…Abfuhr dieser Selbstbemessungsabgaben bis zu diesem Zeitpunkt bzw. bis zum fünften Tag danach hat nicht stattgefunden; ebenso erfolgte auch keine Bekanntgabe der Lohnabgaben (genannte Buchungsabfrage), weshalb durch das Finanzamt Villach am 22. Dezember 2000 vorerst im Schätzungswege gemäß § 184 BAO eine Festsetzung von Lohnsteuer in…
…wurde. Demzufolge sind nach Abzug von anteiligen Gutachtenskosten € 118.627,93 an den ehemaligen Arbeitgeber überwiesen worden. Über die Berufung wurde erwogen: 1) Einkommensteuer 2000: Es ist zwar zutreffend, dass der Arbeitgeber nach § 82 EStG für die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer haftet. Wenn…
…Sorge tragen können, dass die Gesellschaft die angefallenen Abgaben entrichtet hat, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden darf (vgl. Erkenntnis vom 19. Februar 2002, Zl. 98/14/0189). Hinsichtlich der Lohnsteuer ergibt sich aus § 78 Abs. 3 EStG 1988, dass der Arbeitgeber…
…um Dienstentgelte handelte, sodass diesbezüglich die Abfuhr von Lohnsteuer und Dienstgeberbeiträgen unterblieben ist. Nach diesen Prüfungsfeststellungen wurde somit in objektiver Hinsicht der Verdacht, XY habe als Entscheidungsträger in dem im Spruch des angefochtenen Bescheides angeführten Zeitraum unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76…
…für die Abfuhr von Lohnsteuer für 1/2001 bis Konkurseröffnung, nämlich für Insolvenzforderungen, vollumfänglich als Abgabepflichtiger in Anspruch genommen werde, würde die Masseverwalterin verpflichtet werden, eine Insolvenzforderung gleichsam einer Masseforderung im vollen Betrage - und nicht bloß quotenmäßig - zu bezahlen. Die bloße Festsetzung von Abgabenschulden gegenüber…
…b FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 des Einkommensteuer 1998 entsprechenden Lohnkonten ein Verkürzung von Lohnsteuer oder Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Im…
…vertreten durch Behördenvertreter, vom 14. November 2011 betreffend die Haftung über die Einbehaltung und Abfuhr von Lohnsteuer (LSt) gemäß § 82 EStG 1988, die Abgabenfestsetzung betreffend des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) sowie des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (DZ) jeweils für die Jahre 2007 bis 2010…
…oder Zuschläge zu diesen nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw. abführt (wenn nicht ohnehin - wie hier für die Lohnzahlungszeiträume März und April 2007) der Vorgang infolge einer vorsätzlichen Verletzung der bescheidmäßig auferlegten Verpflichtung zur Einreichung von Lohnsteueranmeldungen als Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs…
…war sie auch zur Abfuhr eines Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag im von der Landeskammer festgesetzten Ausmaß von 0,4% bzw. 0,53% im Streitzeitraum verpflichtet. Der DZ ist daher im entsprechenden Ausmaß festzusetzen. Die Höhe der Bemessungsgrundlagen für Lohnsteuer, DB und DZ konnte mangels Vorlage der…
…daher nicht nachvollziehbar, dass eine einheitliche Verwaltungsbehörde bei verschiedenen Prüfungsverfahren (Lohnsteuerprüfung, Betriebsprüfung) zu einem unterschiedlichen Ergebnis gelangen kann. § 69 EStG 1988 der damals geltenden Fassung sieht genau für diese Form der Beschäftigung die pauschale Erstattung und Einbehaltung und Abfuhr von Lohnsteuer vor. Es kann nicht…
…§ 76 ff EStG 1988 normierten Verpflichtungen zur Lohnkontenführung, zur Berechnung, zur Einbehaltung und zur Abfuhr von Lohnsteuer. Eine dem § 35 ASVG vergleichbare Regelung hinsichtlich Arbeitgebereigenschaft auch bei (ausschließlich) Leistungen Dritter an Stelle des Entgeltes kennt das EStG 1988 nicht. Was die durch § 82 EStG 1988…
…Bürger, vom 10. Jänner 2006 betreffend ua. Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr von Lohnsteuer (LSt) sowie Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichfonds für Familienbeihilfen (DB) und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für den Zeitraum vom 1. Jänner 2000 bis 31. Dezember 2000 nach der am 23…
…Bürger, vom 11. Jänner 2006 betreffend ua. Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr von Lohnsteuer (LSt) sowie Festsetzung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichfonds für Familienbeihilfen (DB) und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für den Zeitraum vom 1. Jänner 2000 bis 31. Dezember 2000 nach der am 23…
…entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird wie folgt abgeändert: Die Berufungswerberin haftet dem Bund für die Einbehaltung und Abfuhr von Lohnsteuer in Höhe von € 130.282,23 (bisher: € 169.452,29). Die Festesetzung des Dienstgeberbeitrages und des Zuschlages…
…mit der Preisgestaltung noch mit dem Empfang von Geld etwas zu tun habe. III) Mit Bescheid vom 22. September 2007 wurde die Bw. - im Anschluss an eine weitere Außenprüfung - für das Jahr 2006 als Arbeitgeberin zur Haftung für die Einbehaltung und Abfuhr von Lohnsteuer herangezogen…
…um Dienstentgelte handelte, sodass diesbezüglich die Abfuhr von Lohnsteuer und Dienstgeberbeiträgen unterblieben ist. Nach diesen Prüfungsfeststellungen wurde somit in objektiver Hinsicht der Verdacht, der Bf habe in dem im Spruch des angefochtenen Bescheides angeführten Zeitraum unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 des…
…Die geltend gemachten Fortbildungskosten würden in keinem Zusammenhang mit den Pensionseinkünften stehen. Die Abfuhr von Lohnsteuer sei zwar für die steuerliche Auswirkung bei der Absetzung von Werbungskosten relevant, würde jedoch keinen Anspruch auf Werbungskosten bedingen. Mit Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2007…
…gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sowie die Nichtentrichtung/Nichtabfuhr bzw. nicht rechtzeitige Entrichtung/Abfuhr von Lohnsteuer(n) und DB für die Monate Mai bis November 2003 und Jänner bis März 2004 iHv. insgesamt 9.441,37 € gemäß § 49 Abs. 1 lit. a…
…Sie sei daher auch nicht als Arbeitgeberin zur Führung von Lohnkonten und zur Abfuhr von Lohnsteuer sowie Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag (DZ) verpflichtet gewesen. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist die Abgabenbehörde an die im Spruch des die Partei…
…existieren oben erwähnte Vereinbarungen und Aufzeichnungen nicht. Mangels Vorhandensein dieser ist ein Fremdvergleich nicht möglich. Die Schriftlichkeit von Dienstverträgen ist nicht unbedingt erforderlich, aber doch ein wesentliches Beweismittel. Anmeldungen bei der Sozialversicherung, Abfuhr von Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Sozialversicherungsbeiträgen ist hingegen kein wesentliches Indiz für das…