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55 Treffer1659 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0602-W/08Säumniszuschlag, grobes Verschulden bei Nichtbekanntgabe einer Adressänderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2008

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Birgit Noha, Rechtsanwältin, 1170 Wien, Geblergasse 93, vom 16. Juli 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 9. Juli 2007 betreffend Säumniszuschlag (§ 217 Abs. 7 BAO) entschieden…

UFSW RV/1607-W/03Rechtmäßigkeit der Zustellung bei Änderung der Wohnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2005

…im Wesentlichen ergänzend aus, dass er im laufenden Verfahren keineswegs die Verpflichtung gehabt habe, Adressänderungen beim Finanzamt bekannt zu geben, zumal er zum Zeitpunkt der Erlassung des Haftungsbescheides weder geschäftsführungs- noch vertretungsbefugt gewesen sei und mit den Abgabenverpflichtungen der D-GmbH seit wenigstens zwei Jahren…

UFSW RV/1959-W/05Abweisung einer Berufung gegen einen Zurückweisungsbescheid.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.11.2008

…27. Juli 2004 - nach zwei vergeblichen Zustellversuchen an der damals aufrechten Wohnadresse R*gasse durch Hinterlegung zugestellt worden seien. Da der Bw erst mit Schreiben vom 24.08.2004 das Finanzamt von seiner Adressänderung in Kenntnis gesetzt habe, sei die Hinterlegung der Bescheide zurecht erfolgt…

UFSL RV/0456-L/07Kein Vertrauensschutz bei vorwerfbarer Unkenntnis vom Umsatzsteuer-Betrug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.11.2011Teil 5/8

…vorgelegten Unterlagen Auf den Belegen ist als Anschrift J angeführt, obwohl alle Lieferungen (ab 30.3.) erst nach der Adressänderung (am 24.3.) erfolgten. Vorgelegt wurde eine Einverständniserklärung zur Gutschriftsabrechnung ohne Datumsangabe und unterfertigt mit einer Unterschrift, die von Rn stammen kann. Im Arbeitsbogen finden…

UFSL FSRV/0068-L/08Maßnahmenbeschwerde eines Beschuldigten gegen eine Befragung einer Bankangestellten und die Anforderung von Bankbelegen nach erfolgter Einleitung; Unterschied zwischen Einleitung und Einleitungsbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid04.02.2010

…dem Konto zugrunde lägen, könne man aus den Bankbelegen nicht ersehen. P habe am 23. Juli 2007 eine Adressänderung auf seinen Wohnsitz in G bekannt gegeben, nachdem er gemeint habe, er werde sich irgendwo zwischen A und B einen neuen Betriebssitz suchen. Zuvor wäre er…

UFSL RV/1496-L/08Beweiswürdigung darüber, ob eine Berufung rechtzeitig erhoben wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2009

…und an die in der entsprechenden Einheitswertserklärung angegebene Adresse Adresse2 (die auch auf den Einreichunterlagen bei der Baubehörde aufscheine) versendet worden sei. Seit damals sei eine Adressänderung von der Berufungswerberin nicht gemeldet worden. Zwecks Überprüfung des tatsächlichen Zugehens des angefochtenen Bescheides wurde die Berufungswerberin aufgefordert…

UFSW RV/3749-W/08Mängelbehebungsauftrag unzureichend und verspätet beantwortet, sodass Zurücknahme auszusprechen war.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2009

…habe die Bw. sofort nach ihrer Übersiedlung am 8. Juli 2008 dem Finanzamt die Adressänderung bekannt gegeben. Sie ersuche um Zurücknahme des Bescheides und Zusendung der notwendigen Unterlagen zur Prüfung. Über die Berufung wurde erwogen: § 275 BAO: Entspricht eine Berufung nicht den im § 250 Abs…

UFSW RV/3756-W/08Säumniszuschlag bei Einkommensteuervorauszahlungen, Fälligkeit bereits aus dem Vorauszahlungsbescheid ersichtlich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2009

…Finanzsenates vom 30. April 2009, dass weder eine Abfrage des Melderegisters noch die Grunddaten des Abgabenaktes eine Adressänderung ergeben hätten, weshalb um Bekanntgabe der neuen Adresse sowie die Übermittlung von Nachweisen für die Übersiedlung und für die Einrichtung des Nachsendeauftrages ersucht wurde, teilte der Bw…

UFSW RV/2041-W/08Ohne Vorliegen eines Leistungsgebotes kommt Zahlungserleichterung nicht in Betracht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.08.2008

…von dem auch eine Durchführung erfolgt sei. Normalerweise, wenn die Adresse bekannt sei, müsste die Lohnsteuerstelle sowie die Einkommensteuerstelle von dieser Adressänderung durch die Einlaufstelle Kenntnis erlangen. Warum hätte nicht bei allen Stellen geprüft werden können, ob ein Datenblatt vorhanden sei? Von der Firma B…

UFSL RV/0888-L/07Übergang der örtlichen Zuständigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2007

…Adresse auch am Antragsformular als Wohnanschrift ausgewiesen gewesen war. Mangels Unzustellbarkeit des Bescheides wurde - laut Aktenlage ebenfalls vom Finanzamt X - die aktuelle Adresse "D S, B5" ermittelt und der Bescheid nunmehr an diese zugestellt. Die Adressänderung erfolgte seitens des Finanzamtes X am 20. Jänner 2006…

UFSL RV/0887-L/07Zurückweisung eines verspäteten Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2007

…ausgewiesen gewesen war. Mangels Unzustellbarkeit des Bescheides wurde - laut Aktenlage ebenfalls vom Finanzamt X - die aktuelle Adresse "B S, Bsiedlung 5" ermittelt und der Bescheid nunmehr an diese zugestellt. Die Adressänderung erfolgte seitens des Finanzamtes X anlässlich der Neuzustellung des Bescheides am 26. Jänner 2006…

UFSL RV/0263-L/06Das Pendlerpauschale bemisst sich nach der üblicherweise befahrenen Strecke. Kurzfristige außergewöhnliche Umstände machen diese Strecke nicht überwiegend unzumutbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2006

…beim Arbeitgeber das große Pendlerpauschale ab 20km beantragt wurde. In den Vorjahren sei das große Pendlerpauschale ab 2km berücksichtigt worden. Da keine Adressänderung in diesem Zeitraum bekannt sei, werde um eine Stellungnahme hierzu ersucht. Mit Datum 9. Jänner 2006 (eingelangt beim zuständigen Finanzamt am 10…

UFSW RV/4067-W/02Vorsteuerabzug, Art und Umfang der Leistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2006

…bereits Mängel hinsichtlich der Firmenadresse aufgewiesen hätte. Die auf der Rechnung angegebene Adresse des Rechnungslegers B-GmbH zum Rechnungsdatum 24. August 2001 hätte nicht die Adresse Adr3 sein können, da die Adressänderung in die Adr4 lt. Firmenbuch bereits mit 25. Juli 2001 erfolgt wäre (VwGH…

UFSG RV/0211-G/03Vorsteuer im Baugewerbe aus Rechnungen eines Subunternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.11.2005

…Freundschaftsdienst geduldet. K habe angegeben, dass die Firmenadresse auf seine Wohnadresse habe lauten sollen. Es habe eine Adressänderung beim Firmenbuch durchgeführt werden sollen, welche jedoch unterblieben sei. Da in letzter Zeit Schwierigkeiten mit Behörden aufgetreten seien und Z auch von K nicht erreichbar sei, sei…

UFSW RV/2074-W/02Nichtanerkennung von Subhonoraren mangels nicht nachgewiesener Identität der Rechnungsaussteller.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.03.2004

…217 | 273.243,40 | 1.639.460,40 Die aufgefundenen Firmenstempel seien in Form und Inhalt (abgesehen von einer Adressänderung) unterschiedlich. Bei der einen Adresse habe es sich um die Wohnung des Kommanditisten C und bei der anderen Adresse um die Wohnung des…

UFSF RV/0458-F/09Wohnsitze in Österreich und in der Schweiz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2013

…20. April 2007 an das Finanzamt, das Schreiben vom 5. Juli 2007 an das Finanzamt, das Schreiben an die Helsana Versicherungen AG betreffend Adressänderung, die Abrechnung über die Quellensteuer von Vorsorgeleistungen, etc. In all diesen Schreiben habe sie ihre inländische Adresse in Gde2 angeführt. Ein…

UFSG RV/0872-G/121. Widerrechtliche Verwendung auf Grund der Standortvermutung nach § 82 Abs. 8 KFG 1967 (NoVA und KfzSt); 2. Verspätungszuschlag (Ermessensübung der Höhe nach)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2013

…15. Oktober 1996 in Österreich gemeldet sei, und zwar bis 2. Februar 2010 mit Hauptwohnsitz, danach mit Nebenwohnsitz (ohne Adressänderung). Er arbeite seit dem Jahr 2000 in Österreich bei der Fa. X-GmbH (Bäckerei/Konditorei), bei der seit 2006 auch seine Frau beschäftigt sei. Der…

UFSW RV/2382-W/11Liegen formell Vorleistungen von nicht tätig gewordenen Baufirmen vor ist davon auszugehen, dass die Arbeiten von nicht angemeldeten Personen erbracht wurden. Diesfalls ist zu schätzen in welcher Höhe tatsächlich Aufwendungen anfielen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.06.2013Teil 1/2

…und Quittungen übernommen habe und die Leistungen auch ausgeführt worden seien. Im Falle der L stütze sich die Versagung des Vorsteuerabzuges lediglich auf eine Abmeldung des Geschäftsführers sowie eine Adressänderung wenige Tage vor Rechnungsausstellung. Die Bw. weise im Zusammenhang mit der Versagung des Vorsteuerabzuges auf …

UFSW RV/0639-W/12Keine Wiederaufnahme nach Eintritt der Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.06.2012

…der Berufung gegen o.g. Entscheidung. Ich führe als Begründung an, dass ich nur zweimal überhaupt vom Finanzamt kontaktiert wurde und es dazu auch noch eine Adressänderung gab, durch welche mich Poststücke nicht erreichten, obwohl ich einen Nachsendeauftrag erteilt habe. Zu allem Überfluss hat auch…

UFSL RV/0769-L/08Scheingeschäfte und Scheinanmeldungen im Bereich des Baunebengewerbes, Deckungsrechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2011

…Kontaktaufnahme mit der Geschäftsführerin sei nicht möglich gewesen. Dies sei auch dem zuständigen Firmenbuchbericht mitgeteilt worden. Mit Schreiben des Notars vom 7.4.2006 sei die Adressänderung bzw. Firmensitzverlegung an die neue Firmenanschrift (A-G.) bekannt gegeben worden. Eintragung der Gesellschaft dann mit neuer Firmenanschrift…