…nichtausgleichsfähigen Verlust von öS 99.153,--, einbehaltene KESt von endbesteuerungsfähigen Kapitalerträgen mit öS 6.966,-- und in diesen Einkünften aus Gewerbebetrieb enthaltene endbesteuerungsfähige Kapitalerträge zum vollen Steuersatz in Höhe von öS 27.864,-- gesondert festgestellt. Der Bw. hatte bereits gegen den ursprünglich ergangenen Einkommensteuerbescheid Berufung…
…14 Anrechnung KESt Im Jahr 1998 wurde die Anrechnung der entrichteten KESt beantragt, es sind daher alle grundsätzlichen endbesteuerten Erträge zu erfassen. Dazu gehören auch die verdeckten Ausschüttungen lt. BP: | | 1998 | Verdeckte Ausschüttungen Firma M GmbH | 96.780 | Anrechenbare KESt…
…Bw | 6.212.663 | 187.600 Tz 26: Anrechnung Kapitalertragsteuer siehe BP-Bericht vom 31.3.2000 über die BP Hotel W Betriebs GmbH Tz 43 | | 1994 | 1995 | Anrechnung KESt - Kostentragung durch Bw | -1.366.786 | -41…
…aus Gewerbebetrieb käme - wie der Bw. richtig errechnet - eine Einkommensteuer von € 0,-- (vor Absetzbeträgen und Anrechnung KESt) zur Vorschreibung, während ohne Hochrechnung die Einkommensteuer (vor Absetzbeträgen und Anrechnung KESt) gemäß dem beigeschlossenen Berechnungsblatt € 770,04 beträgt. Diesen steuertechnischen Effekt der Hochrechnung hat der…
…diesem Streitjahr nicht stellt. Die Zinsen der Streitjahre 2001 bis 2003 liegen unter dem Veranlagungsfreibetrag, der jedoch für die Entscheidung über die KESt-Anrechnung gemäß § 46 Abs 1 Satz 2 EStG 1988 nicht anzuwenden ist (vgl auch UFS 15.1.2007, RV/1906-W/05…
…Kapitalerträge und Einkünfte einer Privatstiftung" und regelt damit einen besonderen Steuersatz für bestimmte Sondereinkünfte der Privatstiftung. Stangl legt sich zur Anrechnung im Veranlagungsverfahren nicht fest, geht zwar davon aus, dass eine zu Unrecht in Abzug gebracht KESt im Zuge der Veranlagung der Privatstiftung gutzuschreiben ist…
…Eingabeblatt für das Jahr 1999, mit dem beispielhaft aufgezeigt werden sollte, dass die Steuerberechnung trotz datenmäßiger Einbeziehung endbesteuerter Kapitalerträge (aus vGA) und Kapitalertragsteuer zu keiner KESt-Anrechnung führt. Damit verbleibe als etwaiger Wiederaufnahmegrund nur die erstmalige Geltendmachung von pauschalen Betriebsausgaben. Soweit der Bw darzutun versuche…
…das Ergebnis der Kontrollrechung höher sein als die Steuer nach der "Normalvariante", dann wird die Kontrollrechnung verworfen. Eine Durchführung entsprechender Vergleichsrechnungen ergibt dazu Folgendes: KESt-Anrechnung 2000 (Beträge in ATS): | Einkünfte aus nichtselbst. Arbeit | | | 305.535 | Einkünfte aus Kapitalvermögen |…
…zu einer doppelten oder mehrfachen Versteuerung derselben Kapitalerträge, da zum (späteren) Zeitpunkt des Zufließens der Kapitalerträge die Verpflichtung einer kuponauszahlenden Stelle zum vollen KESt-Abzug unberührt bleibe. Die Gesetzeslage biete in diesem Zusammenhang keine Möglichkeit zur Anrechnung einer bereits entrichteten KESt. Auch eine Erstattung gem…
…zu einer doppelten oder mehrfachen Versteuerung derselben Kapitalerträge, da zum (späteren) Zeitpunkt des Zufließens der Kapitalerträge die Verpflichtung einer kuponauszahlenden Stelle zum vollen KESt-Abzug unberührt bleibe. Die Gesetzeslage biete in diesem Zusammenhang keine Möglichkeit zur Anrechnung einer bereits entrichteten KESt. Auch eine Erstattung gem…
…Anrechnung (Erstattung)", nicht analysiert und somit nicht feststellen können, dass hier der Knackpunkt liegt und Einkommen nicht immer gleich Einkommen sein muss, quod erat demonstrandum. Ausgangspunkt zur Ermittlung der Tarifsteuer ist also nur mein PVA-Einkommen, worauf die endbesteuerungsfähigen Zinsen und Dividenden samt einbehaltener KESt…
…Verlustabzuges idHv € 7.325,38. In seiner Berufung wies der Bw. darauf hin, dass in seinem Gewinn auch KESt-endbesteuerte Beträge enthalten seien, unter Hinweis auf Seite 4 seiner Bilanz. Diese Beträge würden im KÖSt-Formular nicht abgefragt, erhöhten aber seine Einkünfte und damit…
…KESt höher ist als sie im Falle der Veranlagung der entsprechenden Kapitalerträge wäre. Dies würde dem Leistungsfähigkeitsprinzip widersprechen, weshalb § 46 Abs.1 Z 2 EStG 1988 zwingend einen Günstigkeitsvergleich zwischen der Veranlagung mit Veranlagungsfreibetrag und ohne Veranlagungsfreibetrag vorsieht (Lattner/Herzog, RdW 1990,93). Eine Anrechnung…
…endgültig. Die Bemessungsgrundlagen sind dem am Ende der folgenden Entscheidungsgründe angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Die Höhe der Abgaben beträgt (ohne KeSt-Anrechnung): | Text | 1997 in Euro (in ÖS) | 1998 in Euro (in ÖS) | 1999 in…
…sodass die Mindeststeuer ohnehin überschritten wird. Weil folglich dem Begehren in der Berufung nach Festsetzung der Körperschaftsteuer für 2009 mit 4.303,82 € (nach KESt-Anrechnung) nicht entsprochen werden kann, spricht die vorliegende Berufungsentscheidung hinsichtlich 2009 nur eine teilweise Stattgabe aus.Mangels Mindestkörperschaftsteuer für…
…anzumerken: Die Zinsen sind höher als die Freigrenze gem. § 39 Abs.1 Satz 3 EStG 1988. Die Zinsen des Streitjahres 2006 liegen unter dem Veranlagungsfreibetrag, der jedoch für die Entscheidung über die KESt-Anrechung gem. § 46 Abs. 1 Satz 2 EStG 1988 nicht anzuwenden ist…
…darin, was die Anrechnung der Kest v. endbesteuerungsfähigen Kap.Einkünften betrifft, nicht in Ihrem Sinne entschieden und die weitere Ausschöpfung des Instanzenzuges von Ihnen unterlassen, so darf daher nicht nochmals, lostgelöst vom Veranlagungsverfahren, gesondert über den gleichen Sachverhalt, nämlich über die Anrechnung der einbehaltenen Kest…
…an zusätzliche Einkünften erhöht. Insgesamt hätte für die Bw daraus keine höhere, sondern eine geringere Steuergutschrift (aus KESt-Anrechnung) resultiert. Überdies sind der Besteuerung die tatsächlichen und nicht fiktive Sachverhalte im Veranlagungsjahr zugrundezulegen. Ergeht auch an Finanzamt X zu St.Nr. Y Wien, am 27…
…der WthGmbH1 und an der WthGmbH2 flossen dem Bw jedoch in den Streitjahren keine Ausschüttungen zu und es wurde keine KESt einbehalten, sodass eine Anrechnung bzw Erstattung von KESt nicht möglich ist. Die verfassungsrechtliche Grundlage für die sog Endbesteuerung lautet: Bundesverfassungsgesetz über eine Steuerabgeltung bei…
…der o.a. gesetzlichen Bestimmung unbenommen, die Versteuerung der kapitalertragsteuerpflichtigen Einkünfte und die Anrechnung der KESt auf die Einkommensteuer zu beantragen. Im Falle eines diesbezüglichen Antrages müssen jedenfalls sämtliche endbesteuerungsfähigen Einkünfte erklärt werden. In der Optionserklärung vom 20. Februar 1995 erklärte die Bw., dass sämtliche…