… 33 Abs.2 lit.a FinStrG macht sich ein Unternehmer wie die Beschuldigte einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn sie vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur…
…abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt, indem er beispielsweise zur Verheimlichung seiner umsatzsteuerpflichtigen Erlöse Umsatzsteuervorauszahlungen nicht entrichtet, keine Umsatzsteuervoranmeldungen einreicht und auch jegliche weitere Information über diese Erlöse in den Steuererklärungen verheimlicht oder derartige Jahressteuererklärungen nicht einreicht…
…Zudem ist davon auszugehen, dass dem Antragsteller im Zeitpunkt der Erstellung der Jahressteuererklärung bereits alle Informationen vorliegen, die er in Bezug auf die Geltendmachung von Prämien benötigt. Dazu kommt, dass es bei Begünstigungsvorschriften, wie der Gewährung staatlicher Prämien, dem Antragsteller die Beachtung bestimmter Antragsmodalitäten oder…
…müssen, sodass er dem Ganzen keine große Bedeutung beigemessen habe. Da er von der Voranmeldungspflicht nichts gewusst habe, könne ihm vorsätzliches Handeln nicht vorgeworfen werden. Hinsichtlich des Vorwurfes der verspäteten Abgabe der Jahressteuererklärungen 2006 sei er sich ebenfalls keiner Schuld bewusst, da er am 30…
…Nichtabgabe bzw verspätete Abgabe der Jahressteuererklärungen eine zu geringe Abgabenfestsetzung (im Schätzungswege) durch die Abgabenbehörde zur Folge haben werde. Im gegenständlichen Fall ist dazu festzustellen, dass der Bw. bereits mit Strafverfügung des Finanzamtes Wien 21/22 vom 10. Jänner 2003, SN, der versuchten Abgabenhinterziehung gemäß…
…der geschuldeten Beträge bekannt gegeben habe, und zwar für Jänner bis Dezember 1997 in Höhe von € 92.589,99 und für Jänner bis Dezember 1998 in Höhe von € 63.952,04; und weiters 2) durch die nicht bzw. nicht fristgerechte Abgabe der Jahressteuererklärungen…
…aus folgenden Gründen nicht haltbar ist. Voraussetzung für das Vorliegen einer versuchten Abgabenhinterziehung durch Nichtabgabe der Jahressteuererklärungen ist, dass es der Bw. ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden hat, dass die Nichtabgabe bzw. verspätete Abgabe der Jahressteuererklärungen, somit die Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs…
…durchgeführt. Er habe in keiner Weise Abgaben hinterziehen wollen. Sämtliche Prüfungen seines Unternehmens hätten zu keinen Beanstandungen geführt. Er wollte keinesfalls die Umsatzsteuer auf Dauer nicht zahlen und habe daher die Umsätze in den Jahressteuererklärungen auch offen gelegt. Der Sachverhalt sei in objektiver Hinsicht richtig…
…März 2004 keinen Nachweis für den Zeitpunkt der behaupteten erstmaligen Abgabe bzw. Einreichung des Formulars E 108e beim Finanzamt, ua. in Form einer abgestempelten Kopie. Ein solcher ergibt sich auch nicht aus dem von ihr zur Geltendmachung der Prämie nachgereichtem Formular E 108e (Eingangsstempel beim…
…der belangten Behörde unterlaufenen Verfahrensmangels sei eine unrichtige rechtliche Beurteilung erfolgt. Hätte die belangte Behörde die genannten Zeugen einvernommen, wäre sie zum Ergebnis gelangt, dass - wie vom Bw. angegeben - Herr R. ab Ende 2002 für die buchhalterischen Agenden - unter anderem auch die Abgabe der Jahressteuererklärung…
…2002 hat der Bw. durch Einreichung der Umsatzsteuerjahreserklärung 2001 am 4. November 2002 sowie durch Abgabe der Jahressteuererklärung betreffend Umsatzsteuer 2002 am 27. November 2003 gegenüber seinem zuständigen Finanzamt T. seine diesbezügliche Umsatzsteuerschuld als Abgabepflichtiger einbekannt. Aufgrund der Einvernahme des Bw. und der Zeugenaussagen des…
…als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Bf. ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren wegen des Verdachtes ein, er habe als abgabenrechtlich Verantwortlicher der D GmbH vorsätzlich 1) unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich zur Abgabe wahrheitsgemäßer Jahressteuererklärungen, eine Verkürzung von Umsatzsteuer-, Körperschaft- und Kapitalertragsteuer für das…
…Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß …
…2003) am 6. Oktober 2003 (Einlangen beim zuständigen Finanzamt Linz). Der (erklärungsgemäße) Körperschaftsteuerbescheid für 2002 erging am 15. Oktober 2003. Gleichzeitig mit der Abgabe einer "berichtigten Körperschaftsteuererklärung" (im Folgenden kurz: KöSt.-Erklärung) für 2002 am 29. Dezember 2003 reichte die Bw. ein Formular zur Geltendmachung…
…als auf die Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen gerichtet zu qualifizieren gewesen. Zu Punkt 2) werde bemerkt, dass der Termin zur Abgabe der Jahressteuererklärung 2004 bereits abgelaufen gewesen sei und keine entsprechende Erklärung (fristgerecht) abgegeben worden sei. Die fehlenden Meldungen hinsichtlich der Voranmeldungszeiträume 1-2, 4-5…
…dass die Umsatzsteuererklärung 2003 eine Nachzahlung in der im Spruch angeführten Höhe ergeben habe. Die Abgabe der Jahressteuererklärung sei grundsätzlich als Selbstanzeige im Sinne des § 29 FinStrG zu werten, der gegenständlich aber wegen der Nichtentrichtung der Nachforderung innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist keine strafbefreiende Wirkung zuerkannt…
…ausgewiesenen Gewinnes und der festgestellten Unternehmens- und Beteiligungsverhältnisse wenig glaubhaft. Was die grundsätzlich als Selbstanzeige iSd. § 29 Abs. 1 FinStrG zu qualifizierende und auch als rechtzeitig iSd. Abs. 3 leg. cit zu wertende (im Hinblick auf die abgabenrechtlichen Bestimmungen verspätete) Abgabe der Jahressteuererklärung für 2002…
…Mietwagenunternehmen betrieben. Im Jahre 2007 habe eine Überprüfung der Gebarungsdaten auf dem Abgabenkonto des Beschuldigten ergeben, dass in den Jahren 2003 und 2004 (mit Ausnahme des Zeitraumes 01-03/2003) weder Umsatzsteuervoranmeldungen eingerecht noch Umsatzsteuervorauszahlungen geleistet worden seien. Auch die Abgabe von Jahressteuererklärungen sei unterblieben…
…der Einkommensteuererklärungen für den Bf und RB vergeblich urgiert wurden. Die bisherige steuerliche Vertreterin hatte - wie den Anmerkungen in FinanzOnline zu entnehmen ist - ihre Vertretung sowohl für den Bf als auch für die KEG per 8. Jänner 2007 zurückgelegt, sodass die Erinnerungen zur Abgabe der…
…wurde der Berufungswerber (Bw.) der fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 1 FinStrG für schuldig erkannt, weil er fahrlässig durch Abgabe unrichtiger Jahressteuererklärungen für 1999 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von € 2.540,79 und an Einkommensteuer in Höhe von € 6.884,51…