…einen Betrag für die Grundstücksüberlassung (Pacht) und eine Abgeltung für die Wertminderung des Grund und Bodens aufgeteilt werden können. 1. Bei der gegenständlichen Grundüberlassung handelt es sich unbestrittenermaßen um eine solche zur dauernden Benützung durch den Berechtigten. Zur Länge der Benützungsdauer ist festzuhalten: Die Grundüberlassung…
…worin diese - im Hinblick auf die nicht völlige Wiederherstellbarkeit des Grundstückszustandes vor der Benützungsüberlassung (Bodenverdichtung, Reste von Bohranlagen, Rohrleitungen, etc.) - davon ausgegangen ist, dass aus den Zahlungen (dem Benutzungsentgelt) eine Abgeltung für die "Wertminderung des Grund und Bodens" herausgerechnet werden "dürfe",grundsätzlich alsnicht unschlüssig angesehen…
…Beilage zur Einkommensteuererklärung dargelegt, dass die als Abgeltung für die Vermögensminderung des "land- und forstwirtschaftlichen Betriebes" bezahlte Vergütung ausschließlich der "Wertminderung des Grund und Bodens" zuzurechnen sei, und eine für eine "derartige Wertminderung des Grund und Bodens" bezahlte Vergütung bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs…
…um Provisionen, sondern um Entschädigungszahlungen für eine Dienstbarkeit im Zusammenhang mit einer landwirtschaftlichen Liegenschaft. Durch diese Dienstbarkeit sei eine starke Wertminderung des Grund und Bodens eingetreten und seien die Bewirtschaftungsmöglichkeiten sehr eingeschränkt worden. Die Entschädigungszahlungen stellten daher eine Abgeltung für die Bodenwertminderung der Liegenschaft dar…
…Betrag für die Abgeltung der weiteren Beeinträchtigungen aufzugliedern. Bei der Ermittlung der Wertminderung des Grund und Bodens ist vom Wert des Grundes vor der durch die Verlegung der Datenleitung bewirkten Wertminderung auszugehen (vgl. OGH 26.05.1983, 6Ob802/81, zu Enteignungsentschädigungen). Mehr als eine Wertminderung…
…Benützung des Bodens während Kabelverlegung, Abgeltung des Ertragsausfalles während Bauarbeiten etc.) ist diese in jedem Fall bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 steuerlich zu berücksichtigen. Die Entschädigung ist daher in einen steuerfreien Betrag für die Wertminderung von Grund und Boden und einen…
…aus Land- und Forstwirtschaft auszuscheiden. Des Weiteren ist unstrittig, dass 2001 nur der Nettobetrag 13.220,13 S statt 15.864,15 S zu versteuern ist, da die Umsatzsteuer entsprechend bezahlt wurde (Regelbesteuerung). Entschädigungen für die Wertminderung von Grund und Boden des Anlagevermögens sind gemäß…
…solchen Fällen der Verkleinerung eines Grundstückes durch Enteignung die Wertminderung des nicht enteigneten restlichen Grundstückes auf Grund der für den restlichen Grund und Boden anfallenden höheren Bewirtschaftungskosten und Ertragseinbußen ermittelt werde. Da eine derartige Ermittlung einer Wertminderung vom Amt der Kärntner Landesregierung in der Regel…
…solchen Fällen der Verkleinerung eines Grundstückes durch Enteignung die Wertminderung des nicht enteigneten restlichen Grundstückes auf Grund der für den restlichen Grund und Boden anfallenden höheren Bewirtschaftungskosten und Ertragseinbußen ermittelt werde. Da eine derartige Ermittlung einer Wertminderung vom Amt der Kärntner Landesregierung in der Regel…
…Das Ergebnis erhöhte sie sodann noch um einen Zuschlag von 5% für einen "Green Value" und kam zu einem zukünftigen Gebäudewert von annähernd EUR 1.904.000. Den zukünftigen Wert des 2002 um EUR 270.000 (exklusive Nebenkosten) erworbenen Grund und Bodens ermittelte die Berufungswerberin…
…Sobald die weiteren Gutachten vorlägen, würden sie dem Unabhängigen Finanzsenat umgehend übermittelt. Um weiteres Zuwarten mit der Entscheidung bis zum Vorliegen aller Gutachten werde ersucht. 7. Eine Entschädigung für eine Wertminderung des Grund und Bodens betrifft grundsätzlich die Minderung der Bodenqualität und/oder des Verkehrswerts…
…Sobald die weiteren Gutachten vorlägen, würden sie dem Unabhängigen Finanzsenat umgehend übermittelt. Um weiteres Zuwarten mit der Entscheidung bis zum Vorliegen aller Gutachten werde ersucht. 7. Eine Entschädigung für eine Wertminderung des Grund und Bodens betrifft grundsätzlich die Minderung der Bodenqualität und/oder des Verkehrswerts…
…der niedrigste und der höchste nicht mitberücksichtigt wurden, ergab sich ein durchschnittlich bezahlter Kaufpreis pro m² in Höhe rd. 37,00 S/m². Der Wert für Grund und Boden (ohne Berücksichtigung eines Bestandes) ist mit 10,00 S/m² anzunehmen; die Mächtigkeit des Vorkommens beträgt…
…00 (in denen auch die nicht ausgabenwirksame Umsatzsteuer enthalten ist) erscheine nicht sachgerecht. Die Berufungsbehörde konfrontierte die Berufungswerberin damit, dass die Investitionen für die Ermittlung des Restwertes je nach deren voraussichtlicher Nutzbarkeit in mehrere Teile zu zerlegen seien: □ Grund und Boden sei nicht abnutzbar…
…Jänner 2003 die gesamte Liegenschaft um einen Verkaufspreis von 285.000,00 € verkauft worden sei. Sowohl für die Verkäuferin als auch für die Käuferin wäre vollkommen klar gewesen, dass durch den vereinbarten Verkaufspreis nur eine Bewertung und Abgeltung des Grund und Bodens erfolgt sei…
…Absetzung für Abnutzung führen. Die Gemeinschaft war jedoch zur Zahlung der Abgeltung für Abnutzung verpflichtet, welche bei der Vermietungsgemeinschaft aus den genannten Gründen Werbungskosten darstellen. 3 Schlussfolgerung Die auf Grund des Schenkungsvertrages und darin vereinbarten Abgeltungszahlungen stellen für die Fruchtgenussberechtigten Werbungskosten dar." Über die Berufung…
…eine einmalige Entschädigung für die Wertminderung des Gebäudes dar und sei diese nicht als Abgeltung für Mindereinnahmen zu qualifizieren. Zusammenfassend stehe die Ansicht des Betriebsprüfers, wonach der Mieter "Bank" die Liegenschaft in einen" verkehrfähigeren" Zustand versetzt habe, in Ermangelung der Erhöhung des Verkaufserlöses im März…
…Seitens des Bw. sei die Bemessungsgrundlage für die Afa durch Addition des Kaufpreises von S 3.000.000 und der Grunderwerbsteuer von S 105.000, was einen Gesamtbetrag von S 3.105.000 ergebe, von dem 19% auf Grund und Boden (=605.000) und 81…
…eine einmalige Entschädigung für die Wertminderung des Gebäudes dar und sei diese nicht als Abgeltung für Mindereinnahmen zu qualifizieren. Zusammenfassend stehe die Ansicht des Betriebsprüfers, wonach der Mieter "Bank" die Liegenschaft in einen" verkehrsfähigeren" Zustand versetzt habe, in Ermangelung der Erhöhung des Verkaufserlöses im März…
…Grundstück steht, ist auch die Aufteilung des Gesamtentgeltes gegeben. Es dürfte aber unbestritten sein, dass auch bei einer nicht landwirtschaftlichen Nutzungsüberlassung eine Minderung von Grund und Boden gegeben ist (Bauverbot etc.). Das Gesamtentgelt wird nicht ausschließlich für die 314 m² der verpachteten Fläche gezahlt, auf…