…Studium zu gelten habe von der Berufungsinstanz bestätigt werden - was nicht zu erwarten sei - so wären auch maximal zwei Wechsel der Studienrichtung vorhanden und dies jeweils mit günstigem Studienerfolg. Zum anderen werde aber auch durch die Anrechnung der Vorstudienzeiten ein Studienwechsel verhindert, was dazu führe…
…keine Studienbeihilfe bezogen wurde. Es kann kein Zweifel bestehen, dass die Anrechnung von nur drei von insgesamt fünf zur Fortsetzung gemeldeten Semestern des vorhergehenden Studiums keine Berücksichtigung der gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums darstellt. Es ist dem Finanzamt daher insoweit zuzustimmen…
…Rechtswissenschaften wurden V. für das Bachelorstudium Politikwissenschaft 12 ECTS Punkte sowie zwei Teildiplomprüfungen aus Rechtswissenschaften angerechnet, wobei pro Teildiplomprüfung ein Semester berücksichtigt wurde. Das Finanzamt anerkannte den Studienwechsel aufgrund der Anrechnungen als nicht schädlicher Wechsel, gewährte die Familienbeihilfe für das ab 1. Oktober 2007 betriebene…
…in dem nunmehr gewählten Studium so viele Semester wie in den vor dem Studienwechsel betriebenen Studien zurückgelegt hat. Die Wartezeit beträgt 4 Semester, da keine Anrechnung der Vorstudienzeit erfolgte. Die Bw. erhob gegen den Rückforderungsbescheid fristgerecht Berufung und machte dazu folgende Ausführungen: "...Meine Tochter K…
…wenn die gesamten Vorstudienzeiten in die neue Studienrichtung eingerechnet werden. Ein solcher Wechsel kann jederzeit erfolgen, ohne dass es zum Verlust des Anspruches auf Familienbeihilfe kommt. Liegt im Sinn des § 17 Abs 2 Z 1 StudFG daher kein Studienwechsel vor, weil die Vorstudienzeit eingerechnet wird…
…angerechneten Semester auf das oben genannte Ausmaß. Sodann führt er auszugsweise aus: "... In jedem Fall hat die Behörde erster Instanz schon grundsätzlich die Frage der Anrechnung der erworbenen ECTS-Punkte rechtlich unrichtig beurteilt. Die Behörde verweist insofern auf § 51 Abs. 2 Zahl 26 Universitätsgesetz 2002…
…Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass der nach dem dritten zur Fortsetzung gemeldeten Semester erfolgte Studienwechsel den Wegfall des Anspruches auf Familienbeihilfe bewirke, "da eine ausreichende Anrechnung der Vorstudienzeiten im Ausmaß von acht Semestern nicht erfolgt ist". Auch wurde darauf hingewiesen, dass sich der Sohn in…
…Wiedergewährung der Familienbeihilfe für das neue Studium heranzuziehen . In analoger Anwendung zur Vorgehensweise der Studienbeihilfenbehörde ist die Wartezeit im Falle der teilweisen Berücksichtigung von Vorstudienzeiten (siehe hiezu die Ausführungen unter Abschnitt 21.16) um die Anzahl der angerechneten Vorstudiensemester zu verkürzen . Nach Einholung der Meinungen…
…nach dem Studienwechsel ausbezahlte Familienbeihilfe sowie den Kinderabsetzbetrag zurück, da auf die anerkannten Prüfungen insgesamt nur 121,5 ECTS-Punkte entfielen und dies einer Anrechnung von insgesamt fünf Semestern anstatt der bisher abgelegten sechs Semester entspreche, sodass von einem schädlichen Studienwechsel auszugehen war und die…
…Wirtschaftsuniversität W. das Studium der Handelswissenschaften auslaufen gelassen habe. Das Studium der Internationalen Betriebswirtschaft anerkenne alle besuchten Veranstaltungen, Prüfungen und Vorstudienzeiten, weil Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig seien. Infolge des Doppelstudiums ergebe sich folgender Anspruch auf Familienbeihilfe: Handelswissenschaften: WS 2001, SS 2002, WS 2002…
…auch, dass die Tochter der Bw. in beiden Studien bislang einen sehr guten Studienerfolg aufweist. Dies kann aber nichts daran ändern, dass keine ausreichende Anrechnung von Vorstudienzeiten, wodurch im Ergebnis der Studienwechsel als bereits vor dem dritten Semester erfolgt angesehen werden könnte, vorliegt. Wien, am…
…durch eine telefonische Erkundigung der Berufungsbehörde auch bestätigt, dass eine Anrechnung von erfolgreich absolvierten Prüfungen im Rahmen der Akademie für den physiotherapeutischen Dienstes auf das Studium der Biologie erfolgt sei. Eine Anrechnung von Vorstudienzeiten erfolgte somit nicht, sondern wurden umgekehrt für das Studium Biologie Teilerfolge…
…Vorhalt vom 26.1.2007 wurde seitens der Abgabenbehörde II. Instanz die strittige Frage des Studienwechsels erörtert und der Bw aufgetragen, den Bescheid über die Anrechnung von Vorstudienzeiten vorzulegen. In der Vorhaltsbeantwortung vom 26. Februar 2007 führte die Bw aus, dass kein schädlicher Studienwechsel vorliege…
…das neue Studium angerechnet. Ihr Sohn Roland studierte bereits 4 Semester lang die Studienrichtung A.. Aufgrund der Anrechnung von nur 1 Semester kann daher nicht die gesamte Vorstudienzeit (4 Semester!) angerechnet worden sein und deshalb handelt es sich im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetz, da der Wechsel…
…Studienwechsel im Sinne des Absatz 1 gelten: 1. Studienwechsel, bei welchen die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden, weil sie dem nunmehr betriebenen Studium aufgrund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind, 2…
…müssen im Ergebnis die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden, weil sie dem nunmehr betriebenen Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind. Andernfalls würde bei Anrechnung aller vor dem Studienwechsel…
…und für die das volle Semester die Familienbeihilfe bezogen wurde heranzuziehen. Bei teilweiser Anrechnung von Vorstudienzeiten verkürzt sich die Wartezeit entsprechend. Ihre Tochter hat im Oktober 2001 an der UNI Wien das Studium Psychologie begonnen. Ab März 2002 hat sie einen beihilfenunschädlichen Studienwechsel auf die…
…durch Anrechnung von Vorstudienzeiten im Ausmaß von (bloß) zwei Semestern nicht die gesamten Vorstudienzeiten von sechs Semestern angerechnet worden waren. Es bestand daher gemäß § 2 Abs.1 lit b FLAG iVm § 17 Abs.4 StudFG für vier Semester nach dem (schädlichen) zweiten Wechsel (Vorstudienzeiten im…
…gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden. Dass dies auf den gegenständlichen Fall nicht zutrifft, geht aus dem gesamten Berufungsvorbringen sowie der keineswegs übereinstimmenden Prüfungen und Lehrveranstaltungen hervor, was auch durch die bekannt gegebenen Schwierigkeiten, eine zumindest teilweise Anrechnung von Vorstudienzeiten…
…der gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des neu betriebenen Studiums. Zumal eine solche im Streitfall nicht erfolgte, kann § 17 Abs. 2 StudFG nicht zur Anwendung kommen und ist weiterhin § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG ausschlaggebend. Die Entscheidung über die Anrechnung der Vorstudienzeiten oblag im…