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UFSS RV/0431-S/06Keine Berufsausbildung während der Ableistung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.10.2006

…nicht bestanden und seinen ersten Nachprüfungstermin im November 2004 und seinen letzten Nachprüfungstermin im März 2005 gehabt. Auf Grund des - der Berufung beigelegten - Einberufungsbefehls habe B am 4.Oktober 2004 den Präsenzdienst angetreten. Völlig unerwartet und - im Übrigen auch nicht beantragt - habe die Bw trotzdem…

UFSG RV/0981-G/09Teilweise Ableistung des Präsenzdienstes zufolge nachträglicher Untauglichkeitsfeststellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2010

…ob die teilweise Ableistung des ordentlichen Präsenzdienstes zufolge nachträglicher Untauglichkeitsfeststellung gemäß § 17 Abs. 2 iVm § 18 Abs. 1 Wehrgesetz, BGBl. I Nr. 146, den Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder nach § 2 Abs. 1 lit. g Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) bis längstens zur Vollendung des 27…

UFSI RV/0705-I/12Keine Familienbeihilfe während der Ableistung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2013

…Präsenzdienst ableistete. Außerdem ergibt sich aus dem vorgelegten Semesterzeugnis für das Wintersemester 2011, dass A. in drei von vier Fächern nicht beurteilt worden ist. Den einzelnen Bestimmungen des § 2 Abs. 1 FLAG 1967 ist gemeinsam, dass ein Anspruch normiert wird, der aber durch die Ableistung…

UFSW RV/0630-W/11Kein Familienbeihilfenanspruch während der Ableistung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2011

…September 2009 bis 16. Juli 2010 seinen Präsenzdienst. Mit Bescheid vom 10. September 2010 forderte das Finanzamt von der Bw. die von ihr für den Zeitraum Oktober 2009 bis Juni 2010 bezogenen Beträge mit der Begründung zurück, dass während der Ableistung des Präsenz-, Ausbildungs- oder…

UFSS RV/0054-S/07Kein Familienbeihilfenanspruch während der Ableistung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.01.2007

…Zeitpunkt der Ableistung des Zivildienstes folgt (November 2005) bis zur Beendigung desselben keine Familienbeihilfe zusteht. Der unabhängige Finanzsenat sieht sich auf Grund obiger Ausführungen außer Stande, von den in den zitierten Erkenntnissen getroffenen klaren Rechtsausführungen abzuweichen. Gesichert ist, dass die Ableistung des Präsenzdienstes ein parallel…

UFSW RV/2447-W/06Kein Familienbeihilfenanspruch bei Ableistung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.11.2006

…der Familienbeihilfe bis Juni 2005 begründen, wurden dem Finanzamt weder gemeldet noch liegen solche vor, da mein Sohn, entgegen der Gesetzeslage, unvorhersehbar und rechtswidrig zur Ableistung des Präsenzdienstes einberufen wurde! Faktum ist, dass der Republik Österreich bekannt war, dass mein Sohn vor (!) Beginn seines Studiums…

UFSW RV/1881-W/05Unterhaltsanspruch eines verheirateten Kindes während der Ableistung des Präsenzdienstes durch den Ehegatten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2012

…des Präsenzdienstes Notstandshilfe (von 1.1. bis 21.1.2006 € 198,22 und von 25.1. bis 21.5. 2006 insgesamt € 1054,17/5, ergibt durchschnittlich € 250 monatlich). 5.3.7. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes ruht während der Ableistung des…

UFSW RV/0934-W/111) Zurückweisung einer Berufung als verspätet 2) Kein Familienbeihilfenanspruch während der Ableistung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2011

…der Beendigung des Präsenz(Zivil)dienstes und den Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz(Zivil)dienstes begonnen oder fortgesetzt wird, den Anspruch auf Familienbeihilfe. Diese Regelung stellt klar, dass die Ableistung des Präsenzdienstes für…

UFSL RV/0339-L/07Familienbeihilfe für die Zeit nach der Reifeprüfung bis zur Ableistung des Präsenzdienstes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2008

…Oktober 2007 inskribieren. Die Berufungswerberin hätte gerne gewusst, als was die Organe des Staates Österreich ihren Sohn bezeichnen wollen. Als Arbeitsloser? Der Sohn habe keine Entscheidungsfreiheit gehabt, früher mit dem Studium zu beginnen, als nach Ableistung des Präsenzdienstes, zu dem er einberufen wurde. Die Berufungswerberin…

UFSL RV/0449-L/07Kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn nach Ableistung des Präsenzdienstes im Juni das beabsichtigt gewesene Studium im Herbst desselben Jahres aus finanziellen Gründen tatsächlich nicht begonnen wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2008

…im Bescheid angeführte Überbezug entstanden. Mit Eingabe vom 6.03.2007 erhob der Antragsteller rechtzeitig Berufung "gegen den Bescheid über die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Beträgen" und führte zur Begründung im Wesentlichen aus: Nach Absolvierung des Präsenzdienstes im Juni 2006 habe sein Sohn M…

UFSI RV/0201-I/03Familienbeihilfe für volljährige Kinder, ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg, Ableistung des Präsenzdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2004

…die Ernstlichkeit und Zielstrebigkeit der Ausbildung nicht abgesprochen werden kann. Die Familienbeihilfe (samt Kinderabsetzbetrag) wurde daher für die Monate Juli bis September 2002 zu Recht bezogen. Für die Zeit ab Antritt des Präsenzdienstes besteht jedoch kein Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag, da davon auszugehen ist…

UFSL RV/0869-L/07Keine Verlängerung des Anspruches auf Familienbeihilfe, wenn der Präsenzdienst aus gesundheitlichen Gründen nur fünf Tage dauert und die beabsichtigte Berufsausbildung (Studium) erst rund zwei Jahre nach Leistung dieses (verkürzten) Präsenzdienstes begonnen wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2008

…sie nach Ableistung des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes oder Zivildienstes für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist; ............." Strittig ist, wie der gesetzliche Begriff "Leistung des Präsenzdienstes" auszulegen…

UFSF RV/0397-F/02Die Fortsetzung bzw. der Beginn der Berufsausbildung erfolgte ab Beendigung des Präsenzdienstes zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.11.2003

…2001 seinen Präsenzdienst absolviert habe und zum frühest möglichen Studienbeginn ab Februar 2002 die "Ecole Hoteliere de Lausanne" in Lausanne besuchen werde. Mit Berufungsvorentscheidung vom 4. September 2002 wurde die Berufung vom Finanzamt als unbegründet abgewiesen, da festgestellt worden sei, dass der Sohn des Bw…

UFSW RV/1488-W/03Keine Familienbeihilfe während des Präsenzdienstes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.03.2004

…für den Gesetzgeber stelle der Präsenzdienst eine Unterberechung der Ausbildung dar. Solches lasse sich aus dem FLAG keinesfalls entnehmen. Dadurch habe das Finanzamt wegen einer falschen Rechtsauffassung seine Ermittlungspflichten verkannt. Selbst wenn das Gesetz die Vermutung ausspräche, während der Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes sei…

UFSW RV/3393-W/02Vorbereitungszeiten für Wiederholungsprüfungen sind bei erfolgtem Prüfungsantritt - unabhängig vom Prüfungserfolg - Zeiten der Berufsausbildung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2008

…nicht mehr angetreten, weil er bereits seinen Präsenzdienst leistete. Bei Unterbrechung der Ausbildung wegen der Ableistung des Präsenzdienstes zwar ist grundsätzlich bis zu dessen Antritt und bei frühestmöglicher Fortsetzung der Berufsausbildung nach der Ableistung des Präsenzdienstes auch danach Anspruch auf Familienbeihilfe möglich. Laut Vorhaltsbeantwortung der…

UFSW RV/0584-W/08Die Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes beseitigt den Anspruch auf Familienbeihilfe für ein volljähriges Kind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2008

…lit. b FLAG 1967 umschreibe eindeutig den Begriff der Berufsausbildung an Universitäten. Durch die Ablegung von Prüfungen im ersten Studienjahr sei zweifelsfrei anzunehmen, dass ihr Sohn sich auch während der Ableistung des Präsenzdienstes in Berufsausbildung befunden habe. Entgegen der Auffassung der belangten Behörde gehe aus …

UFSG RV/0369-G/05Berufsausbildung nach dem Ende des Präsenzdienstes nicht zum frühest möglichen Zeitpunkt begonnen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2006

…Finanzamt Graz-Stadt erließ am 15. April eine abweisende Berufungsvorentscheidung und verwies darauf, dass die Berufsausbildung (Studium der Molekularbiologie) nicht zum frühest möglichen Zeitpunkt, nach dem Ende des Präsenzdienstes, begonnen wurde. Mit Schriftsatz vom 20. 4.2005 wurde vom Bw. ein Einspruch gegen die Berufungsvorentscheidung…

UFSW RV/0860-W/04Aufnahme des Studiums drei Monate vor Ableistung des achtmonatigen Wehrdienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2004

…bereits nach 3 Monaten für 8 Monate unterbrechen wird müssen. Diese (insbesondere im Hinblick auf die dreimonatige Studiendauer sehr lange) Unterbrechung im Auge habend wird von praktisch allen ein Studium anstrebenden Maturanten das Studium vor Ableistung des Präsenzdienstes gar nicht aufgenommen. Der Sohn des Bw…

UFSW RV/0276-W/04Rückforderung von Familienbeihilfe bei Ableistung des Zivildienstes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2004

…für volljährige Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden. Die Ableistung des Präsenzdienstes (Zivildienst) stellt keine Berufsausbildung dar. Obiger Betrag wird rückgefordert, da Ihr volljähriger Sohn N. ab 3.2.2003 den ordentlichen Präsenzdienst (Zivildienst) ableistet." Die Bw. erhob mit Schreiben vom 10. Dezember gegen…

UFSG RV/0457-G/12Berufsausbildung nach Ende des Präsenzdienstes (nicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2013

…oder Zivildienst leisten oder davor geleistet haben, bis längstens zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie nach Ableistung des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes oder Zivildienstes für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung…