…die außergewöhnliche Abschreibung des Firmenwertes mit dem Hinweis auf den gesetzlich vorgesehenen steuerlichen Abschreibungszeitraum nicht in diesem Ausmaß zum Abzug zugelassen (Abschreibungsdauer 15 Jahre). In der Berufung vom 3. 6. 1997 wird dazu ausgeführt, dass es sich im vorliegenden Fall um eine Abschreibung auf den…
…vorgenommene Abschreibung des Firmenwertes nicht anzuerkennen sei, weil die entsprechende gesetzliche Bestimmung mit Art. 42 Z 2 StruktAnpG 1996 ersatzlos gestrichen wurde. Zwar habe der Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 3.3.2000, G 172/99 die Z 4 lit. a des 3. Teiles des UmgrStG…
…am 10. Februar 2003 Berufung und bekämpfte darin die Nichtanerkennung der Abschreibung des aus der Verschmelzung entstandenen Firmenwertes in den Jahren 1997 bis 2000. Sie begründete dies im Wesentlichen damit, dass die BW die Nichthinzurechnung der Firmenwertabschreibung in den einzelnen Jahren offen gelegt habe. Dies…
…wolle. Zur Schlussbesprechung wurde die nunmehr geänderte Meinung der Betriebprüfung vorgelegt. Nach Studium des Sachverhaltes und Besprechung mit Fachleuten auch in der Wirtschaftskammer stellen wir fest, dass die bis zur Schlussbesprechung vertretenen Ansicht des Prüfers mit der Abschreibung des gesamten noch aktivierten Firmenwertes vertretbar ist…
…Die Abschreibung des Firmenwertes im Jahr 1996 sei aus folgenden Gründen erfolgt: An der A.KG sei bis 1988 der Kommanditist I. beteiligt gewesen. I. sei im Jahr 1988 aus der A.KG ausgeschieden. Das negative Kapitalkonto sei nach Berichtigung durch die Betriebsprüfung als Firmenwert…
…S 1,0 Mio. aus der "Abschreibung" der noch verbleibenden Anteile des Firmenwertes berücksichtigt. In weiterer Folge führte das FA eine Betriebsprüfung über die Jahre 1996 bis 1998 durch, bei der neben anderen Feststellungen auch ein Sicherheitszuschlag in Höhe von 2% der Umsätze angesetzt wurde…
…kein Gutachten über den Firmenwert vorgelegt. Das Vorhandensein des Firmenwertes in Höhe von ÖS 3.013.375,44 sei somit nicht nachgewiesen worden. Die Bp habe einen steuerneutral zu behandelnder Verschmelzungsmehrwert von ÖS 900.000,00 bilanzmäßig ausgebucht. Die Abschreibung des Firmenwertes sei von der…
… 303 Abs. 4 BAO wieder auf und ging entsprechend den Feststellungen der Betriebsprüfung von einer jährlichen Abschreibung des Firmenwertes von 111,00 € aus; weiters versagte es den von der S-GmbH stammenden Verlustabzug iHv 43.038,38 € (Bescheid vom 24.8.2006). Gegen…
…geltenden Fassung. Der Vorteil daraus: Abschreibung des Firmenwertes bei Erhaltung des vollen Kapitals. Durch das Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl. 1996/201 wurde diese Bestimmung insofern abgeändert, als die Abschreibung eines nach § 3 Abs. 2 Z 2 UmgrStG ermittelten Firmenwertes letztmalig im letzten vor dem 1. Jänner…
…nämlich 330.000,00 S beim Kauf und 2.150.000,00 S beim Verkauf, ohne dass die extremen Wertsteigerungen durch die bewirtschaftende G.R. GmbH bewirkt worden seien (dafür spreche die Abschreibung des Firmenwertes bei der GmbH), könnten nur den Leistungen des Bw. entstammen…
…bei der GesmbH auf die Abschreibung des Firmenwertes verzichtet und den Aufwand direkt bei der GesmbH & Co KG angesetzt. Im Ergebnis resultierten hieraus aber keine steuerlichen Unterschiede. Zum Einwand der BP, die Nichtabsetzbarkeit eines verschmelzungsbedingten Firmenwertes werde auch durch das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 25…
…Zinsaufwand bisher: 1995 S 7.111.805,56 1996 S 15.239.583,44 b) Abschreibung Firmenwert Die aus der Verschmelzung resultierende Abschreibung des Firmenwertes konnte in dem Ausmaß nicht anerkannt werden, als der Anteil auf die Aktien aus dem Besitz des Herrn M stammten…
…Bw. angeführten Verfahren (Veranlagung zu Steuernummer H) sei bekannt gewesen, dass das gegenständliche Gebäude im Eigentum der Frau B gestanden sei. 2. Firmenwert - Absetzung für Abnutzung (Tz. 24 des Bp-Berichtes): Am 8. Juni 1984 habe Herr A von Frau B 23 % ihrer Anteile erworben…
Abschreibung des Firmenwertes: Der entgeltlich erworbene Kundenstock ist im Bereich der freien Berufe im Allgemeinen als abnutzbar anzusehen, weil bei freiberuflich Tätigen der Wert des Betriebes weitgehend auf das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen dem Unternehmer und seinen Klienten geründet ist. Dieses Vertrauensverhältnis endet mit dem Ausscheiden…
…die Aufwendungen bei der KG abzugsfähig sind oder nicht. Abschreibung des Firmenwertes: Der entgeltlich erworbene Kundenstock ist im Bereich der freien Berufe im Allgemeinen als abnutzbar anzusehen, weil bei freiberuflich Tätigen der Wert des Betriebes weitgehend auf das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen dem Unternehmer und seinen…
…die Aufwendungen bei der Bw abzugsfähig sind oder nicht. Abschreibung des Firmenwertes: Der entgeltlich erworbene Kundenstock ist im Bereich der freien Berufe im Allgemeinen als abnutzbar anzusehen, weil bei freiberuflich Tätigen der Wert des Betriebes weitgehend auf das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen dem Unternehmer und seinen…
…nicht einmal. Eine Befragung des GG war daher entbehrlich. Aus den dargelegten Gründen erweist sich die Berufung in diesem Punkt als unbegründet. Dass das Finanzamt in den angefochtenen Bescheiden eine Abschreibung des Firmenwertes über einen Zeitraum von 15 Jahren zugelassen hat, ist für die Bw…
…um ein der Abschreibung zugängliches Wirtschaftsgut handelt Der Bw. erwarb im Jahr 1999 entgeltlich einen Rauchfangkehrerbetrieb. Im Rahmen des Gesamtkaufpreises zahlte er für den Kundenstock ein Betrag von ATS 2 Mio. Die Kosten für den Kundenstock aktivierte er als Firmenwert und verteilte die Abschreibung gem…
…Schreiben vom 2.6.1998. (AB Bl. 267ff) Abschreibung des Firmenwertes: Die Qualifizierung des Firmenwertes mit Anschaffungskosten S 7.000.000,00 als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut und die Annahme einer Nutzungsdauer von 15 Jahren in analoger Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG beruhe auf unzutreffenden…
…Schreiben vom 2.6.1998. (AB Bl. 267ff) Abschreibung des Firmenwertes: Die Qualifizierung des Firmenwertes mit Anschaffungskosten S 7.000.000,00 als nicht abnutzbares Wirtschaftsgut und die Annahme einer Nutzungsdauer von 15 Jahren in analoger Anwendung des § 8 Abs. 3 EStG beruhe auf unzutreffenden…