Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Birgit Noha, Rechtsanwältin, 1170 Wien, Geblergasse 93, vom 16. Juli 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 9. Juli 2007 betreffend Säumniszuschlag (§ 217 Abs. 7 BAO) entschieden…
…im Wesentlichen ergänzend aus, dass er im laufenden Verfahren keineswegs die Verpflichtung gehabt habe, Adressänderungen beim Finanzamt bekannt zu geben, zumal er zum Zeitpunkt der Erlassung des Haftungsbescheides weder geschäftsführungs- noch vertretungsbefugt gewesen sei und mit den Abgabenverpflichtungen der D-GmbH seit wenigstens zwei Jahren…
…27. Juli 2004 - nach zwei vergeblichen Zustellversuchen an der damals aufrechten Wohnadresse R*gasse durch Hinterlegung zugestellt worden seien. Da der Bw erst mit Schreiben vom 24.08.2004 das Finanzamt von seiner Adressänderung in Kenntnis gesetzt habe, sei die Hinterlegung der Bescheide zurecht erfolgt…
…vorgelegten Unterlagen Auf den Belegen ist als Anschrift J angeführt, obwohl alle Lieferungen (ab 30.3.) erst nach der Adressänderung (am 24.3.) erfolgten. Vorgelegt wurde eine Einverständniserklärung zur Gutschriftsabrechnung ohne Datumsangabe und unterfertigt mit einer Unterschrift, die von Rn stammen kann. Im Arbeitsbogen finden…
…dem Konto zugrunde lägen, könne man aus den Bankbelegen nicht ersehen. P habe am 23. Juli 2007 eine Adressänderung auf seinen Wohnsitz in G bekannt gegeben, nachdem er gemeint habe, er werde sich irgendwo zwischen A und B einen neuen Betriebssitz suchen. Zuvor wäre er…
…und an die in der entsprechenden Einheitswertserklärung angegebene Adresse Adresse2 (die auch auf den Einreichunterlagen bei der Baubehörde aufscheine) versendet worden sei. Seit damals sei eine Adressänderung von der Berufungswerberin nicht gemeldet worden. Zwecks Überprüfung des tatsächlichen Zugehens des angefochtenen Bescheides wurde die Berufungswerberin aufgefordert…
…habe die Bw. sofort nach ihrer Übersiedlung am 8. Juli 2008 dem Finanzamt die Adressänderung bekannt gegeben. Sie ersuche um Zurücknahme des Bescheides und Zusendung der notwendigen Unterlagen zur Prüfung. Über die Berufung wurde erwogen: § 275 BAO: Entspricht eine Berufung nicht den im § 250 Abs…
…Finanzsenates vom 30. April 2009, dass weder eine Abfrage des Melderegisters noch die Grunddaten des Abgabenaktes eine Adressänderung ergeben hätten, weshalb um Bekanntgabe der neuen Adresse sowie die Übermittlung von Nachweisen für die Übersiedlung und für die Einrichtung des Nachsendeauftrages ersucht wurde, teilte der Bw…
…von dem auch eine Durchführung erfolgt sei. Normalerweise, wenn die Adresse bekannt sei, müsste die Lohnsteuerstelle sowie die Einkommensteuerstelle von dieser Adressänderung durch die Einlaufstelle Kenntnis erlangen. Warum hätte nicht bei allen Stellen geprüft werden können, ob ein Datenblatt vorhanden sei? Von der Firma B…
…Adresse auch am Antragsformular als Wohnanschrift ausgewiesen gewesen war. Mangels Unzustellbarkeit des Bescheides wurde - laut Aktenlage ebenfalls vom Finanzamt X - die aktuelle Adresse "D S, B5" ermittelt und der Bescheid nunmehr an diese zugestellt. Die Adressänderung erfolgte seitens des Finanzamtes X am 20. Jänner 2006…
…ausgewiesen gewesen war. Mangels Unzustellbarkeit des Bescheides wurde - laut Aktenlage ebenfalls vom Finanzamt X - die aktuelle Adresse "B S, Bsiedlung 5" ermittelt und der Bescheid nunmehr an diese zugestellt. Die Adressänderung erfolgte seitens des Finanzamtes X anlässlich der Neuzustellung des Bescheides am 26. Jänner 2006…
…beim Arbeitgeber das große Pendlerpauschale ab 20km beantragt wurde. In den Vorjahren sei das große Pendlerpauschale ab 2km berücksichtigt worden. Da keine Adressänderung in diesem Zeitraum bekannt sei, werde um eine Stellungnahme hierzu ersucht. Mit Datum 9. Jänner 2006 (eingelangt beim zuständigen Finanzamt am 10…
…bereits Mängel hinsichtlich der Firmenadresse aufgewiesen hätte. Die auf der Rechnung angegebene Adresse des Rechnungslegers B-GmbH zum Rechnungsdatum 24. August 2001 hätte nicht die Adresse Adr3 sein können, da die Adressänderung in die Adr4 lt. Firmenbuch bereits mit 25. Juli 2001 erfolgt wäre (VwGH…
…Freundschaftsdienst geduldet. K habe angegeben, dass die Firmenadresse auf seine Wohnadresse habe lauten sollen. Es habe eine Adressänderung beim Firmenbuch durchgeführt werden sollen, welche jedoch unterblieben sei. Da in letzter Zeit Schwierigkeiten mit Behörden aufgetreten seien und Z auch von K nicht erreichbar sei, sei…
…217 | 273.243,40 | 1.639.460,40 Die aufgefundenen Firmenstempel seien in Form und Inhalt (abgesehen von einer Adressänderung) unterschiedlich. Bei der einen Adresse habe es sich um die Wohnung des Kommanditisten C und bei der anderen Adresse um die Wohnung des…
…20. April 2007 an das Finanzamt, das Schreiben vom 5. Juli 2007 an das Finanzamt, das Schreiben an die Helsana Versicherungen AG betreffend Adressänderung, die Abrechnung über die Quellensteuer von Vorsorgeleistungen, etc. In all diesen Schreiben habe sie ihre inländische Adresse in Gde2 angeführt. Ein…
…15. Oktober 1996 in Österreich gemeldet sei, und zwar bis 2. Februar 2010 mit Hauptwohnsitz, danach mit Nebenwohnsitz (ohne Adressänderung). Er arbeite seit dem Jahr 2000 in Österreich bei der Fa. X-GmbH (Bäckerei/Konditorei), bei der seit 2006 auch seine Frau beschäftigt sei. Der…
…und Quittungen übernommen habe und die Leistungen auch ausgeführt worden seien. Im Falle der L stütze sich die Versagung des Vorsteuerabzuges lediglich auf eine Abmeldung des Geschäftsführers sowie eine Adressänderung wenige Tage vor Rechnungsausstellung. Die Bw. weise im Zusammenhang mit der Versagung des Vorsteuerabzuges auf …
…der Berufung gegen o.g. Entscheidung. Ich führe als Begründung an, dass ich nur zweimal überhaupt vom Finanzamt kontaktiert wurde und es dazu auch noch eine Adressänderung gab, durch welche mich Poststücke nicht erreichten, obwohl ich einen Nachsendeauftrag erteilt habe. Zu allem Überfluss hat auch…
…Kontaktaufnahme mit der Geschäftsführerin sei nicht möglich gewesen. Dies sei auch dem zuständigen Firmenbuchbericht mitgeteilt worden. Mit Schreiben des Notars vom 7.4.2006 sei die Adressänderung bzw. Firmensitzverlegung an die neue Firmenanschrift (A-G.) bekannt gegeben worden. Eintragung der Gesellschaft dann mit neuer Firmenanschrift…