…war das Vorliegen eines Studienwechsels iSd § 17 StudFG bzw. dessen allfällige Beihilfen(un)schädlichkeit nicht zu prüfen. Wie bereits ausgeführt, ist das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, essentieller Bestandteil der Berufsausbildung. Die Tochter der Berufungswerberin hatte sich zwar zweimal zum berufsbegleitenden…
…besteht nur dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern des betriebenen Studiums im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 16 ECTS-Punkten nachgewiesen wird. Nach § 26…
…nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, wenn für das vorhergehende Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 16 ECTS-Punkten nachgewiesen werde. Erreiche der oder die Studierende im…
…Voraussetzung zur Ablegung von Teilprüfungen für die Anmeldung zur Berufsreifeprüfung sei. Auf das Vorliegen eines ausreichenden Besuches dieser Kurse sei somit ergänzend abzustellen. Auch sei die Begrenzung auf vier Monate Anspruchsdauer pro Antritt zu einer Teilprüfung willkürlich, da nicht die unterschiedlichen Schwierigkeiten von Prüfungsfächern berücksichtigt…
…noch irgendwie in beruflicher Weise tätig sei Bestätigung der X Maturaschule über den Schulbesuch von I vom 1.9.2003 bis 30.6.2006 (HAK-Nachmittagskurs) Bestätigung der X Maturaschule über vor der Externistenprüfungskommission abgelegte Prüfungen: | 15.1.2004 | Chemie | 3 |…
…bestand." Der Bw. erhob gegen den Bescheid fristgerecht Berufung und führte dazu aus: "Ich möchte Ihnen mittels Bescheid des Stadtschulrates von Wien belegen, warum meine Tochter ... keine der vorgesehenen Prüfungen ablegen konnte. B. suchte im April 2005 um Zulassung zu den Prüfungen an. Da sich…
…Berufung vom 6.12.04 eingegangen wird. Weiters muss ich noch einmal betonen, dass ich nie informiert wurde, dass der Anspruch erlischt, wenn mein Sohn keine Prüfung innerhalb von 4 Monaten positiv ablegt. In Ihren Bescheiden stand davon nie ein Wort. Darum frage ich mich…
…2001/2002 zu keiner einzigen der vorgesehenen Prüfungen angetreten ist, erfolgte die Rückforderung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages gemäß § 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 zu Recht. Ihre Berufung ist somit abzuweisen. Mit Schreiben vom 20. Dezember 2003 wurde eine ärztliche Bescheinigung von Dr…
…1. sein Studium zielstrebig betreibt (§ 17 StudFG) 2. die vorgesehene Studienzeit nicht wesentlich überschreitet 3. Nachweise über die erfolgreiche Absolvierung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen vorlegt (§ 20 bis 25 StudFG). Zur Berufsausbildung traf der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 18.11.1987, 87/13/0135…
…sich die Tochter der Berufungswerberin nicht zu Prüfungen angemeldet hat, so muss dem entgegnet werden, dass das FLAG 1967 eine derartige Voraussetzung für das erste Studienjahr nicht vorsieht. Voraussetzung für einen Anspruch ab dem zweiten Studienjahr ist die Ablegung von im Gesetz näher bezeichneten Prüfungen…
…November 2006 vom Studienbetrieb abgemeldet hat, ohne Prüfungen abgelegt zu haben. Wie aus der oben zitierten Gesetzesbestimmung hervorgeht, gilt allerdings die Aufnahme als ordentlicher Hörer als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr, ohne dass hierfür die Ablegung von Prüfungen erforderlich wäre. Erst ab dem zweiten Studienjahr…
…günstigen Studienerfolges "aus dem vorhergehenden Studium" verlangt, aber nichts darüber aussagt, wann die diesen günstigen Studienerfolg ergebenden Prüfungen abgelegt worden sein müssen. Im Bereich des StudFG wird der Zeitraum, in dem der Nachweis über die erfolgreiche Ablegung von Prüfungen erbracht werden muss, in § 48 Abs…
…2006 bis Februar 2008 (erster Studienabschnitt inklusive einem Toleranzsemester) wurde seitens des Finanzamtes Familienbeihilfe gewährt. Ein Nachweis hinsichtlich der Ablegung von Prüfungen im Ausmaß der erforderlichen Semesterwochenstunden wurde erbracht. Am 3. März 2009 legte der Sohn die erste Diplomprüfung ab. Im Zeitraum März 2009 bis…
…auf die vom Bw. ins Treffen geführten Umstand einer neben der Ableistung des ordentlichen Zivildienstes erfolgreich weitergeführten Ausbildung seines Sohnes durch Ablegung von Prüfungen für die Beurteilung des Anspruches auf Familienbeihilfe nicht mehr an. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Wien, am 12.…
…zur Ablegung von Zulassungsprüfungen in 12 Gegenständen und zur Externistenprüfung nach dem Lehrplan der Handelsschule zugelassen. Sie besucht keinen Unterricht. Es erfolgten seit September 2008 keine Prüfungsantritte. Im Jänner 2009 war die Tochter des Bw zur Zulassungsprüfung aus Zeitgeschichte angemeldet. Sie ist zu dieser Prüfung…
…dann, wenn für ein vorhergehendes Studienjahr die Ablegung einer Teilprüfung der ersten Diplomprüfung oder des ersten Rigorosums oder von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern des betriebenen Studiums im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden nachgewiesen wird. Der Nachweis ist unabhängig von einem Wechsel der Einrichtung oder des…
…14. März 2002 zur Ablegung von Zulassungsprüfungen im Rahmen der Externistenreifeprüfung bei der Externistenprüfungskommission des Stadtschulrates für Wien gemeldet. Im Zuge einer Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe ersuchte das Finanzamt die Bw. um Vorlage des Reifeprüfungszeugnisses bzw. um Nachweise über abgelegte Prüfungen. Die Bw. legte…
…von der Bw. mit Schreiben vom 6. Dezember 2005 eingebrachte "Berufung gegen Berufungsvorentscheidung" wurde vom Finanzamt als Vorlageantrag gewertet. Die Bw. führte in ihrem Schreiben aus: "Mein Sohn befindet sich am Beginn des 2. Semesters. Er kann daher erst mit Ablegung von weiteren 4 Prüfungen…
…der Leistung des Präsenzdienstes, dann kommt es auf den vom Bf ins Treffen geführten Umstand einer neben der Ableistung des ordentlichen Präsenzdienstes erfolgreich weitergeführten Ausbildung seines Sohnes durch Ablegung von Prüfungen für die Beurteilung des Anspruches auf Familienbeihilfe nicht mehr an. Der mit den Regelungen…
…beschriebenen Möglichkeiten sei auch ein nicht geringer Betrag zu zahlen. Die Vorlesungen des FI dürfen und werden in der Regel auch nur von Nicht-Fernstudierenden körperlich besucht, die hiefür auch nichts bezahlen müssen. Theoretisch könnten auch Nicht-Fernstudierende Prüfungen am IF ablegen. Im o.a…