UFSS RV/0477-S/02Angemessenheitsprüfung bei Gebrauchtfahrzeugen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2003 …Ausscheiden eines 10%igen Privatanteiles ab, nahm
jedoch unter Hinweis auf § 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG eine
Angemessenheitsprüfung vor. Bei Fahrzeugen, die mehr als fünf Jahre
nach ihrer Erstzulassung angeschafft würden, seien die tatsächlichen
Anschaffungskosten maßgebend. Bei dem in Rede stehenden KFZ…
UFSW RV/1888-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005 Berufungsentscheidung
Der unabhängige
Finanzsenat hat über die Berufung des Bw1, und des Bw2, gegen die Bescheide
des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend
einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß
§ 188 BAO für den Zeitraum 1996 bis 1997
entschieden:
Der…
UFSW RV/0776-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Firmenwet ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005 Berufungsentscheidung
Der unabhängige
Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, gegen die Bescheide des
Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend
einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß
§ 188 BAO für den Zeitraum 1996 bis 1997 entschieden:
Der Berufung
wird teilweise…
UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 1/3 Berufungsentscheidung
Der unabhängige
Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, gegen die Bescheide des
Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend
einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß
§ 188 BAO für den Zeitraum 1992 bis 1995 entschieden:
Die Berufung
gegen den…
UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 2/3 gewesen, diese zu bezahlen und hätte diese auch nicht bezahlt, wenn Frau
Mag. Lu gänzlich nur für den Vertragspartner, der die
Leistungskapazität vertraglich zur Verfügung stellen sollte tätig
wäre.
Weiters wird auf die Ausführungen in TZ 29 (Honorare
an Dr. Ma), TZ 30 (Gehalt Mag…
UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 3/3 sein, hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob die Aufwendungen bei der KG
abzugsfähig sind oder nicht.
Abschreibung des Firmenwertes:
Der entgeltlich
erworbene Kundenstock ist im Bereich der freien Berufe im Allgemeinen als
abnutzbar anzusehen, weil bei freiberuflich Tätigen der Wert des Betriebes
weitgehend auf das…
UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 1/3 Berufungsentscheidung
Der unabhängige
Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vertreten durch Nikolaus
Wirtschaftstreuhand KEG, Steuerberatungsgesellschaft, 1130 Wien, St.
Veitgasse 15, und des Bw2, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12.,
13. und 14. Bezirk und Purkersdorf, betreffend einheitliche und gesonderte
Feststellung der Einkünfte…
UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 2/3 Leistungskapazität vertraglich zur Verfügung stellen sollte tätig
wäre.
Weiters wird auf die Ausführungen in TZ 29 (Honorare
an Dr. Ma), TZ 30 (Gehalt Mag. Lu), TZ 31 (Kosten für Miete und
Infrastruktur für 1992 und 1993) und TZ 33 (Verzinsung "Verrechnungskonto
Ta GesmbH) des Betriebsprüfungsberichtes…
UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben.
Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 3/3 sein, hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob die Aufwendungen bei der Bw
abzugsfähig sind oder nicht.
Abschreibung des Firmenwertes:
Der entgeltlich
erworbene Kundenstock ist im Bereich der freien Berufe im Allgemeinen als
abnutzbar anzusehen, weil bei freiberuflich Tätigen der Wert des Betriebes
weitgehend auf das…
UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 1/3 Berufungsentscheidung
Der unabhängige
Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw1 und des Bw2, gegen die
Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf
betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte
gemäß
§ 188 BAO für den Zeitraum 1992 bis 1995
entschieden:
Die…
UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 2/3 Leistungskapazität vertraglich zur Verfügung stellen sollte tätig
wäre.
Weiters wird auf die Ausführungen in TZ 29 (Honorare
an Dr. Ma), TZ 30 (Gehalt Mag. Lu), TZ 31 (Kosten für Miete und
Infrastruktur für 1992 und 1993) und TZ 33 (Verzinsung "Verrechnungskonto T
GesmbH) des Betriebsprüfungsberichtes…
UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 3/3 Vertrauensverhältnis endet mit dem Ausscheiden des (ehemaligen)
Kanzleiinhabers und muss sodann mit dessen Nachfolger neu begründet werden.
Der Kundenstock ist aber so lange nicht als abnutzbares Wirtschaftsgut
anzusehen, als der bisherige Kanzleiinhaber den Kundenstock - beispielsweise als
Geschäftsführer der den Kundenstock der erwerbenden Kapital- oder
Personengesellschaft…
UFSW RV/0355-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006 Berufungsentscheidung
Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß
§ 188 BAO für den Zeitraum 1996 bis 1997 entschieden:
Der Berufung wird teilweise…
UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden.
3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 1/3 Berufungsentscheidung
Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß
§ 188 BAO für den Zeitraum 1992 bis 1995 entschieden:
Die Berufung gegen den…
UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden.
3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 2/3 Weiters wird auf die Ausführungen in TZ 29 (Honorare an Dr. M), TZ 30 (Gehalt Mag. Lu), TZ 31 (Kosten für Miete und Infrastruktur für 1992 und 1993) und TZ 33 (Verzinsung "Verrechnungskonto T GesmbH) des Betriebsprüfungsberichtes verwiesen.
Zum Firmenwert seien keine neuen Argumente vorgebracht…
UFSW RV/0354-W/061. Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden.
2. Nur Aufwendnungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betreibsausgaben abgesetzt werden.
3. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben.
4. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2006Teil 3/3 Abschreibung des Firmenwertes: Der entgeltlich erworbene Kundenstock ist im Bereich der freien Berufe im Allgemeinen als abnutzbar anzusehen, weil bei freiberuflich Tätigen der Wert des Betriebes weitgehend auf das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen dem Unternehmer und seinen Klienten geründet ist. Dieses Vertrauensverhältnis endet mit dem Ausscheiden…
UFSW RV/0235-W/02Verdeckte Ausschüttungen, Fremdvergleich, Angemessenheitsprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2004 …VwGH-Erkenntnis vom 12.4.1983, 82/14/207 sei festzuhalten, dass sich die Angemessenheitsprüfung primär am inneren Betriebsvergleich zu orientieren habe. Der vergleichbare Jahresbezug der höchst dotierten Angestellten habe für 36 Wochenstunden ATS 330.000,00 (€ 23.982,03) betragen. Da Herr G…