…erforderlich, dass dem Empfänger einer Zustellung durch Hinterlegung stets die volle Frist für die Erhebung eines allfälligen Rechtsmittels zur Verfügung stehen muss. Vielmehr gilt auch in Fällen, in denen der Empfänger die Abholung einer hinterlegten Sendung nachweislich am ersten Tag der Abholfrist nicht möglich ist…
…jedenfalls Gelegenheit, entsprechende Dispositionen zu treffen, um in den Besitz der hinterlegten Sendung zu gelangen. Es kommt in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob der Empfänger auf Grund privater oder beruflicher Aktivitäten keine Zeit für die Abholung einer solchen Sendung findet (vgl. VwGH 25. 5…
…Postamt Salzburg 5033 hinterlegt wurde. Nach dem im Akt einliegenden Rückschein ist der Beginn der Abholfrist mit 10.Juli 1998 gegeben. Nach § 17 Abs. 3 Zustellgesetz 1982 gilt im Falle der Zustellung durch Hinterlegung, der Tag, an dem die Sendung erstmals zur Abholung bereitgehalten wird…
…I Nr. 5/2008 kommt es nicht darauf an, ob der Empfänger auf Grund privater oder beruflicher Aktivitäten keine Zeit für die Abholung einer Sendung findet oder die Abgabestelle wieder verlässt. Der Bw hätte entsprechende Dispositionen treffen müssen, um in den Besitz der Schriftstücke zu…
… 21.3.1994, 94/10/0010). Allein der Hinweis auf etwaige Fehler einer Bekannten beim Entleeren seines Briefkastens sind kein Beweis seiner Abwesenheit von seiner Wohnung während der 2 Wochen in denen die hinterlegten Sendungen zur Abholung bereit gehalten wurden bzw. war dieser Hinweis auch…
…Beschwerdeführer (Bf.) erfahren, dass er für das Strafverfahren eine eigene Vollmacht benötige. Da dem Strafverfahren bzw. der Strafverfügung keinerlei Vorverfahren vorausgegangen seien, habe er auch nicht ahnen können, dass es sich bei der hinterlegten Sendung um eine gehandelt habe, die auch durch Zustellung an ihn…
…auf die Wirkung der Hinterlegung hinzuweisen. (3) Die hinterlegte Sendung ist mindestens zwei Wochen zur Abholung bereitzuhalten. Der Lauf dieser Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Sendung erstmals zur Abholung bereitgehalten wird. Hinterlegte Sendungen gelten mit dem ersten Tag dieser Frist als zugestellt…
…Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Gemäß § 4 ZustG idF vor dem Bundesgesetz BGBl. I 10/2004 ist Abgabestelle im Sinne dieses Bundesgesetzes der Ort, an dem die Sendung dem Empfänger zugestellt werden darf; das ist…
…ausgewiesen. Gemäß § 17 ZustG (Zustellgesetz) ist eine hinterlegte Sendung mindestens zwei Wochen zur Abholung bereitzuhalten. Der Lauf dieser Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Sendung erstmals zur Abholung bereitgehalten wird. Hinterlegte Sendungen gelten mit dem ersten Tag dieser Frist als zugestellt. Sie gelten…
…mit einer Fristsetzung von einer Woche zur "Beantwortung und Urkundenvorlage" sei unbeantwortet geblieben. Ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis liege nicht vor. Es sei davon auszugehen, dass es infolge der überwiegende Anzahl an hinterlegten Schriftstücken mit der folgenden Abholung zwangsläufig zum Verstreichen von bestimmten Fristen komme…
…behauptet noch glaubhaft gemacht. Vielmehr wurde er in der Verständigung durch den Zusteller des Schriftstückes - das er zweifellos erhalten haben muss, da er ansonsten von der Zustellung eines behördlichen Schriftstückes keine Kenntnis gehabt hätte - darauf hingewiesen, dass hinterlegte Sendungen gemäß § 17 Abs. 3 dritter Satz…
…für die beim Postamt hinterlegte Sendung am 13. Oktober 2011 begonnen, daher ist die Frist zur Einbringung eines Einspruches bereits am 14. November 2011 abgelaufen. Der Bf. stellt hinsichtlich seines Vorbringen, der Einspruch sei fristgerecht erstattet worden, ganz offensichtlich auf die Abholung der Postsendung durch…
…Bw. sei während der Hinterlegung der Sendung am 14. September 2010 nicht in Österreich, sondern in Bulgarien gewesen. Die Bw. habe erst unmittelbar nach ihrer Rückkehr nach Wien am 4. Oktober 2010 das hinterlegte Poststück abgeholt. Die Zustellung sei somit erst mit dieser Abholung erfolgt…
…an dem die hinterlegte Sendung behoben werden könnte. Die im Wege der Hinterlegung vorgenommene Zustellung ist gemäß § 17 Abs. 4 ZustellG auch dann gültig, wenn die in § 17 Abs. 2 genannte Verständigung beschädigt oder entfernt wurde. 3. Im Berufungsfall liegt ein von einem Zustellorgan der…
…beim zuständigen Postamt zu hinterlegen. Von der Hinterlegung ist der Empfänger zu verständigen. Die hinterlegte Sendung ist mindestens zwei Wochen zur Abholung bereitzuhalten. Der Lauf dieser Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Sendung erstmals zur Abholung bereitgehalten wird. Hinterlegte Sendungen gelten mit dem…
…die Kopie einer offensichtlich vom Bf. unterfertigten Empfangsbestätigung (vgl. Unterschrift des Bf. laut Bl. 12 des Strafaktes SN 12), wonach er die (laut angeschlossener Verständigung am 3. Mai 2005 bei der bezeichneten Postfiliale hinterlegte) Sendung am 13. Mai 2005 (nach Einsicht in eine entsprechende Legitimation…
…Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam, an dem das hinterlegte Dokument behoben werden könnte. Eine die Wirksamkeit der Zustellung hindernde Abwesenheit von der Abgabestelle im Sinne des § 17 Abs. 3 ZustG…
…gelten hinterlegte Sendungen mit dem ersten Tag dieser Frist als zugestellt. In Ansehung des Ergebnisses der ZMR Anfrage und den im Verwaltungsgeschehen dargelegten Ausführungen des Zustellorgans, wonach Postsendungen seitens des Bw. stets behoben worden seien i. V. m. dem Vorbringen des Bw. anlässlich einer persönlichen…
…Vollstreckung und einen Antrag auf Aufschiebung der Vollstreckung ein. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der Bw. die Bescheide, aufgrund derer die Behörde Exekution gegen ihn führe, bisher nicht zu Gesicht bekommen habe. Da der Bw. regelmäßig alle an der Adresse P-Straße hinterlegten Zustellungen behebe…
…die Abholung einer Sendung findet (VwGH 19.9.1995, 95/14/0067). Würde man hier eine andere Rechtsansicht vertreten, könnte jeder durch Hinterlegung vorgenommenen Zustellung ihre Rechtmäßigkeit und Rechtswirksamkeit mit dem einfachen Argument abgesprochen werden, dass der Empfänger schlicht keine Zeit zur Behebung der Sendung…