…einen Betrag für die Grundstücksüberlassung (Pacht) und eine Abgeltung für die Wertminderung des Grund und Bodens aufgeteilt werden können. 1. Bei der gegenständlichen Grundüberlassung handelt es sich unbestrittenermaßen um eine solche zur dauernden Benützung durch den Berechtigten. Zur Länge der Benützungsdauer ist festzuhalten: Die Grundüberlassung…
…worin diese - im Hinblick auf die nicht völlige Wiederherstellbarkeit des Grundstückszustandes vor der Benützungsüberlassung (Bodenverdichtung, Reste von Bohranlagen, Rohrleitungen, etc.) - davon ausgegangen ist, dass aus den Zahlungen (dem Benutzungsentgelt) eine Abgeltung für die "Wertminderung des Grund und Bodens" herausgerechnet werden "dürfe",grundsätzlich alsnicht unschlüssig angesehen…
…Beilage zur Einkommensteuererklärung dargelegt, dass die als Abgeltung für die Vermögensminderung des "land- und forstwirtschaftlichen Betriebes" bezahlte Vergütung ausschließlich der "Wertminderung des Grund und Bodens" zuzurechnen sei, und eine für eine "derartige Wertminderung des Grund und Bodens" bezahlte Vergütung bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs…
…Anteil des Grund und Bodens - 30% auszuscheiden, wenn das Gebäude mehr als 10 Wohn- oder Geschäftseinheiten umfasst, oder - 40% auszuscheiden, wenn das Gebäude bis zu 10 Wohn- oder Geschäftseinheiten umfasst. Eine eigene Geschäftseinheit liegt jedenfalls pro angefangenen 400 m2 Nutzfläche vor. (3) Für die Bestimmung…
…der Berufungserledigung beiliegt und aus der sich bei vollpauschalierter Landwirtschaft ein steuerpflichtiger Anteil der Entschädigungssumme von 69% ergibt. Die zusätzlich von Ihnen begründend herangezogenen Rz 6409 der EStR 2000 ist für den Anlassfall unbeachtlich, da der auf die Wertminderung des Grund und Bodens entfallende Teil…
…um Provisionen, sondern um Entschädigungszahlungen für eine Dienstbarkeit im Zusammenhang mit einer landwirtschaftlichen Liegenschaft. Durch diese Dienstbarkeit sei eine starke Wertminderung des Grund und Bodens eingetreten und seien die Bewirtschaftungsmöglichkeiten sehr eingeschränkt worden. Die Entschädigungszahlungen stellten daher eine Abgeltung für die Bodenwertminderung der Liegenschaft dar…
…für die Abgeltung der weiteren Beeinträchtigungen aufzugliedern. Bei der Ermittlung der Wertminderung des Grund und Bodens ist vom Wert des Grundes vor der durch die Verlegung der Datenleitung bewirkten Wertminderung auszugehen (vgl. OGH 26.05.1983, 60b802/81, zu Enteignungsentschädigungen). Es ist gleichgültig, ob die…
…Betrag für die Abgeltung der weiteren Beeinträchtigungen aufzugliedern. Bei der Ermittlung der Wertminderung des Grund und Bodens ist vom Wert des Grundes vor der durch die Verlegung der Datenleitung bewirkten Wertminderung auszugehen (vgl. OGH 26.05.1983, 6Ob802/81, zu Enteignungsentschädigungen). Mehr als eine Wertminderung…
…Eine solche Entschädigung für eine Bodenwertminderung betrifft grundsätzlich die Minderung der Bodenqualität und/oder des Verkehrswertes der Liegenschaft. Die Entschädigung ist daher in einen steuerfreien Betrag für die Wertminderung von Grund und Boden und einen zu versteuernden Betrag für die Abgeltung der weiteren Beeinträchtigungen aufzugliedern…
…Benützung des Bodens während Kabelverlegung, Abgeltung des Ertragsausfalles während Bauarbeiten etc.) ist diese in jedem Fall bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 steuerlich zu berücksichtigen. Die Entschädigung ist daher in einen steuerfreien Betrag für die Wertminderung von Grund und Boden und einen…
…Abgeltung der weiteren Beeinträchtigungen aufzugliedern. Entschädigungen für die Wertminderung von Grund und Boden betreffen grundsätzlich die Minderung der Bodenqualität und/oder des Verkehrswertes der Liegenschaft (vgl. VwGH 01.06.2006, 2003/15/0093). Wer eine Bodenwertminderung geltend machen will, hat die Entwertung des Grund und…
…für die durch die Beeinträchtigung der Verfügungsmacht des Grundeigentümers entstandene Wertminderung der Vermögenssubstanz, 3. Entgelt für Ertragsausfall im land- und forstwirtschaftlichen Bereich. Die Entschädigung ist daher in einen steuerfreien Betrag für die Wertminderung von Grund und Boden und einen zu versteuernden Betrag für die Abgeltung…
…land- und forstwirtschaftlichen Bereich. Die Abgeltung von Wertminderungen von Grundstücken im Sinne des § 30 Abs. 1 EStG 1988 auf Grund von Maßnahmen im öffentlichen Interesse ist gemäß § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988 steuerfrei. Voraussetzung für die Steuerfreiheit des auf die Bodenwertminderung entfallenden Anteils…
……] "Abgeltungen von Wertminderungen von Grundstücken im Sinne des § 30 Abs. 1 auf Grund von Maßnahmen im öffentlichen Interesse." Diese Bestimmung befreit von der Einkommensteuer nur solche Entschädigungen, die für eine tatsächlich eingetretene dauernde Wertminderung des Grund und Bodens geleistet werden. Diese Wertminderung der Vermögenssubstanz…
…auf die Wertminderung des Grund und Bodens entfallende Teil. Einmalentschädigungen für die Überlassung an den Nationalpark und für Nutzungsentgang sind über Antrag gleichmäßig auf drei Jahre verteilt zum Normaltarif zu versteuern (Rz 7369). 15.8.4.3 Wesentliche Nutzungseinschränkungen auf die Dauer des Bestehens des…
…Abgeltung für die Einräumung des begünstigten Marktzuganges dar und unterliegt insoweit als Anschaffungskosten für ein immaterielles (firmenwertähnliches) Wirtschaftsgut keiner Abnutzung. Es bestehen keine Bedenken, den auf dieses immaterielle Wirtschaftsgut entfallenden Anteil mit 25% des gesamten Kaufpreises des Rauchfangkehrerbetriebes anzusetzen, wobei ein auf Grund und Boden…
…aus Land- und Forstwirtschaft auszuscheiden. Des Weiteren ist unstrittig, dass 2001 nur der Nettobetrag 13.220,13 S statt 15.864,15 S zu versteuern ist, da die Umsatzsteuer entsprechend bezahlt wurde (Regelbesteuerung). Entschädigungen für die Wertminderung von Grund und Boden des Anlagevermögens sind gemäß…
…die Wertminderung nur zu behaupten, reicht jedenfalls nicht aus. Der Beschwerdeführer hat auch nicht zu den von der belangten Behörde in Beschwerdevorentscheidung plausibel vorgebrachten Argumenten Stellung bezogen, die gegen die behauptete Wertminderung sowie gegen eine verminderte Ertragskraft des Grund Bodens sprechen. Für das Bundesfinanzgericht besteht…
…solchen Fällen der Verkleinerung eines Grundstückes durch Enteignung die Wertminderung des nicht enteigneten restlichen Grundstückes auf Grund der für den restlichen Grund und Boden anfallenden höheren Bewirtschaftungskosten und Ertragseinbußen ermittelt werde. Da eine derartige Ermittlung einer Wertminderung vom Amt der Kärntner Landesregierung in der Regel…
…solchen Fällen der Verkleinerung eines Grundstückes durch Enteignung die Wertminderung des nicht enteigneten restlichen Grundstückes auf Grund der für den restlichen Grund und Boden anfallenden höheren Bewirtschaftungskosten und Ertragseinbußen ermittelt werde. Da eine derartige Ermittlung einer Wertminderung vom Amt der Kärntner Landesregierung in der Regel…