…Mai 2019 gegen die Anordnung des Vorsitzenden des Spruchsenates V beim vormaligen Finanzamt Linz als Organ des vormaligen Finanzamtes Braunau Ried Schärding als Finanzstrafbehörde vom 11. März 2019, auf Durchsuchung der Räumlichkeiten an der Anschrift XXXA, und auf Durchführung einer Personendurchsuchung bei A zu Recht…
…93 Abs. 3 FinStrG) davon ausgegangen werden durfte, dass er - in der durchsuchten Wohnung bei der Amtshandlung aufhältig - gesuchte Beweismittel innehaben würde. Ohne eine ausdrückliche Anordnung einer Personendurchsuchung wäre eine solche aber außerhalb der von einer Durchsuchungsanordnung betroffenen Örtlichkeit unzulässig. 4. Gemäß § 93 Abs. 7…
…stamme, somit das gegenständliche Finanzstrafverfahren seit mehr als einem Jahr anhängig sei und daher schon aus diesem Grund die durch die Haus- und Personendurchsuchung sowie die Anordnung von Auskünften über Bankkonten bewirkte rechtswidrige Beeinträchtigung des Beschwerdewerbers in keinerlei angemessenem Verhältnis zum angestrebten Erfolg stehen könne…
…einer Personendurchsuchung eine solche im Zuge der Hausdurchsuchung vorgenommen werden durfte, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit (§ 93 Abs. 3 FinStrG) davon ausgegangen werden durfte, dass er - in der durchsuchten Wohnung aufhältig - gesuchte Beweismittel innehaben würde. 1.15. Die Beschwerden des Dr.A gegen die verfahrensgegenständliche Anordnung…
…idFd) BGBl I 2010/104, mit Wirkung ab dem 1. Jänner 2011, bedarf die Durchführung einer Hausdurchsuchung (Abs. 2) oder einer Personendurchsuchung (Abs. 3) [hier nicht relevant] einer mit Gründen versehenen schriftlichen Anordnung des Vorsitzenden des Spruchsenates, dem gemäß § 58 Abs. 2 unter den dort…
…Beweismitteln an exakt bezeichneten Lokalitäten. Sowohl die Anordnung als auch die Durchführung von Haus- und Personendurchsuchungen müssen im Hinblick auf die zu erwartende Rechtsgutbeeinträchtigung, die Schwere des Finanzvergehens, dem Grad des Verdachtes und zum angestrebten Erfolg in einem angemessenen Verhältnis stehen (Köck in Köck/Judmaier…
…idFd) BGBl I 2010/104, mit Wirkung ab dem 1. Jänner 2011, bedarf die Durchführung einer Hausdurchsuchung (Abs. 2) oder einer Personendurchsuchung (Abs. 3) [hier nicht relevant] einer mit Gründen versehenen schriftlichen Anordnung des Vorsitzenden des Spruchsenates, dem gemäß § 58 Abs. 2 unter den dort…
…erwogen: A. Zur Anordnung des Spruchsenatsvorsitzenden am 27. Februar 2014: Die damals diesbezüglich bestehende Rechtslage hat gelautet: "D. Hausdurchsuchung und ... . § 93. (1) Die Durchführung einer Hausdurchsuchung (Abs. 2) oder einer Personendurchsuchung (Abs. 3) bedarf einer mit Gründen versehenen schriftlichen Anordnung des Vorsitzenden des Spruchsenates, dem…
…Durchführung einer Hausdurchsuchung (Abs. 2) oder einer Personendurchsuchung (Abs. 3) bedarf einer mit Gründen versehenen schriftlichen Anordnung des Vorsitzenden des Spruchsenates, dem gemäß § 58 Abs. 2 unter den dort vorgesehenen Voraussetzungen die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses obliegen würde. Die Anordnung…
…die Anordnung der Haus- und Personendurchsuchung [der Hausdurchsuchung] bezüglich der Räumlichkeiten an der Anschrift PPP2 aufzuheben und für rechtswidrig zu erklären, die Beschlagnahme der Unterlagen aufzuheben und der belangten Behörde aufzutragen, die beschlagnahmten Unterlagen auszufolgen. Begründend wird ausgeführt: Offenbar werde A eines Finanzvergehen in Form…
…idFd) BGBl I 2010/104, mit Wirkung ab dem 1. Jänner 2011, bedarf die Durchführung einer Hausdurchsuchung (Abs. 2) oder einer Personendurchsuchung (Abs. 3) [hier nicht relevant] einer mit Gründen versehenen schriftlichen Anordnung des Vorsitzenden des Spruchsenates, dem gemäß § 58 Abs. 2 unter den dort…
…der Wohnräumlichkeiten des B an der Anschrift XXB, mittels eines gemeinsamen Schriftsatzes vom 9. Juni 2017 Beschwerden an das Bundesfinanzgericht erhoben und beantragt, die Anordnung der Haus- und Personendurchsuchung [der Hausdurchsuchung] aufzuheben und für rechtswidrig zu erklären, die Beschlagnahme der Unterlagen aufzuheben und der belangten…
…idFd) BGBl I 2010/104, mit Wirkung ab dem 1. Jänner 2011, bedarf die Durchführung einer Hausdurchsuchung (Abs. 2) oder einer Personendurchsuchung (Abs. 3) [hier nicht relevant] einer mit Gründen versehenen schriftlichen Anordnung des Vorsitzenden des Spruchsenates, dem gemäß § 58 Abs. 2 unter den dort…
…Durchführung der Hausdurchsuchung bekämpft werde, zugunsten der Beschwerdeführer zu lesen als: "Sowohl die Durchführung als auch"] die Anordnung der Haus- und Personendurchsuchung [Hausdurchsuchung] erfolgte somit rechtswidrig, insbesondere ohne den von § 93 FinStrG geforderten begründeten Verdacht. D. Im Zuge einer am 4. März 2019 erfolgten fernmündlichen…
…Durchführung einer Hausdurchsuchung (Abs. 2) oder einer Personendurchsuchung (Abs. 3) bedarf einer mit Gründen versehenen schriftlichen Anordnung des Vorsitzenden des Spruchsenates, dem gemäß § 58 Abs. 2 unter den dort vorgesehenen Voraussetzungen die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses obliegen würde. Die Anordnung…
…idFd) BGBl I 2010/104, mit Wirkung ab dem 1. Jänner 2011, bedarf die Durchführung einer Hausdurchsuchung (Abs. 2) oder einer Personendurchsuchung (Abs. 3) [hier nicht relevant] einer mit Gründen versehenen schriftlichen Anordnung des Vorsitzenden des Spruchsenates, dem gemäß § 58 Abs. 2 unter den dort…
…Durchführung einer Hausdurchsuchung (Abs. 2) oder einer Personendurchsuchung (Abs. 3) bedarf einer mit Gründen versehenen schriftlichen Anordnung des Vorsitzenden des Spruchsenates, dem gemäß § 58 Abs. 2 unter den dort vorgesehenen Voraussetzungen die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses obliegen würde. Die Anordnung…
…Durchführung einer Hausdurchsuchung (Abs. 2) oder einer Personendurchsuchung (Abs. 3) bedarf einer mit Gründen versehenen schriftlichen Anordnung des Vorsitzenden des Spruchsenates, dem gemäß § 58 Abs. 2 unter den dort vorgesehenen Voraussetzungen die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses obliegen würde. Die Anordnung…
…und der Wohnräumlichkeiten des F an der Anschrift XXF mittels eines gemeinsamen Schriftsatzes vom 9. Juni 2017 Beschwerden an das Bundesfinanzgericht erhoben (hier verfahrensgegenständlich: das Rechtsmittel der genannten GmbH) und beantragt, die Anordnung der Haus- und Personendurchsuchung [der Hausdurchsuchung] aufzuheben und für rechtswidrig zu erklären…
…idFd) BGBl I 2010/104, mit Wirkung ab dem 1. Jänner 2011, bedarf die Durchführung einer Hausdurchsuchung (Abs. 2) oder einer Personendurchsuchung (Abs. 3) [hier nicht relevant] einer mit Gründen versehenen schriftlichen Anordnung des Vorsitzenden des Spruchsenates, dem gemäß § 58 Abs. 2 unter den dort…