…zu verstehen, deren Benutzung mit dem Kfz nach dem Urteil gerecht und billig denkender Menschen für die tägliche Fahrten eines Pendlers sinnvoll ist. Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit ist dann gegeben, wenn folgende Wegzeiten pro einfacher Wegstrecke überschritten werden: unter 20 Kilometer: 1,5 Stunden; ab…
… 29b der Straßenverkehrsordnung; Unzumutbarkeit wegen Gehbehinderung) sowie wenn die Wegzeit bei Benützung des Massenbeförderungsmittels hinsichtlich der Dauer nicht zumutbar ist (Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit). Unzumutbarkeit liegt vor, wenn folgende Wegzeiten überschritten werden: | EINFACHE WEGSTRECKE | ZUMUTBARE WEGZEIT | unter 20 km | 1,5…
…bei Nachtarbeit) verkehrt (Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit). im Falle einer dauernden starken Gehbehinderung (Unzumutbarkeit wegen Gehbehinderung) sowie wenn folgende Wegzeiten überschritten werden (Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit): | Einfache Wegstrecke: | Zumutbare Wegzeit: | unter 20 km | 1,5 Stunden | ab 20 km |…
…bei Nachtarbeit) verkehrt (Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit). im Falle einer dauernden starken Gehbehinderung (Unzumutbarkeit wegen Gehbehinderung) sowie wenn folgende Wegzeiten überschritten werden (Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit): | Einfache Wegstrecke: | Zumutbare Wegzeit: | unter 20 km | 1,5 Stunden | ab 20 km |…
…bei Nachtarbeit) verkehrt (Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit). im Falle einer dauernden starken Gehbehinderung (Unzumutbarkeit wegen Gehbehinderung) sowie wenn folgende Wegzeiten überschritten werden (Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit): | Einfache Wegstrecke: | Zumutbare Wegzeit: | unter 20 km | 1,5 Stunden | ab 20 km |…
…bei Nachtarbeit) verkehrt (Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit). im Falle einer dauernden starken Gehbehinderung (Unzumutbarkeit wegen Gehbehinderung) sowie wenn folgende Wegzeiten überschritten werden (Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit): | Einfache Wegstrecke: | Zumutbare Wegzeit: | unter 20 km | 1,5 Stunden | ab 20 km |…
…bei Nachtarbeit) verkehrt (Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit). im Falle einer dauernden starken Gehbehinderung (Unzumutbarkeit wegen Gehbehinderung) sowie wenn folgende Wegzeiten überschritten werden (Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit): | Einfache Wegstrecke: | Zumutbare Wegzeit: | unter 20 km | 1,5 Stunden | ab 20 km |…
…bei Nachtarbeit) verkehrt (Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit). im Falle einer dauernden starken Gehbehinderung (Unzumutbarkeit wegen Gehbehinderung) sowie wenn folgende Wegzeiten überschritten werden (Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit): | Einfache Wegstrecke: | Zumutbare Wegzeit: | unter 20 km | 1,5 Stunden | ab 20 km |…
Zum schließlich noch strittigen Punkt einer Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen langer Anfahrtszeit ist abschließend Folgendes zu sagen: Laut Internet-Routenplaner beträgt die kürzeste einfache Fahrtstrecke mit dem Auto von P zur Arbeitsstätte in S 43 km und führt über A nach Pe nach…
…in Hinblick auf die zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr gelegenen Unterrichtseinheiten und eine sinnvolle Nutzung der vorlesungsfreien Zeiten. Die Anfahrtszeit betrage in Summe 80 bis 90 Minuten (Wohnadresse - Bahnhof Gehzeit 15 Minuten, Fahrzeit mit dem Zug zwischen Wohn- und Studienort 50 Minuten…
…und die Benützung eines Massenverkehrsmittels sei nicht möglich bzw. die Anfahrtszeit wäre unzumutbar lang. Im Erstbescheid vom 14.10.2003 wurde das große Pendlerpauschale nicht gewährt. Das Pendlerpauschale stehe zu, wenn der Arbeitnehmer die Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt. Überwiegend heißt…
…um 18:30 Uhr sei. Sein Arbeitszeitende sei 17:00 Uhr. Durch die vorhandene Autobahn zwischen H und F verkürze sich die Anfahrtszeit zur Kursstätte merklich. Der dadurch entstandene Zeitraum werde an der Wohnstätte zum Abendessen und zur Körperpflege genutzt. Er bitte daher um Anerkennung…
…da die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels eine über 2-stündige Fahrt von der Arbeitsstätte zur Wohnung ergibt und damit Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit vorliegt. Bitte um Ergänzung der Einkommensteuererklärung 2010 Die beruflich veranlassten Aufwendungen für mit den Kindern gefahrenen Kilometern betragen: | 7 Fahrten b…
…Tochter an den Wohnort ermöglichen würden. Die Benützung des Buses nach Wien, die anschließende Zugfahrt sowie ein Fußmarsch von 15 Minuten zur Ausbildungsstätte würde wiederum eine Anfahrtszeit von über zwei Stunden pro Richtung bedeuten. Mit fernmündlichem Vorhalt vom 13.Jänner 2012 wurde der Bw. aufgefordert…
…öffentlicher Verkehrsmittel ist nicht möglich, wenn diese zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges gar nicht oder nicht zu den erforderlichen Zeiten verkehren. Die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist nicht zumutbar bei Vorliegen einer dauernden starken Gehbehinderung oder wenn die Anfahrtszeit unzumutbar lange ist. Bei einer einfachen Wegstrecke…
…und der Kindergarten in der Nähe der U 6 und somit auf dem Weg in die Arbeit des Bw. gelegen sei. Die Anfahrtszeit zum Kindergarten betrage 20 Minuten, selbstverständlich hätten der Bw. und seine Frau ihre beiden Kinder immer zusammen in den Kindergarten gebracht bzw…
…der Frage, ob das große Pendlerpauschale zusteht keine Berücksichtigung finden. 5.) Aufgrund der Arbeitszeit des Bw, der regelmäßig zwischen A und C verkehrenden Massenbeförderungsmittel und der zumutbaren Anfahrtszeit konnte dem Berufungsbegehren nicht entsprochen werden. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 20. April 2010
…vom Wohnort zum Bahnhof Y zu berücksichtigen sei. Die gesamte Anfahrtszeit betrage daher mehr als 2,5 Stunden und sei somit unzumutbar. Das FA errechnete bei Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsverbindung eine Wegzeit von 105 Minuten und erließ, da die zumutbare Wegzeit von 150 Minuten…
…EStG, § 16 Rz 28). Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit ist nach der Verwaltungspraxis (LStR Rz 255) gegeben, wenn für die Hinfahrt oder die Rückfahrt folgende Wegzeiten (gerechnet vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn bzw. vom Verlassen der Arbeitsstätte bis zum Erreichen der Wohnung) überschritten werden…
…ist die Benützung des Verkehrsmittels unzumutbar. Da dies in Ihrem Fall nicht zutrifft und die Anfahrt mit dem öffentlichen Verkehrsmittel auch zeitlich zumutbar ist (Anfahrtszeiten bei mehr als 40 km: 2,5 Stunden), war das kleine Pendlerpauschale für das gesamte Kalenderjahr 2007 zu berücksichtigen. Da…