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104 902 Treffer374 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 4761–476914.3 Angemessenheitsprüfung (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

…Jagdhotels. Ein Schlosshotel, das Antiquitäten als Einrichtungsgegenstände verwendet (siehe Rz 4765). Bei als Arbeitsmittel genutzten Antiquitäten (zB Stradivari eines Berufsmusikers). 14.3.3 Betriebliche Veranlassung und Angemessenheit dem Grunde nach Rz 4767: Vor einer Angemessenheitsprüfung der Höhe nach ist zu untersuchen, ob die Aufwendungen oder…

EStR 2000 Rz 5888–589319.2.2.2 Angemessenheitsprüfung
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

19.2.2.2 Angemessenheitsprüfung Rz 5888: Rechtsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen sind daran zu messen, ob sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (VwGH 13…

BFG RV/4100297/2016Angemessenheitsprüfung betreffend abziehbarer Wohnungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.02.2018Teil 1/2

…ist, dass von Seiten des Finanzamtes eine sog. Angemessenheitsprüfung der geltend gemachten Doppelwohnsitzkosten im Betrag von € 9.827,43 - resultierend aus dem Wohnungseigentumserwerb - vorgenommen worden war. Auf Grund der Sach- und Aktenlage ist das Finanzamtes schlussfolgernd davon ausgegangen, dass eine 65 m² Mietwohnung, wie…

BFG RV/4100297/2016Angemessenheitsprüfung betreffend abziehbarer Wohnungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.02.2018Teil 2/2

Dies erklärt sich aus dem Normzweck des § 205 BAO, der darin besteht, dass Anspruchszinsen schlichtweg nur mögliche Zinsenvorteile bzw. -nachteile ausgleichen sollen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten der Abgabenfestsetzung ergeben (RV 311 BlgNR 21. GP, 196; VwGH 24.09.2008, 2007/15/0175). Entscheidend ist…

BFG RV/5101247/2011Angemessenheitsprüfung bei in Deutschland geleasten Pkws
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.05.2017

…Jahr Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die erklärungsgemäß veranlagt wurden (Bescheid vom 2.10.2008). Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung über den Zeitraum 2007 bis 2009 ging der Betriebsprüfer bei zwei in Deutschland geleasten Fahrzeugen von einer unrichtigen Berechnung der Aktivposten aufgrund einer falschen Bemessungsgrundlage (Angemessenheitsprüfung gemäß §…

BFG RV/3101093/2014Angemessenheitsprüfung bei der motorbezogenen Versicherungssteuer (betreffend einen Pkw Lexus ISF)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.09.2016

…20 Tz 53; Krafft in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG § 20 Anm. 21, Stand 1.10.2014, rdb.at; kritisch Blasina, Verteuerung bei der Angemessenheitsprüfung, SWK 2010 S 265, mit Hinweis auf Aigner/Gaedke/Grabner/Tumpel, Das Auto im Steuerrecht, 2. Auflage, S. 29, die ua…

UFSI RV/0532-I/09Angemessenheitsprüfung bei einem Kleinbus (VW-Multivan)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.04.2013

…2005 um 50.300 EUR (inkl. USt.) angeschaffenen Kraftfahrzeuge der Marke VW-Multivan Comfortline TDI eine Angemessenheitsprüfung vorzunehmen und der der Angemessenheit übersteigende Anteil der außerbetrieblichen Sphäre zuzurechnen und zudem für die Privatnutzung der Fahrzeuge ein Privatanteil auszuscheiden sei. Unter Punkt 1b und 9a der…

UFSF RV/0131-F/06Angemessenheitsprüfung orientiert sich an einschlägigen Kollektivverträgen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des R, vom 21. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 24. März 2006 betreffend Einkommensteuer 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (in der Folge Bw.) arbeitet als Grenzgänger in…

UFSS RV/0477-S/02Angemessenheitsprüfung bei Gebrauchtfahrzeugen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2003

…Ausscheiden eines 10%igen Privatanteiles ab, nahm jedoch unter Hinweis auf § 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG eine Angemessenheitsprüfung vor. Bei Fahrzeugen, die mehr als fünf Jahre nach ihrer Erstzulassung angeschafft würden, seien die tatsächlichen Anschaffungskosten maßgebend. Bei dem in Rede stehenden KFZ…

UFSW RV/3184-W/08Die Angemessenheitsprüfung ist auch im Falle eines Operating-Leasings vorzunehmen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.09.2012

…August 2008 - eingelangt beim Finanzamt am 28. August 2008 - rechtzeitig erhobenen Berufung beantragte die Bw. die Hinzurechnung aus der Angemessenheitsprüfung der geleasten PKW, bei allen Verträgen handle es sich um Operating Leasing Verträge, die zum Teil mit deutschen Leasingunternehmen und zum Teil mit österreichischen Leasingunternehmen…

UFSW RV/1888-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw1, und des Bw2, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für den Zeitraum 1996 bis 1997 entschieden: Der…

UFSW RV/0776-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwet ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für den Zeitraum 1996 bis 1997 entschieden: Der Berufung wird teilweise…

UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 1/3

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für den Zeitraum 1992 bis 1995 entschieden: Die Berufung gegen den…

UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 2/3

gewesen, diese zu bezahlen und hätte diese auch nicht bezahlt, wenn Frau Mag. Lu gänzlich nur für den Vertragspartner, der die Leistungskapazität vertraglich zur Verfügung stellen sollte tätig wäre. Weiters wird auf die Ausführungen in TZ 29 (Honorare an Dr. Ma), TZ 30 (Gehalt Mag…

UFSW RV/0775-W/05Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2005Teil 3/3

sein, hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob die Aufwendungen bei der KG abzugsfähig sind oder nicht. Abschreibung des Firmenwertes: Der entgeltlich erworbene Kundenstock ist im Bereich der freien Berufe im Allgemeinen als abnutzbar anzusehen, weil bei freiberuflich Tätigen der Wert des Betriebes weitgehend auf das…

UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 1/3

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vertreten durch Nikolaus Wirtschaftstreuhand KEG, Steuerberatungsgesellschaft, 1130 Wien, St. Veitgasse 15, und des Bw2, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf, betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte…

UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 2/3

Leistungskapazität vertraglich zur Verfügung stellen sollte tätig wäre. Weiters wird auf die Ausführungen in TZ 29 (Honorare an Dr. Ma), TZ 30 (Gehalt Mag. Lu), TZ 31 (Kosten für Miete und Infrastruktur für 1992 und 1993) und TZ 33 (Verzinsung "Verrechnungskonto Ta GesmbH) des Betriebsprüfungsberichtes…

UFSW RV/2000-W/03Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. Nur tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Firmenwert ist als abnutzbares Gut auf 5 Jahre abzuschreiben. Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege einer Bilanzberichtigung geltend gemacht werden, wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2004Teil 3/3

sein, hat jedoch keinen Einfluss darauf, ob die Aufwendungen bei der Bw abzugsfähig sind oder nicht. Abschreibung des Firmenwertes: Der entgeltlich erworbene Kundenstock ist im Bereich der freien Berufe im Allgemeinen als abnutzbar anzusehen, weil bei freiberuflich Tätigen der Wert des Betriebes weitgehend auf das…

UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. 3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 1/3

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw1 und des Bw2, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für den Zeitraum 1992 bis 1995 entschieden: Die…

UFSW RV/1887-W/051) Bei luxuriösen PKW ist Angemessenheitsprüfung durchzuführen und Luxustangente auszuscheiden. 2) Nur Aufwendungen für tatsächlich erbrachte Leistungen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. 3) Firmenwert ist als abnutzbares Wirtschaftsgut auf 5 Jahre abzuschreiben. 4) Rückstellungen für Prozesskosten und für Kapital können nicht im Wege der Bilanzberichtigung erstmals geltend gemacht werden, wenn der Gewinn gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2005Teil 2/3

Leistungskapazität vertraglich zur Verfügung stellen sollte tätig wäre. Weiters wird auf die Ausführungen in TZ 29 (Honorare an Dr. Ma), TZ 30 (Gehalt Mag. Lu), TZ 31 (Kosten für Miete und Infrastruktur für 1992 und 1993) und TZ 33 (Verzinsung "Verrechnungskonto T GesmbH) des Betriebsprüfungsberichtes…