Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. vom 11.8.2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 9.8.2011 betreffend Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 BAO als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Mit Bescheid vom…
…für die Jahre 1999 bis 2004 seien an die GmbH zugestellt worden. Die Berufung sei wegen mangelnder Aktivlegitimation unzulässig und zudem verspätet eingebracht worden. Im Berufungsschriftsatz vom 11.11.2008 hielt der Berufungswerber fest, dass die Rechtsmittelfrist erst mit wirksamer Zustellung eines Bescheides zu laufen…
…Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung a) nicht zulässig ist b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Eine Berufung ist insbesondere unzulässig bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters. Der Masseverwalter gilt nach hA lediglich als gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners. Im vorliegenden Fall steht außer Streit…
…Begründend führte das Finanzamt dazu aus, dass durch die Aufhebung des Haftungsbescheides die Aktivlegitimation nachträglich weggefallen sei. Gegen diesen Bescheid erhob der Berufungswerber mit Schriftsatz vom 14.5.1987 Berufung. Das Finanzamt hob in der weiteren Folge den Zurückweisungsbescheid mit Berufungsvorentscheidung vom 31.8.1995…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Verlassenschaft nach X., vertreten durch Y., vom 3. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z. vom 31. März 2010 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273…
…a BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Im Fall einer mangelnden Aktivlegitimation des Einschreiters ist eine Berufung unzulässig. Die Erlassung eines Zurückweisungsbescheides obliegt sowohl der Abgabenbehörde erster Instanz als auch jener zweiter Instanz (vgl. Ritz, BAO4…
…GmbH nicht mit der steuerlichen Vertretung der GmbH i.L. bevollmächtigen. Damit fehlt der einschreitenden Steuerberatungs GmbH die Aktivlegitimation zur Einbringung einer Berufung namens der GmbH i.L., sodass die Berufung zurückzuweisen ist (siehe dazu UFS 25.11.2003, RV/1290-W/03). Aus dem…
…vom 1. Oktober 2009. Mit diesem wies das Finanzamt die Berufung des Bw. vom 15. Mai 2008 gegen den Zurückweisungsbescheid vom 16. April 2008 mangels Aktivlegitimation als unzulässig zurück. Der Zurückweisungsbescheid vom 16. April 2008 ist jedoch ausdrücklich an den Bw. ergangen. Der Bw. ist…
…Recht erkannt: Die Beschwerde wird gem. § 156 Abs. 4 FinStrG wegen fehlender Aktivlegitimation als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Strafverfügung vom 24. Juni 2008 hat das Zollamt Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Beschwerdeführer (Bf.) des Finanzvergehens nach § 39 Abs. 2 AußHG 2005 schuldig erkannt…
…an HF gerichteten, hier angefochtenen Bescheid vom 18. Jänner 2006 (in der Folge: Zurückweisungsbescheid) wies das Finanzamt die Berufung zurück. Zur Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt, es fehle die Aktivlegitimation des einschreitenden Masseverwalters. Der Berufungswerber stütze seine Legitimation auf § 257 iVm § 224 BAO, weil der…
…zu belassen. Die Berufung wurde von der Abgabenbehörde erster Instanz zurückgewiesen. In der Begründung wurde ausgeführt, dass dem Berufungswerber - Gf. - die Aktivlegitimation fehle, weil der potentielle Unternehmer die Miteigentumsgemeinschaft G/F sei, an die auch der Umsatzsteuerbescheid des Jahres 2003 gerichtet gewesen sei (§ 246 Abs…
…im Berufungsverfahren saniert werden. Ergänzend darf hinzugefügt werden, dass - wie bereits oben angemerkt - auf dem Abgabenkonto kein Guthaben ausgewiesen wird. Aus diesem Grund wäre selbst bei Vorliegen der Aktivlegitimation der Antrag auf Rückzahlung abzuweisen gewesen. Die Frage der Rechtmäßigkeit von Buchungen ist nämlich nicht im…
…24. November 2006, Zl. c., gemäß § 273 Abs. 1 BAO mangels Aktivlegitimation des Einschreiters als unzulässig zurück. Der angefochtene Bescheid sei allein an die A mit Sitz in AA, ergangen und aufgrund des § 246 Abs. 1 BAO nur die A , nicht aber Herr B. in…
…24. November 2006, Zl. c., gemäß § 273 Abs. 1 BAO mangels Aktivlegitimation des Einschreiters als unzulässig zurück. Der angefochtene Bescheid sei allein an die A mit Sitz in AA , ergangen und aufgrund des § 246 Abs. 1 BAO nur die A , nicht aber Herr B. in…
…Gemäß § 246 Abs. 1 BAO ist zur Einbringung einer Berufung jeder befugt, an den der, den Gegenstand der Anfechtung bildende, Bescheid ergangen ist ("Aktivlegitimation"): Adressatin der, in diesem Berufungsverfahren angefochtenen, Bescheide ist die Bw. gewesen: Die Bw. ist, die zur Einbringung der Berufung befugte, Partei…
Unternehmer aus den Angaben in den Rechnungen nicht eindeutig zu identifizieren; die in § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 normierten Voraussetzung für den Vorsteuerabzug - die wirkliche Anschrift des liefernden/leistenden Unternehmers muss aus den Rechnungsangaben hervorgehen - ist nicht erfüllt. Die in den Rechnungen (15…
…gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Feldkirch vom 17. Oktober 2003, GZ. 900/02755/2003, betreffend Zürückweisung eines Rechtsbehelfs mangels Aktivlegitimation, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO)…
…nicht vom Steuerberater der E-GmbH vertreten werde. Gemäß § 246 Abs. 1 BAO ist zur Einbringung einer Berufung jeder befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist ("Aktivlegitimation"). Gemäß § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen,…
…Mit Eingabe vom 22.08.2011 erhob die Bf. gegen diesen Bescheid fristgerecht Berufung. Diese Berufung wies das o.a. Zollamt mit Bescheid vom 01.09.2011 mangels vorhandener Aktivlegitimation der Bf. zur Einbringung dieser Berufung zurück. In der Rechtsbehelfsbelehrung dieses Bescheides wurde der Bf…
…Vertretungsorgan, konnte er auch Stb. nicht rechtswirksam mit der Einbringung einer Berufung gegen an die genannte Gesellschaft gerichtete Bescheide bevollmächtigen. Damit fehlt dem einschreitenden Steuerberater die Aktivlegitimation zur Einbringung einer Berufung, sodass die Berufung zurückzuweisen ist. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 10…