…1 und Abs. 2 lit.a FinStrG bewirkt. Der Bescheid über die Anordnung einer Haus- und Personendurchsuchung wurde am 23. Jänner 2002 um 05.25 Uhr zugestellt und sogleich durch Beamte der Prüfungsabteilung Strafsachen beim Finanzamt Linz [PASt Linz] vollzogen. Der obige Bescheid ist in…
…29ff), jedoch eine zeugenschaftliche Einvernahme der RK (PASt-Akt, Bl. 40). Diese Einvernahme wiederum ist keine von der Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden umfasste Amtshandlung und daher auch nicht Beschwerdegegenstand. Ebenso ist der Aktenlage auch nicht zu entnehmen, dass die angeordnete Personendurchsuchung tatsächlich stattgefunden hätte; solches wurde…
…Die Personendurchsuchung überhaupt bar jedweder Lebenserfahrung. Folgt man den Rechtsausführungen in Reger/Hacker/Kneidinger, Das Finanzstrafgesetz, 3. Auflage zu § 93 FinStrG speziell zur Rz 14 und 18 erweist sich die durchgeführte Hausdurchsuchung sogar als verfassungswidrig (VfGH 13.3.1948, B262/47), weil dieselbe aufgrund einer…
…Spruchsenatsvorsitzenden Mag. O wird um 9.30 Uhr telefonisch eine mündliche Anordnung zur Ergänzung des Hausdurchsuchungsbefehles vom 24.1.2008 hinsichtlich der zu suchenden Unterlagen getroffen. Zu suchen sind demnach alle Geschäftsunterlagen und alle weiteren beweisrelevanten Gegenstände ab dem Jahr 2000 bis laufend, insbesondere Umsatzaufzeichnungen…
…175 Abs. 2 FinStrG durch die Finanzstrafbehörde erster Instanz zum Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe von 21 Tagen angeordnet wurde. Gleichzeitig wurde die Polizei W. um Veranlassung der Vorführung ersucht. Anlässlich einer am 3. April 2007 auf richterliche Anordnung durchgeführten Haus- und Personendurchsuchung wurde die Bf. in…
…mit sich trägt, welche den Weg zu Schwarzgeldkonten weisen. Auch die diesbezügliche Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden erweist sich somit als korrekt. Dem Finanzstrafakt (Bl. 37) ist zu entnehmen, dass auch tatsächlich am 15. Februar 2008 um 11.25 Uhr eine derartige Durchsuchung durchgeführt wurde, wobei wie…
…Verfassen eines Einleitungsbescheides am 31. August 2007) aktenkundig zu machen. Von dieser Einleitung des Finanzstrafverfahrens ist der Verdächtige unter Bekanntgabe der ihm zur Last gelegten Tat sowie der in Betracht kommenden Strafbestimmung unverzüglich zu verständigen. Im Falle einer Festnahme oder einer Haus- oder Personendurchsuchung kann…
…für ein Strafverfahren notwendigen Sicherheit nicht erweislich sei und deshalb - wie von HS bereits gefordert - das nach der vorgelegten Aktenlage noch gar nicht eingeleitete finanzstrafbehördliche Untersuchungsverfahren wieder einzustellen wäre. Das gegenständliche Verfahren hat die Beschwerde gegen die oben dargestellte bescheidmäßige Anordnung einer Hausdurchsuchung zum Gegenstand…
…als Organe des Finanzamtes Oststeiermark an der Anschrift W beim Wohnhaus der Familie s , übergaben den obzitierten Einleitungsbescheid und eine Ausfertigung der Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden dem anwesenden Beschuldigten und forderten diesen auf, das Gesuchte (von den Beamten interpretiert als Gegenstände der in der Begründung des…
…wenn begründeter Verdacht besteht, dass sich darin eine eines Finanzvergehens, mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit, verdächtige Person aufhält oder dass sich daselbst Gegenstände befinden, die voraussichtlich dem Verfall unterliegen oder die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen. Voraussetzung für die Anordnung bzw. Vornahme der gegenständlichen…
…Beweismittel in Betracht kämen und Aufschluss über die tatsächlich Verantwortlichen der oben angeführten Firmen geben könnten. MH erhielt laut gegebener Aktenlage keinen derartigen Bescheid über die Anordnung einer Hausdurchsuchung in seiner Wohnung in PU ausgehändigt oder allenfalls auf andere Weise zugestellt. Mit Bescheiden vom 15…
…wenn begründeter Verdacht besteht, dass sich darin eine eines Finanzvergehens, mit Ausnahme einer Finanzordnungswidrigkeit, verdächtige Person aufhält oder dass sich daselbst Gegenstände befinden, die voraussichtlich dem Verfall unterliegen oder die im Finanzstrafverfahren als Beweismittel in Betracht kommen. Voraussetzung für die Anordnung bzw. Vornahme der gegenständlichen…
… 364c ABGB Vereinbarung gemäß § 364c ABGB vom 30. September 2004 in Kopie. Gegen den ihm zugegangenen Bescheid über die Anordnung einer Hausdurchsuchung hat Dr. X innerhalb offener Frist Beschwerde erhoben und dabei im Wesentlichen wie folgt vorgebracht: Am 15. März 2005 sei in der Zeit…
…1 FinStrG normiert zwingend eine bescheidmäßige Anordnung einer jeglichen Beschlagnahme. Ein die Beschlagnahme rechtfertigender Bescheid liegt gegenständlich jedoch unzweifelhaft nicht vor und wurde den Einschreitern niemals rechtswirksam ein Bescheid über die Beschlagnahme der Unterlagen zugestellt. Fehlt bei einer Beschlagnahmeanordnung- wie gegenständlich - ein Betroffener als Bescheidadressat…
…Anmeldung und Entrichtung von Altlastenbeiträgen für knapp 5.000 Tonnen Baurestmassen in der Höhe von ca. € 35.000,00 als Beweismittel in Betracht kämen, sei die Anordnung einer Hausdurchsuchung im Sinne des § 93 Abs. 2 FinStrG geboten. Der Hausdurchsuchungsbefehl wurde dem Beschwerdeführer (Bf.) am…
…A) -Dienstbarkeitsvertrag (Beilage B) -Konzession des BM für Wissenschaft und Verkehr für die KK (Beilage C) -Bescheid des Landes Salzburg über die Anordnung der Baugenehmigung und Betriebsbewilligung für die gänzliche Einstellung des öffentlichen Verkehrs einer Doppelsesselanlage und damit der Abtragung der nicht mehr benötigten Anlagen…
…in Kroatien entgegengestanden wären. Der Beschuldigte ist aber als von der Hausdurchsuchung Betroffener mit seiner Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnung insoweit im Recht, als in dieser Anordnung nicht angegeben worden ist, was tatsächlich gesucht werden sollte. Dem Sinn einer Durchsuchungsanordnung nicht entsprechend ist es, nicht anzugeben…
…Ausübung einer unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt vor. Gemäß diesem § 152 Abs.1 FinStrG ist gegen alle sonstigen im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide (außer den Erkenntnissen, so also zB wie im gegenständlichen Fall gegen den an die GW gerichteten Bescheid des Spruchsenatsvorsitzenden über die Anordnung einer…
…Ausübung einer unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und Zwangsgewalt vor. Gemäß diesem § 152 Abs.1 FinStrG ist gegen alle sonstigen im Finanzstrafverfahren ergehenden Bescheide (außer den Erkenntnissen, so also zB wie im gegenständlichen Fall gegen den an die GW gerichteten Bescheid des Spruchsenatsvorsitzenden über die Anordnung einer…
…Juli 2002 das Rechtsmittel der Berufung. Begründend führt sie aus, ihr LKW-Fahrer wäre in Spielfeld über die Anordnung einer Veterinärkontrolle informiert worden. Bei der gemeinsamen Ankunft am Bestimmungsort habe zwar der LKW das Einfahrtstor zur Ausladestelle passieren können, dem Veterinär sei aber die Einfahrt…