…nicht bestanden und seinen ersten Nachprüfungstermin im November 2004 und seinen letzten Nachprüfungstermin im März 2005 gehabt. Auf Grund des - der Berufung beigelegten - Einberufungsbefehls habe B am 4.Oktober 2004 den Präsenzdienst angetreten. Völlig unerwartet und - im Übrigen auch nicht beantragt - habe die Bw trotzdem…
…ob die teilweise Ableistung des ordentlichen Präsenzdienstes zufolge nachträglicher Untauglichkeitsfeststellung gemäß § 17 Abs. 2 iVm § 18 Abs. 1 Wehrgesetz, BGBl. I Nr. 146, den Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder nach § 2 Abs. 1 lit. g Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) bis längstens zur Vollendung des 27…
…Präsenzdienst ableistete. Außerdem ergibt sich aus dem vorgelegten Semesterzeugnis für das Wintersemester 2011, dass A. in drei von vier Fächern nicht beurteilt worden ist. Den einzelnen Bestimmungen des § 2 Abs. 1 FLAG 1967 ist gemeinsam, dass ein Anspruch normiert wird, der aber durch die Ableistung…
…September 2009 bis 16. Juli 2010 seinen Präsenzdienst. Mit Bescheid vom 10. September 2010 forderte das Finanzamt von der Bw. die von ihr für den Zeitraum Oktober 2009 bis Juni 2010 bezogenen Beträge mit der Begründung zurück, dass während der Ableistung des Präsenz-, Ausbildungs- oder…
…Zeitpunkt der Ableistung des Zivildienstes folgt (November 2005) bis zur Beendigung desselben keine Familienbeihilfe zusteht. Der unabhängige Finanzsenat sieht sich auf Grund obiger Ausführungen außer Stande, von den in den zitierten Erkenntnissen getroffenen klaren Rechtsausführungen abzuweichen. Gesichert ist, dass die Ableistung des Präsenzdienstes ein parallel…
…der Familienbeihilfe bis Juni 2005 begründen, wurden dem Finanzamt weder gemeldet noch liegen solche vor, da mein Sohn, entgegen der Gesetzeslage, unvorhersehbar und rechtswidrig zur Ableistung des Präsenzdienstes einberufen wurde! Faktum ist, dass der Republik Österreich bekannt war, dass mein Sohn vor (!) Beginn seines Studiums…
…des Präsenzdienstes Notstandshilfe (von 1.1. bis 21.1.2006 € 198,22 und von 25.1. bis 21.5. 2006 insgesamt € 1054,17/5, ergibt durchschnittlich € 250 monatlich). 5.3.7. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes ruht während der Ableistung des…
…der Beendigung des Präsenz(Zivil)dienstes und den Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz(Zivil)dienstes begonnen oder fortgesetzt wird, den Anspruch auf Familienbeihilfe. Diese Regelung stellt klar, dass die Ableistung des Präsenzdienstes für…
…Oktober 2007 inskribieren. Die Berufungswerberin hätte gerne gewusst, als was die Organe des Staates Österreich ihren Sohn bezeichnen wollen. Als Arbeitsloser? Der Sohn habe keine Entscheidungsfreiheit gehabt, früher mit dem Studium zu beginnen, als nach Ableistung des Präsenzdienstes, zu dem er einberufen wurde. Die Berufungswerberin…
…im Bescheid angeführte Überbezug entstanden. Mit Eingabe vom 6.03.2007 erhob der Antragsteller rechtzeitig Berufung "gegen den Bescheid über die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Beträgen" und führte zur Begründung im Wesentlichen aus: Nach Absolvierung des Präsenzdienstes im Juni 2006 habe sein Sohn M…
…die Ernstlichkeit und Zielstrebigkeit der Ausbildung nicht abgesprochen werden kann. Die Familienbeihilfe (samt Kinderabsetzbetrag) wurde daher für die Monate Juli bis September 2002 zu Recht bezogen. Für die Zeit ab Antritt des Präsenzdienstes besteht jedoch kein Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag, da davon auszugehen ist…
…sie nach Ableistung des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes oder Zivildienstes für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist; ............." Strittig ist, wie der gesetzliche Begriff "Leistung des Präsenzdienstes" auszulegen…
…2001 seinen Präsenzdienst absolviert habe und zum frühest möglichen Studienbeginn ab Februar 2002 die "Ecole Hoteliere de Lausanne" in Lausanne besuchen werde. Mit Berufungsvorentscheidung vom 4. September 2002 wurde die Berufung vom Finanzamt als unbegründet abgewiesen, da festgestellt worden sei, dass der Sohn des Bw…
…für den Gesetzgeber stelle der Präsenzdienst eine Unterberechung der Ausbildung dar. Solches lasse sich aus dem FLAG keinesfalls entnehmen. Dadurch habe das Finanzamt wegen einer falschen Rechtsauffassung seine Ermittlungspflichten verkannt. Selbst wenn das Gesetz die Vermutung ausspräche, während der Ableistung des Präsenz- oder Zivildienstes sei…
…nicht mehr angetreten, weil er bereits seinen Präsenzdienst leistete. Bei Unterbrechung der Ausbildung wegen der Ableistung des Präsenzdienstes zwar ist grundsätzlich bis zu dessen Antritt und bei frühestmöglicher Fortsetzung der Berufsausbildung nach der Ableistung des Präsenzdienstes auch danach Anspruch auf Familienbeihilfe möglich. Laut Vorhaltsbeantwortung der…
…lit. b FLAG 1967 umschreibe eindeutig den Begriff der Berufsausbildung an Universitäten. Durch die Ablegung von Prüfungen im ersten Studienjahr sei zweifelsfrei anzunehmen, dass ihr Sohn sich auch während der Ableistung des Präsenzdienstes in Berufsausbildung befunden habe. Entgegen der Auffassung der belangten Behörde gehe aus …
…Finanzamt Graz-Stadt erließ am 15. April eine abweisende Berufungsvorentscheidung und verwies darauf, dass die Berufsausbildung (Studium der Molekularbiologie) nicht zum frühest möglichen Zeitpunkt, nach dem Ende des Präsenzdienstes, begonnen wurde. Mit Schriftsatz vom 20. 4.2005 wurde vom Bw. ein Einspruch gegen die Berufungsvorentscheidung…
…bereits nach 3 Monaten für 8 Monate unterbrechen wird müssen. Diese (insbesondere im Hinblick auf die dreimonatige Studiendauer sehr lange) Unterbrechung im Auge habend wird von praktisch allen ein Studium anstrebenden Maturanten das Studium vor Ableistung des Präsenzdienstes gar nicht aufgenommen. Der Sohn des Bw…
…für volljährige Kinder, die für einen Beruf ausgebildet werden. Die Ableistung des Präsenzdienstes (Zivildienst) stellt keine Berufsausbildung dar. Obiger Betrag wird rückgefordert, da Ihr volljähriger Sohn N. ab 3.2.2003 den ordentlichen Präsenzdienst (Zivildienst) ableistet." Die Bw. erhob mit Schreiben vom 10. Dezember gegen…
…oder Zivildienst leisten oder davor geleistet haben, bis längstens zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie nach Ableistung des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes oder Zivildienstes für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung…