…Aufwendungen nicht einkünftemindernd berücksichtigt: | | 2002 | 2003 | Fachliteratur | 3.468,50 € | 2.855,96 € | Anbahnungsspesen | 224,14 € | 352,51 € | Kosten eines Weltempfängers | 180,88 € | | Satellitenreceiver | 204,12…
Laut Tätigkeitsbeschreibung des Bw's umfasste sein Aufgabenbereich bei der Fa. A sowohl die Anbahnung von neuen Kunden (Pre-Sales & Sales Aktivitäten) als auch die Akquisition von zusätzlichen Umsätzen bei Bestandskunden; konkret handelte es sich um folgende Tätigkeiten: Pre-Sales Veranstaltungen mit Kunden-Workshops, um…
…berücksichtigen sei, wenn der Arbeitnehmer ausschließlich im Außendienst seine Vertretertätigkeit ausübe. Vertreter seien Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig seien. Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen sei, zähle nicht…
…das Vertreterpauschale könne nicht gewährt werden, weil die Außendiensttätigkeit des Berufungswerbers nicht nur der Anbahnung und dem Abschluss von Geschäften sowie der Kundenbetreuung diene. Damit widerspreche die strittige Beschäftigung der gesetzmäßigen Vertreterdefinition. Dem trat der Berufungswerber in Berufung und Vorlageantrag entgegen: Seine Tätigkeit im Außendienst…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn VN Bw. vom 24.5.2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA betreffend Einkommensteuer 2001, 2003 und 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Ablauf des Verfahrens Der Berufungswerber (Bw.) ermittelt seinen Gewinn…
…Juni 2006 begründend ausgeführt, Vertreter seien Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig seien. Der Vertreter müsse ausschließlich Vertretertätigkeit ausüben. Eine andere Außendiensttätigkeit wie die Betreuung aller installierten Regal- und Aktionsplazierungen in dem der Bw…
…ihr führte er aus, Vertreter seien Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig seien. Zur Vertretertätigkeit gehöre die Tätigkeit im Außendienst als auch die für konkrete Aufträge erforderliche Tätigkeit im Innendienst. Dabei müsse von der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn Vorname Berufungswerber vom 24.5.2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Finanzamt vom24.4.2006 betreffend Einkommensteuer 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe…
…der Verordnung BGBI. II 2001/382. Das Finanzamt führte folgendes Vorhaltverfahren durch: Vertreter im Sinne der Verordnung vom 23.12.1992 seien Personen, die in Augendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig seien. Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges…
…Aufgrund einer nachprüfenden Kontrolle sei das beantragte Vertreterpauschale einer näheren Prüfung unterzogen worden. Vertreter seien Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften tätig seien. Eine andere Außendiensttätigkeit, deren Kern nicht der Abschluss von Verträgen sei, zähle nicht zur Vertretertätigkeit…
…wie z.B. auf niedrige Einkaufspreise, auf die ausländische Provenienz der Zigaretten, auf die Anbahnungsmodalitäten, auf Modalitäten, die auf einen unbefugten Tabakwarenverschleiß deuten, auf einen Erwerb am Schwarzmarkt und auf eine rechtskräftige Abgaben- und Finanzstrafentscheidung gegenüber dem Zeugen beziehen kann. Der Zeuge hat sein Vergehen…
…mit der W.S.V. eine Gruppenunfallversicherung vom 1. September 2000 bis 8. September 2000 abgeschlossen worden. Wer hätte diesen Versicherungsvertrag unterschrieben? Wer hätte die Anbahnungsgespräche, wer hätte die Abschlussverhandlungen geführt? Wer sei generell für die Vertragsbeziehungen zur W.S.V. verhandlungsbefugt? Die beteiligten Personen…
…3.2009 verweigerte das Finanzamt die Berücksichtigung des Vertreterpauschales mit der Begründung, dass Vertreter Personen seien, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig seien. Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen sei…
…als Rundholzeinkäufer beschäftigt und durchgehend im Außendienst tätig sei. Die Tätigkeit im Außendienst erfolge zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung. Im des Weiteren vorgelegten Dienstvertrag wird unter Punkt "3. Verwendung" ausgeführt: "Die Bezeichnung der Position lautet: Rundholzeinkäufer." Mit Bescheid…
…auf die bereits vorgelegten Bestätigungen seiner Arbeitgeber und führte im Wesentlichen aus, dass er ausschließlich im Außendienst zur Anbahnung von Geschäften mit der Prämisse auf Geschäftsabschlüssen sowie der Kundenbetreuung tätig (gewesen) sei. Sowohl seine Tätigkeit bei der Bank1 als auch jene bei der Bank2 wären…
…Außendienst für die Kundenberatung- und -betreuung tätig, vorrangig liegt seine Tätigkeit in der Anbahnung und im Abschluss von Bauaufträgen für unser Unternehmen sowie in der Akquise von Sanierungsaufträgen. Zirka 70% der Arbeitszeit werden im Außendienst verbracht, die mit den Vertragsabschlüssen notwendigen Bürotätigkeiten werden im Innendienst…
…sei nach dem Gesamtbild der Verhältnisse gegenüber dem Gast als Unternehmer aufgetreten, weil die Anbahnung und Ausübung der Prostitution während der Öffnungszeiten der Bar in den nur über die Bar betretbaren Räumlichkeiten der Bw erfolgte. Die Kunden hätten weiters sämtliche Leistungen (aus dem Barbetrieb und…
…betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2008 wurde ua begründend ausgeführt: ".....Gemäß § 17 EStG sind Vertreter Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind. Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen ist…
…Außendienst" tätig sei. Aktenkundig bestätigte der Arbeitgeber in den Vorjahren mittels vorgefertigten Formulars dass der Bw "als Vertreter" (zum Zweck der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften sowie der Kundenbetreuung) tätig sei. Eine telefonische Rücksprache des Finanzamtes mit dem Personalbüro des Arbeitgebers ergab, dass der…
…Oktober 2007 deshalb abgelehnt, weil Vertreter Personen seien, die im Außendienst zum Zwecke der Kundenbetreuung und der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften tätig seien. Die Bw. trete im Namen der A Vermögensverwaltung AG (bzw. davor im Namen der B Vermögensverwaltung GmbH) als Vermittler und…