…die außergewöhnliche Abschreibung des Firmenwertes mit dem Hinweis auf den gesetzlich vorgesehenen steuerlichen Abschreibungszeitraum nicht in diesem Ausmaß zum Abzug zugelassen (Abschreibungsdauer 15 Jahre). In der Berufung vom 3. 6. 1997 wird dazu ausgeführt, dass es sich im vorliegenden Fall um eine Abschreibung auf den…
…vorgenommene Abschreibung des Firmenwertes nicht anzuerkennen sei, weil die entsprechende gesetzliche Bestimmung mit Art. 42 Z 2 StruktAnpG 1996 ersatzlos gestrichen wurde. Zwar habe der Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 3.3.2000, G 172/99 die Z 4 lit. a des 3. Teiles des UmgrStG…
…geltend gemachte Abschreibung dieses originären Firmenwerts kommt nach § 8 Abs. 3 EStG 1988 mangels konkreter Anschaffungskosten somit nicht in Betracht. Es kann daher für die Streitjahre 2014 und 2015 anlässlich der den Inhalt des Spruchs bildendenden und vom Bundesfinanzgericht zu beurteilenden Feststellungen der gemeinschaftlichen Einkünfte…
…am 10. Februar 2003 Berufung und bekämpfte darin die Nichtanerkennung der Abschreibung des aus der Verschmelzung entstandenen Firmenwertes in den Jahren 1997 bis 2000. Sie begründete dies im Wesentlichen damit, dass die BW die Nichthinzurechnung der Firmenwertabschreibung in den einzelnen Jahren offen gelegt habe. Dies…
…wolle. Zur Schlussbesprechung wurde die nunmehr geänderte Meinung der Betriebprüfung vorgelegt. Nach Studium des Sachverhaltes und Besprechung mit Fachleuten auch in der Wirtschaftskammer stellen wir fest, dass die bis zur Schlussbesprechung vertretenen Ansicht des Prüfers mit der Abschreibung des gesamten noch aktivierten Firmenwertes vertretbar ist…
…Die Abschreibung des Firmenwertes im Jahr 1996 sei aus folgenden Gründen erfolgt: An der A.KG sei bis 1988 der Kommanditist I. beteiligt gewesen. I. sei im Jahr 1988 aus der A.KG ausgeschieden. Das negative Kapitalkonto sei nach Berichtigung durch die Betriebsprüfung als Firmenwert…
…und die erteilten Auskünfte zutage getreten sei, dass die abgabenrechtlich gebotene Zurechnung der unternehmensrechtlich in Abzug gebrachten Abschreibung des Firmenwertes seit dem Jahr 2008 unterlassen wurde. Dass die steuerlich gebotene Zurechnung der Abschreibungsbeträge in diesen Jahren bislang unterblieb, habe eine bisher unbekannte entscheidungsrelevante Tatsache dargestellt…
…S 1,0 Mio. aus der "Abschreibung" der noch verbleibenden Anteile des Firmenwertes berücksichtigt. In weiterer Folge führte das FA eine Betriebsprüfung über die Jahre 1996 bis 1998 durch, bei der neben anderen Feststellungen auch ein Sicherheitszuschlag in Höhe von 2% der Umsätze angesetzt wurde…
…welchem die vorliegenden Bescheide ausgehen, erweisen sich diese als rechtlich unrichtig. a) Der Körperschaftssteuerbescheid 2008 vom 12.03.2012 geht rechnerisch unrichtig von einer vollen jährlichen Abschreibung des Firmenwerts im Jahr 2008 und von einem Afa-Betrag von € 86.667,-- aus, während richtigerweise - unter…
…Nachbesteuerung Afa - Differenz 2003 bis 2009 den Betrag von Betrag_3 €. In der Beschwerdevorentscheidung berichtigte die Abgabenbehörde den ermittelten Zuschlag um die Abschreibung des Jahres 2009 auf Betrag_1 €, brachte im Gegenzug jedoch erstmals eine AfA-Berichtigung für das Jahr 2009 im Ausmaß…
…lediglich ATS 216.918 (an einer verlustträchtigen Gesellschaft) zu erhalten. V. Abschreibung des „Firmenwertes“ bzw. der stillen Reserven (laufende Gewinnermittlung 1995): Das vorliegende Rechtsmittel richtet sich schließlich auch gegen die laufende Gewinnermittlung des Jahres 1995 (S. 9 bis 11 der Berufung vom 26.4.2007)…
…969.047 Euro betragen; der anteilige Firmenwert per 24.3.2004 habe daher 1,106.047 Euro betragen. Eine Abschreibung des Firmenwertes für das Jahr 2004 im Rahmen einer einheitlichen Gewinnermittlung auf Ebene des Erwerbers des Kommanditanteils - B - ergebe sich somit nicht, da der übertragene…
…kein Gutachten über den Firmenwert vorgelegt. Das Vorhandensein des Firmenwertes in Höhe von ÖS 3.013.375,44 sei somit nicht nachgewiesen worden. Die Bp habe einen steuerneutral zu behandelnder Verschmelzungsmehrwert von ÖS 900.000,00 bilanzmäßig ausgebucht. Die Abschreibung des Firmenwertes sei von der…
… 303 Abs. 4 BAO wieder auf und ging entsprechend den Feststellungen der Betriebsprüfung von einer jährlichen Abschreibung des Firmenwertes von 111,00 € aus; weiters versagte es den von der S-GmbH stammenden Verlustabzug iHv 43.038,38 € (Bescheid vom 24.8.2006). Gegen…
…gegenständlichen Veranlagungsjahren machte die beschwerdeführende Gesellschaft jeweils die Abschreibung des Fünfzehntelbetrages aus einer Firmenwertabschreibung gem. § 9 Abs. 7 KStG 1988 idF vor AbgÄg 2014, BGBl. I Nr. 112/2012 in Höhe von *** Euro geltend. Die steuerliche Firmenwertabschreibung steht im Zusammenhang mit dem Erwerb der türkischen…
…geltenden Fassung. Der Vorteil daraus: Abschreibung des Firmenwertes bei Erhaltung des vollen Kapitals. Durch das Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl. 1996/201 wurde diese Bestimmung insofern abgeändert, als die Abschreibung eines nach § 3 Abs. 2 Z 2 UmgrStG ermittelten Firmenwertes letztmalig im letzten vor dem 1. Jänner…
…nämlich 330.000,00 S beim Kauf und 2.150.000,00 S beim Verkauf, ohne dass die extremen Wertsteigerungen durch die bewirtschaftende G.R. GmbH bewirkt worden seien (dafür spreche die Abschreibung des Firmenwertes bei der GmbH), könnten nur den Leistungen des Bw. entstammen…
…bei der GesmbH auf die Abschreibung des Firmenwertes verzichtet und den Aufwand direkt bei der GesmbH & Co KG angesetzt. Im Ergebnis resultierten hieraus aber keine steuerlichen Unterschiede. Zum Einwand der BP, die Nichtabsetzbarkeit eines verschmelzungsbedingten Firmenwertes werde auch durch das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 25…
…| Umsatzsteuer 20 % | 120.639,22 € | Übernahmepreis brutto | 723.835,32 € Abschreibung des Firmenwertes in 15 Jahren mit Halbjahres-AfA für 2010 : | Firmenwert | 563.666,10 € | abzüglich offener Urlaubs- und Sonderzahlungsverbindlichkeiten | -3.196,10 €…
…Zinsaufwand bisher: 1995 S 7.111.805,56 1996 S 15.239.583,44 b) Abschreibung Firmenwert Die aus der Verschmelzung resultierende Abschreibung des Firmenwertes konnte in dem Ausmaß nicht anerkannt werden, als der Anteil auf die Aktien aus dem Besitz des Herrn M stammten…