…damaligen Finanzamtes E zur Einkommensteuerveranlagung wieder verloren hätte. Eine Verständigkeit des Bw. von der Aktenabtretung an das damalige Finanzamt E im Sinne des § 73 BAO ist offenkundig nie ergangen, da es zu der Aktenabtretung letztlich nicht gekommen ist. Der Wiederaufnahmeantrag war zwar gemäß § 303 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bw., wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 29. August 2009…
…Steuererklärung trat ein Wohnsitzwechsel ein, welcher im Zuge der am 26.9.2012 erfolgten Aktenabtretung zur Kenntniserlangung von der Zuständigkeit durch das nunmehr örtlich zuständige Finanzamt führte. Über den Antrag wurde erwogen: Mit der Änderung der örtlichen Zuständigkeit (Ende der örtlichen Zuständigkeit gemäß § 6 AVOG)…
…Angabe der neuen Steuernummer jedoch der alten AB-Nr. Die körperlichen Akten verbleiben bis zur endgültigen Erledigung des Betriebsprüfungsverfahrens beim FA cc und werden nach Abschluß sämtlicher Verfahren an das neu zuständige FA a (FAnrA) übermittelt." Die (EDV-mäßige) Aktenabtretung erfolgte am 2. November 2009…
…2010, die Berücksichtigung Unterhaltsabsetzbeträge für beide Kinder sowie einige Werbungskosten beantragt. Die Berufung wurde elektronisch eingebracht. Aufgrund eines Programmfehlers gingen die Daten bei der pro-forma-Stornierung der Berufung, welche aufgrund einer Aktenabtretung notwendig wurde, verloren. Der Bw. wurde seitens des Finanzamtes telefonisch gebeten, die…
…der neuen Steuernummer jedoch der alten AB-Nr. Die körperlichen Akten verbleiben bis zur endgültigen Erledigung des Betriebsprüfungsverfahrens beim FA cc und werden nach Abschluß sämtlicher Verfahren an das neu zuständige FA a (FAnr.A) übermittelt." Die (EDV-mäßige) Aktenabtretung erfolgte am 2. November 2009…
…hat ein umfangreiches Ermittlungsverfahren durchgeführt. Da der Bw. an der Adresse ZZZZ mit Hauptwohnsitz gemeldet war, erfolgte eine Aktenabtretung an das für den Bw. örtlich zuständige Finanzamt. Mit Bescheid vom 15. Juli 2010 hat dieses Finanzamt den Antrag vom 28. April 2009 auf Rückerstattung von…
…09 je 190,00 € pro Monat bezahlt zu haben. Schriftstück der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen vom 29. März 2010 an die Bezirkshauptmannschaft Eferding bezüglich Aktenabtretung: "Die Alimente wurden an die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen geleistet. Es besteht ein Alimentationsrückstand von - 0,00 € an die Kindesmutter - 4.173…
…diesen Antrag wurde offenbar nicht entschieden, die Erledigungszuständigkeit ist daher gemäß § 303 (3) BAO mit Aktenabtretung an das hierortige Finanzamt übergegangen. Der Wiederaufnahmeantrag entspricht nicht den Vorgaben des § 303a BAO und enthält folgende Mängel: dem Wiederaufnahmeantrag fehlt - die Bezeichnung der Umstände § 303 Abs 1 BAO…
…2007 in Gde X, S-Straße 46 (vgl. entsprechende Anfrage aus dem Zentralen Melderegister; siehe auch die Ausführungen des Finanzamtes Z im Zusammenhang mit der Aktenabtretung, Verf 58). Mit seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2007 vom 1. April 2008 samt Beilagen begehrte der Bw. ua…
…und eine Betriebsstättenbezeichnung der Bw. sei am Gebäude angebracht und Ansprechpartner sei Herr Jürgen D.. Da das Finanzamt Graz-Stadt aufgrund dieses Sachverhaltes vom Vorliegen einer Betriebsstätte ausging, erfolgte Anfang 2007 eine Aktenabtretung an das Finanzamt A. und eine Aufforderung, die Umsatzsteuervoranmeldungen nachzureichen und einen…
…Daraufhin wurde vom bisher zuständigen Wohnsitzfinanzamt eine Aktenabtretung an das neu zuständige Wohnsitzfinanzamt vorgenommen. Mit Schreiben vom 18.6.2008 wurde dem Finanzamt die Aufgabe des ganzen Betriebes per März 2008 bekannt gegeben. Am 11.6.2008 wurde die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer für das…
…entnehmen, dass an der angegebenen Adresse der A. keine Tätigkeit erkennbar wäre und das Finanzamt für den 1. Bezirk deshalb die Aktenabtretung nicht akzeptiert hätte. Da A. somit an der in den Rechnungen angeführten Adresse keinen Sitz hätte und nach Erhebungen des Finanzamtes 2001 A…
…Zuständigkeit des bisherigen Amtes verbunden ist. Ein Finanzamt kann von den seine Zuständigkeit begründenden Voraussetzungen Kenntnis erlangen durch eine Mitteilung (Anzeige) des Abgabepflichtigen, durch Mitteilung des bisher zuständig gewesenen Finanzamtes (zB im Wege der Aktenabtretung), anlässlich eigener Erhebungen oder durch Mitteilung von dritter Seite (vgl…
…als solche bestritten. Der Bw. stelle daher den Antrag, den angefochtenen Bescheid aufzuheben und eine mündliche Berufungsverhandlung durchzuführen. Nach der durch die Sitzverlegung der GmbH erfolgten Aktenabtretung an das Finanzamt Wien 1/23 forderte dieses den Bw. mit dem Vorhalt vom 26. Jänner 2006 auf…
…Ermittlung der Abgabengutschrift habe der Bw keine Einwendungen erhoben. Durch die am 22. Juni 2006 erfolgte Aktenabtretung sei die Zuständigkeit vom Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr (St.Nr. 000/0000) auf das Finanzamt Grieskirchen Wels (St.Nr. 111/1111) übergegangen. Nach Zitierung der gesetzlichen Bestimmungen der §…
…Aktenlage zu entnehmen, dass das Finanzamt Wien 2/20 der Beendigung dieser Gesellschafterbeteiligung insofern Rechnung trug, als es am 20. Februar 2003 den gegenständlichen Veranlagungsakt dem Finanzamt Wien 9/18/19 samt einer Aktenabtretungserklärung übermittelte. Darin teilte es schriftlich mit, dass der Bw. nunmehr zum…
…sich in der Steuererklärung keine weiteren Eintragungen. In weiterer Folge erging dann der Jahresbescheid 2001, in dem die Umsatzsteuer mit 0 festgesetzt wurde. Im August 2003 erfolgte eine Aktenabtretung vom Finanzamt Linz an das Finanzamt Urfahr. Am 22. August 2003 wurde dann auch die Umsatzsteuererklärung…
…01. 2003 nahm das Finanzamt 6/7/15 die Aktenabtretung an das Finanzamt 4/5/10 vor. Dieses berücksichtigte bei der Ehegattin bereits im Einkommensteuerbescheid für 2002 sowie im Einkommensteuerbescheid für 2003 den Alleinerzieherabsetzbetrag. Nach einem weiteren telefonischen Vorhalt übermittelte der Bw. als Nachweis der…
…BC, (Zuständigkeitsbereich Finanzamt A). Eine örtliche Zuständigkeit des Finanzamtes A war somit während des Kalenderjahres 2012 nie gegeben und zwar weder zum Zeitpunkt der Aktenabtretung am 16.2.2012 vom Finanzamt B an das Finanzamt A noch zum Zeitpunkt der Erlassung der Vorhalte am 4…