…V. Johanna und Ing. V. Paul übergeben. Die in der Zusammenschlussbilanz der KG übernommene Abfertigungsrückstellung für die Ehegatten V. iHv. 160.527,00 S ist im Jahr 2001 bei der KG gewinnerhöhend aufzulösen. Lt. Literatur ist davon auszugehen, dass die Übernehmer auf ihre Abfertigungsansprüche in…
…Rückstellung beim Rechtsvorgänger insoweit nicht gewinnerhöhend aufzulösen, sondern vom Rechtsnachfolger weiterzuführen ist. Die von der Betriebsprüfung unterstellte gewinnerhöhende Auflösung und Neubildung der Abfertigungsrückstellung war somit rechtswidrig. Im gegenständlichen Fall hat sich die X. Installationstechnik GmbH & Co. KG gegenüber der Fa. X. Installationstechnik GmbH verpflichtet die…
…beschränkter Haftung hat auf Grund des Erkenntnisses des VfGH vom 11.Dezember 2002, B 1609/01, mit welchem der Gerichtshof die steuerliche Zulässigkeit der Bildung einer Abfertigungsrückstellung auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 auch für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für zulässig…
…bei der Firma des Bw. immer der Fall. Nimmt ein Dienstnehmer nach der Arbeitslosigkeit die Beschäftigung nicht mehr auf, besteht der Abfertigungsanspruch trotzdem. Einkommensteuerrechtlich ist die Bildung von Abfertigungsrückstellungen auch für freiwillige Anrechnung von Vordienstzeiten möglich. Im Schreiben vom 23. Oktober 2002 verwies das Finanzamt…
…HGB zu erfolgen habe. Die Abgabenbehörde teile die Ansicht der Bw., dass diese Verpflichtung bei Gewinnermittlern nach § 5 Abs. 1 EStG auch steuerlich zur Verpflichtung eine Abfertigungsrückstellung zu bilden führe. Aufgrund der Formulierung des § 14 Abs. 1 EStG ergebe sich jedoch, dass es sich bei…
…neuerliche Dotierung im Jahr 2008 in Höhe von 11.000,00 € ist zu korrigieren. | | 2006 | 2007 | 2008 | Anpassung Abfertigungsrückstellung | 585,00 € | 480,00 € | 1.265,00 € | | | | | Steuerliche Auswirkungen …
…ist. Die Verpflichtung zur Wertpapierdeckung besteht im gegenständlichen Fall erst am Schluss des Wirtschaftsjahres, das dem erstmaligen Ausweis der Abfertigungsrückstellung folgt und ist diese Verpflichtung unstrittig von der Berufungswerberin (Bw.) auch erfüllt worden. Über die Berufung wurde erwogen: § 14 Absatz 5 Ziffer 2 EStG 1988…
…April 2001 bis 31. März 2002 als Aufwand erfassten Abfertigungszahlungen stellten € 2,566.131,63 eine Verwendung der bereits in den Vorjahren aufwandswirksam gebildeten steuerlichen Abfertigungsrückstellung dar. Als steuerwirksamer Aufwand verbleibe im Wirtschaftsjahr 2002 somit der Differenzbetrag in Höhe von € 627.608,70…
…März 2001 bis 28. Februar 2002 als Aufwand erfassten Abfertigungszahlungen stellten € 2,360.334,66 eine Verwendung der bereits in den Vorjahren aufwandswirksam gebildeten steuerlichen Abfertigungsrückstellung dar. Als steuerwirksamer Aufwand verbleibe im Wirtschaftsjahr 2002 somit der Differenzbetrag in Höhe von € 506.693,28…
…Körperschaftsteuerbescheid des Jahres 1999 erhobenen Berufung wendet sich die Bw. gegen die Festsetzung des Zuschlages für die Wertpapierunterdeckung mit der Begründung, dass die notwendigen Wertpapiere zur Deckung der Abfertigungsrückstellung zum 31. 12. 1999 der TGmbH "treuhändig von Hrn. Dr.GS" verwaltet worden seien. Als Nachweis…
…Strittig ist die Frage, ob die von der Bw. handelsrechtlich eingestellte handelsrechtlichen Dotation der Abfertigungsrückstellung für den Gesellschafter- Geschäftsführer M.Y. im Jahr 1999 in Höhe von 87.192,00 S auch steuerlich in diesem Jahr als Aufwand zu berücksichtigen ist, oder ob die gesamte…
…6 BAO der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Sowohl die Berechnung der berufungsgegenständlichen Abfertigungsrückstellung als auch die Ermittlung der Wertpapierunterdeckung und des Gewinnzuschlages wurden von der Amtspartei weder sachlich noch ziffernmäßig beeinsprucht. Mit ergänzender Faxeingabe vom 24. August 2006 stellte die Bw. ausdrücklich klar…
…gewesen sei. Die zeitliche Lücke der Wertpapierdeckung würde auch bei der Aufnahme neuer Mitarbeiter unter Anrechnung von Vordienstzeiten entstehen, da in diesem Fall trotz sofortiger zwingender Berücksichtigung bei der Berechnung der Abfertigungsrückstellung eine entsprechende Wertpapierdeckung erst zum Bilanzstichtag des Folgejahres vorhanden sein müsse. Warum die…
…das Transportgewerbe in der Rechtsform einer GmbH aus und erklärte in den berufungsgegenständlichen Jahren 1999 bis 2002 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewinnermittlung gemäß § 5 EStG). In den Jahresabschlüssen machte sie jeweils eine Abfertigungsrückstellung gemäß § 14 EStG 1988 in Höhe von 1,130.898,00 S (1999)…
…Dr.F auf das Wertpapierdepot der Bw. zu veranlassen. Bei der Bw. sei eine ausreichende Wertpapierdeckung der Abfertigungsrückstellung vorhanden gewesen, die angeschafften Wertpapiere gehörten daher nicht zum notwendigen Betriebsvermögen des Maler und Tapeziererbetriebes. Am 28. Februar 1999 wurde nach dem Konkurs der RAG eine Abschreibung…
…Anteile" in Höhe von 30.783,00 S bzw. 12.682,00 S auf der Aktivseite der Bilanz und Abfertigungsrückstellungen von jeweils mehr als 300.000,00 S auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen waren, erließ das Finanzamt für diese Jahre zu den erklärungsgemäß ergangenen…
…er die geschuldete Vergütung zu passivieren. Gleichzeitig fällt die Rückstellung weg. Der Passivposten ist bis zum Wegfall dem Betriebsvermögen zuzurechnen. Der Rechtsnachfolger hat die Abfertigungsrückstellung weiterzuführen und zwar in Höhe der vom Vorgänger geschuldeten Vergütungen, höchstens jedoch im Ausmaß des § 14 Abs. 1 EStG 1988…
…des Betriebsvermögens Folgendes zu sagen: Laut Todfallsbilanz zum 14. August 1992 ist unter den Passiven in Punkt V. "Rückstellungen" eine Abfertigungsrückstellung in Höhe von S 1,391.600,00 angeführt. Unter Schulden im Sinne des § 64 Abs 1 BewG sind alle in Geld messbaren Verpflichtungen…
…Berichtes, S XIX Arbeitsbogen)). Die aus der Gehaltskürzung, der Anpassung der Abfertigungsrückstellung und den nicht erfassten Versicherungsvergütungen resultierenden Beträge wurden als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert (1995: 60.239,00 S, 1996: 78.100,77 S, 1997: 112.810,65 S (siehe Tz 22 des Bp-Berichtes…
Unstrittig ist, dass von der Berufungswerberin die vertraglich vereinbarten Lieferungen gestoppt worden sind und der Vertrag mit der B. nicht erfüllt worden ist. Unstrittig ist, dass die Nichterfüllung des Vertrages sowie die Rückbehaltung eines Überzahlungsbetrages zu rechtlichen Divergenzen zwischen der Berufungswerberin und der B./G…