

UFSW RV/1433-W/03Keine Vorsteuerabzugsberechtigung bei unrichtiger Angabe der Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.01.2007

…an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Nach § 11 Abs. 1 Z. 1 UStG 1994 müssen Rechnungen den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten. Diese Angabe…

UFSW RV/1426-W/03Keine Vorsteuer, wenn lieferndes oder leistendes Unternehmen an der in der Rechnung ausgewiesenen Geschäftsanschrift nicht existent ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2004

…95/13/0072 (ÖStZB 2001, 466): "Sofern eine Gesellschaft an den in den Rechnungen angeführten Anschriften nicht existent gewesen ist, haftet den Rechnungen der formale Mangel eines Fehlens der Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens an" (Erk. 14.1.1991, 90/15/0042). In diesem…