…47, Tz 57) führt bei den weiteren Abgrenzungskriterien auch die Vertretungsbefugnis an. Zur Legaldefinition und den weiteren Abgrenzungskriterien wird konkret ausgeführt: 1.) Weisungsgebundenheit: Hinsichtlich des Merkmales der Weisungsgebundenheit hat nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge…
…hinsichtlich der angefochtenen Sachbescheide 4. 1. Einkünftezuordnung (Abgrenzungskriterien) Nach Überprüfung der im Berufungsverfahren zutage gekommenen Sachverhaltselemente ist dem Standpunkt des Finanzamtes Folge zu leisten, dass in den Streitjahren (nachträgliche) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aufgrund eines früheren Dienstverhältnisses nicht erzielt wurden. Es lagen vielmehr Einkünfte aus…
…dass die Rechtsprechung zur Beantwortung der Frage, ob etwas Gebäude, Teil eines Gebäudes oder Selbständiges (selbständig bewertbares) Wirtschaftsgut sei, eine Reihe von Abgrenzungskriterien entwickelt habe. Dabei habe die Beurteilung, ob ein Gebäude vorliege bzw. ob eine Investition ein Gebäude oder einen Bestandteil desselben betreffe oder…
…schlüssigen Ausführungen auf den Seiten 7, 12 und 13 der Stellungnahme des Amtssachverständigen, die sich mit den maßgeblichen Abgrenzungskriterien für Trennstücke und den in den Schätzungskarten niedergelegten Bodenschätzungsergebnissen als Basis hiefür befassen, auf der fachlichen Ebene nicht zu widerlegen vermag. Der diesbezügliche Zuschlag von 2…
…Unternehmer zu sein, doch bestimmt sich nach den oben aufgezeigten Kriterien, ob die Rechnungslegung zu Recht erfolgt ist. Neben den dargestellten, von der Judikatur als wesentlich erachteten Abgrenzungskriterien ist insgesamt zweifelhaft, ob am angegebenen Ort der Berufsausübung, der gleichzeitig auch Wohnadresse ist, tatsächlich ein Unternehmen…
…Einrichtung, Umbau der Küche und Erweiterung um eine Terrasse umgebaut, liegt eine Neugründung vor, weil die für den konkreten Betrieb wesentlichen Grundlagen neu geschaffen werden. Werden diese Abgrenzungskriterien auf den Berufungsfall übertragen, ergibt sich folgendes Bild: Der Bw. hat einen funktionierenden und einsatzbereiten Betrieb übernommen…
…Fällen, in denen beide Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auf weitere Abgrenzungskriterien (wie etwa auf das Fehlen eines Unternehmerrisikos) Bedacht zu nehmen (vgl. das Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 10…
…2 BAO wird hingewiesen! Eingliederung in den betrieblichen Organismus Als eines der wesentlichsten Abgrenzungskriterien zwischen einem Dienstverhältnis oder einer selbständigen Tätigkeit nennt die Judikatur die Eingliederung in den betrieblichen Organismus. Die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus ist im Sinne einer Abhängigkeit vom Auftraggeber zu verstehen…
…Das Vorhandensein eines Gewerbescheines ist ein rein gewerberechtliches Problem, da die gewerberechtliche Beurteilung nach anderen Kriterien, nämlich nach der Gewerbeordnung erfolgt. Hinsichtlich der steuerrechtlichen Abgrenzungskriterien ist für den Weinbaubetrieb der § 30 (9) BewG heranzuziehen. Gemäß den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes lässt der Vertrieb zugekaufter Erzeugnisse die…
…Dienstverhältnissen vorliegen bzw. dass nach § 47 (2) Z 1 und 2 EStG Dienstverhältnisse gegeben seien, ausgeführt, dass die für eine Nichtselbständigkeit sprechenden Kriterien nicht vorliegen. Ergänzend verweist die Berufungswerberin auf die verschiedenen Abgrenzungskriterien wie Schuldverhältnis, persönliche Unterordnung, Betriebsmittel, Leistungserbringung, Eingliederung in den betrieblichen Organismus, Entlohnung…
…Arbeitgebers. Wenn diese beide Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auf weitere Abgrenzungskriterien (wie etwa auf das Fehlen eines Unternehmerrisikos) Bedacht zu nehmen (vgl. das Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 10…
…ein Dienstverhältnis vor. Ob ein Gewerbeschein vorgelegt werden könne bzw. dass eine Anmeldung bei der SV der gewerblichen Wirtschaft erfolgt sei, sei für die Beurteilung unwesentlich, zumal die Abgrenzungskriterien (insbesondere zeitliche Bindung, Weisungsgebundenheit, Bereitstellung der Arbeitsmittel durch den Dienstgeber, Abrechnung nach geleisteten Arbeitsstunden, Eingliederung in…
…Arbeitgebers. (Nur) in Fällen, in denen beide Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen, ist auf weitere Abgrenzungskriterien (wie etwa auf das Fehlen eines Unternehmerrisikos) Bedacht zu nehmen (vgl. das Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 10. November 2004…
… 47 Abs. 2 EStG 1988 enthaltenen Kriterien, die für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses sprechen und bei Berücksichtigung der diesbezüglich in der ständigen Judikatur des VwGH enthaltenen weiteren Abgrenzungskriterien, zusammenfassend festgehalten. Den hier zu beurteilenden Tätigkeiten der als "Spachtler" für die Bw. arbeitenden Personen liegen keine…
…Arbeiten zu delegieren, so spricht auch dieser Umstand für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses. Neben den dargestellten, von der Judikatur als wesentlich erachteten Abgrenzungskriterien ist insgesamt zweifelhaft, ob am angegebenen Sitz der Gesellschaft (laut Angaben der Gesellschafter Adresse), der gleichzeitig auch Wohnadresse zwei der vier Gesellschafter…
…Arbeitnehmern und Unternehmern fordert, dann darf sich der Gesetzesanwender nicht mit einigen/wenigen/drei Abgrenzungskriterien begnügen."Sonst alle" darf nicht in "sonst nur ein/zwei/drei" Merkmale eines Dienstverhältnisses verkürzt/verkehrt werden." Dieser Auffassung folgend müsse auch im vorliegenden Fall Entsprechendes gelten. Die wesentlichen Merkmale…
…22 Z 2 "sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses" im Sinne einer umfassenden Typusabgrenzung von Arbeitnehmern und Unternehmern fordert, dann darf sich der Gesetzesanwender nicht mit einigen/wenigen/drei Abgrenzungskriterien begnügen. "Sonst alle" darf nicht in "sonst nur ein/zwei/drei" Merkmale eines Dienstverhältnisses verkürzt/verkehrt…
…Hinweis, dass in isolierter Betrachtung über die Sondergebührentätigkeit eine Aussage getroffen worden sei. Es sei lediglich festgestellt worden, dass die Abgrenzungskriterien, die der Berufungswerber als Begründung für seine selbstständige Teilbetriebseigenschaft angeführt habe, der Krankenanstalt zuzuordnen seien und daher von keinem selbstständigen Teilbetrieb gesprochen werde könne…
…hat er weder eine diesbezügliche gewerberechtliche Befugnis nachgewiesen, noch Unterlagen vorgelegt, die die Sanierung dieser Wohnung belegen. Art und Umfang des tatsächlichen Tätigwerdens sind geeignete und entscheidende Abgrenzungskriterien zwischen Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel (siehe UFS Wien vom 9.7.2012, GZ, RV/1111-W/08)…
…denen beide Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auf weitere Abgrenzungskriterien (wie etwa auf das Fehlen eines Unternehmerrisikos) Bedacht zu nehmen (vgl. das Erkenntnis eines verstärkten Senats vom 10.11.2004…