…oder nicht. Der Bw. verweist darauf, dass gegen die dem Finanzstrafverfahren zugrunde liegenden Bescheide Berufung eingebracht wurde, die Bescheide daher noch nicht rechtskräftig wären und mit einem wesentlichen Abfall der Abgabennachforderungen zu rechnen wäre. Dazu ist festzuhalten, dass im Finanzstrafverfahren die Rechtskraft der Abgabenbescheide keine…
…warum und ob etwaige rechtskräftig festgestellte (was diese jedoch noch nicht seien) Abgabenschuldigkeiten bei der GmbH uneinbringlich seien, was ebenfalls Voraussetzung der Erlassung des Haftungsbescheides wäre. Im Vorlagebericht vertrat das Finanzamt die Ansicht, dass die dem Haftungsbescheid zugrundeliegenden Abgabenbescheide der GmbH nicht rechtswirksam zugestellt worden…
…sei nicht erbracht worden, weshalb angenommen werden müsse, dass ein schuldhaftes Verhalten vorliege. In der gegen diesen Bescheid form- und fristgerecht eingebrachten Berufung führte der steuerliche Vertreter der Bw. aus, dass für dieses Verfahren der Grundsatz "ne bis in idem" gelte. Aufgrund der rechtskräftigen Berufungsentscheidung…
…eines zugrunde liegenden Abgabenverfahrens besteht. Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist die Rechtskraft der Abgabenbescheide nicht Voraussetzung. Vor der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist lediglich zu prüfen, ob bisher der Finanzstrafbehörde bekannt gewordene Umstände für einen Verdacht ausreichend sind oder nicht. Keinesfalls geht es dabei darum…
…eines zugrunde liegenden Abgabenverfahrens besteht. Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist daher die Rechtskraft der Abgabenbescheide nicht Voraussetzung. Vor der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist lediglich zu prüfen, ob bisher der Finanzstrafbehörde bekannt gewordene Umstände für einen Verdacht ausreichend sind oder nicht. Keinesfalls geht es dabei…
…des § 248 BAO die Zustellung der den Haftungsbescheid zugrunde liegenden Abgabenbescheide. In der Berufung gegen den Haftungsbescheid, welcher zur Gänze angefochten wird, wird die Verletzung von Verfahrensvorschriften sowie Rechtswidrigkeit des Inhaltes geltend gemacht. Die Behörde erster Instanz führe nicht einmal im Spruch aus, welcher Natur…
…2002 zum Inhalt. Die lohnabhängigen Abgaben waren im Prüfungsauftrag vom 23. Juli 2003 somit nicht enthalten. Es sind auch keine diesbezüglichen Abgabenbescheide in Folge dieser Außenprüfung ergangen. Für die Lohnsteuerprüfung bestand in den Streitjahren 2001 und 2002 die gesonderte gesetzliche Regelung des § 86 EStG 1988…
…dem Akt nicht erkennbar. Dass im Haftungsverfahren nicht mehr über die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung abzusprechen sei, treffe zwar zu. Die Behörde übersehe aber, dass die Abgabenfestsetzung gerade noch nicht rechtskräftig erfolgt sei, sondern "im Berufungsverfahren stehe". Dass die Berufung gegen die Abgabenbescheide nicht sehr erfolgversprechend…
…zur Begründung der Abweisung darauf hingewiesen werde, dass im gegenständlichen Fall die entsprechenden Abgabenbescheide nicht mit Hilfe der zustehenden Rechtsmittel bekämpft worden seien und Versäumnisse dieser Art grundsätzlich nicht im Nachsichtverfahren nachgeholt werden könnten. Die Begründung verkenne den Sachverhalt. Das gegenständliche Nachsichtansuchen stelle auf den…
…eines zugrundeliegenden Abgabenverfahrens besteht. Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist daher die Rechtskraft der Abgabenbescheide nicht Voraussetzung. Vor der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist lediglich zu prüfen, ob die bisher der Finanzstrafbehörde bekannt gewordenen Umstände für einen Verdacht ausreichend sind oder nicht. Keinesfalls geht es darum…
…Gründen ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt. Jedenfalls muss es zu einer anormalen Belastungswirkung und, verglichen mit ähnlichen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommen. Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen…
…eines zugrunde liegenden Abgabenverfahrens besteht. Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist die Rechtskraft der Abgabenbescheide nicht Voraussetzung. Vor der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist lediglich zu prüfen, ob bisher der Finanzstrafbehörde bekannt gewordene Umstände für einen Verdacht ausreichend sind oder nicht. Keinesfalls geht es dabei darum…
…dem Akt nicht erkennbar. Dass im Haftungsverfahren nicht mehr über die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung abzusprechen sei, treffe zwar zu. Die Behörde übersehe aber, dass die Abgabenfestsetzung gerade noch nicht rechtskräftig erfolgt sei, sondern "im Berufungsverfahren stehe". Dass die Berufung gegen die Abgabenbescheide nicht sehr erfolgversprechend…
…Zuständigkeit des Gerichtes übersteigenden Höhe eines strafbestimmenden Wertbetrages anzunehmen ist. Für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist die Rechtskraft der Abgabenbescheide nicht Voraussetzung. Vor der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens ist lediglich zu prüfen, ob bisher der Finanzstrafbehörde bekannt gewordene Umstände für einen Verdacht ausreichend sind oder nicht…
…die noch nicht entschieden sei, ist zu entgegnen, dass § 55 FinStrG, der eine Bindung der Finanzstrafbehörde an rechtskräftige Abgabenbescheide vorsah, in Folge höchstgerichtlicher Entscheidungen, die eine derartige Bindung ablehnten, mit Wirksamkeit 21. August 1996 (BGBl. I 421/1996) aufgehoben wurde. Die Rechtskraft von Abgabenbescheiden ist…
…die Bescheide daher noch nicht rechtskräftig wären und mit einem wesentlichen Abfall der Abgabennachforderungen zu rechnen wäre. Dazu ist festzuhalten, dass im Finanzstrafverfahren die Rechtskraft der Abgabenbescheide keine Voraussetzung ist und auch keine Bindung an die Abgabenbescheide besteht und es nicht dem Konkretisierungsgebot eines Einleitungsbescheides…
…ein, dass die im bekämpften Bescheid angeführten Abgabenschulden nicht zu Recht bestünden und nicht rechtskräftig wären, da diese aus fehlerhaften Abgabenüberprüfungen der Finanzbehörde im Zuge des Überprüfungsverfahrens bei der in Konkurs gegangenen und inzwischen gelöschten vormaligen Firma P2-GmbH entstanden wären. Im Verfahren vor dem…
…Prüfung erlassenen Abgabenbescheide noch nicht rechtskräftig sind. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass der Bescheid über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens lediglich die zur Last gelegte Tat und das Finanzvergehen, auf das sich der Verdacht bezieht, darlegen muss; es bedarf jedoch nicht der Angabe…
…für Abgabenbescheide von Bedeutung sind, diesen Abgabenbescheiden zugrunde zu legen, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig ist. Auch Bescheide über das Unterbleiben einer einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO sind Grundlagenbescheide mit Bindungswirkung für die abgeleiteten Einkommensteuerbescheide, wobei die Rechtskraft solcher…
…für Abgabenbescheide von Bedeutung sind, diesen Abgabenbescheiden zugrunde zu legen, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist. Auch Bescheide über das Unterbleiben einer einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO sind Grundlagenbescheide mit Bindungswirkung für die abgeleiteten Einkommensteuerbescheide, wobei die Rechtskraft…