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UFSW FSRV/0017-W/07Die Meldung der Selbstbemessungsabgaben bis zum 5. Tag nach Fälligkeit stellt einen objektiven Strafbefreiungsgrund dar. Einwendungen hinsichtich eines Nichtverschuldens im Bezug auf die verspätete Meldung können daher nicht strafbefreiend wirken.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.06.2007

…FinStrG für schuldig erkannt, weil er als Geschäftsführer der Fa. HF-GmbH vorsätzlich Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate September bis November 2005 in Höhe von € 308.624,07 nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet habe. Gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG wurde…

UFSS FSRV/0010-S/10Nicht erweisliche vorsätzliche Nichtentrichtung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bis jeweils zum 5. Tag nach Fälligkeit, veranlasst durch eine angeblich zu Unrecht erfolgte Anwendung eines Reverse Charge iSd § 19 Abs.1a UStG 1994; nicht erweisliche bzw. lediglich geringfügige vorsätzliche Nichtentrichtung von Lohnabgaben bis zum 5. Tag nach Fälligkeit; Einstellung der Verfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.01.2012Teil 1/2

…bis zum fünften Tag nach Fälligkeit von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer betreffend die Voranmeldungszeiträume Mai bis November 2007 in Höhe von insgesamt € 51.663,20 und von Lohnabgaben betreffend die Lohnzahlungszeiträume 2008 und Jänner bis April 2009 in Höhe von insgesamt € 5.101,24…

UFSS FSRV/0010-S/10Nicht erweisliche vorsätzliche Nichtentrichtung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bis jeweils zum 5. Tag nach Fälligkeit, veranlasst durch eine angeblich zu Unrecht erfolgte Anwendung eines Reverse Charge iSd § 19 Abs.1a UStG 1994; nicht erweisliche bzw. lediglich geringfügige vorsätzliche Nichtentrichtung von Lohnabgaben bis zum 5. Tag nach Fälligkeit; Einstellung der Verfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.01.2012Teil 2/2

…Lohnabgaben für die Zeiträume Dezember 2008 bis April 2009 erst am 3. Juni 2009, also später als am fünften Tag nach Fälligkeit, bekanntgegeben hätte. In seinem Einspruch gegen die diesbezügliche Strafverfügung habe AD ausgeführt, dass er sich an die einzelnen Monate nicht mehr erinnern könne…

UFSW FSRV/0169-W/07Tatzeitpunkt und maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das Vorliegen der objektiven und subjektiven Tatseite einer Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist der 5. Tag nach Fälligkeit der Selbstbemessungsabgabe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.09.2008

…| -35.084,21 | 3.920,82 | 57.561,11 | -4.893,49 | 17.783,41 Entscheidend für die Prüfung der subjektiven Tatseite sei der Zeitpunkt der Tat, nämlich spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit der entsprechenden Lohnabgaben. Ein nachfolgender Vorsatz…

UFSW FSRV/0159-W/08Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - vorsätzliche Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bis zum 5. Tag nach jeweiliger Fälligkeit nicht erweisbar- Beschuldigter ist zum Tatzeitpunkt von der (später aus formellen Gründen aberkannten) Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferungen ausgegangen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)23.06.2009

…wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, Vorauszahlungen an Umsatzsteuer oder Vorauszahlungen an Abgabe von alkoholischen Getränken nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt…

UFSW FSRV/0022-W/08Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1lit. a FinStrG - kein Vorsatz am 5. Tag nach Fälligkeit bei unrichtiger Berechnung der Umsatzsteuervorauszahlung durch die steuerliche Vertretung. § 29 Abs. 5 FinStrG: Abgabe einer berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung im Namen der GmbH wirkt nicht als Selbstanzeige zugunsten des Geschäftsführers.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.10.2008

…wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, Vorauszahlungen an Umsatzsteuer oder Vorauszahlungen an Abgabe von alkoholischen Getränken nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt…

UFSG RV/0278-G/11Einbringung eines Zahlungserleichterungsansuchens einen Tag nach Fälligkeit der Abgabe - Festsetzung eines Säumniszuschlages gerechtfertigt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2011

…in der Berufung nichts vorgebracht. Der Umstand allein, dass ein Zahlungserleichterungsansuchen einen Tag nach Ablauf der Fälligkeit bei der Abgabenbehörde eingebracht wird, kann ohne nähere Ausführungen zum Hergang nicht von vornherein als bloß minderer Grad des Versehens gewertet werden. Tatsache ist, dass der Einkommensteuerbescheid 2007…

UFSW FSRV/0043-W/05Strafbefreiungsgrund der rechtzeitigen Meldung von Selbstbemessungsabgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.11.2005

…a FinStrG für schuldig erkannt, weil er als Geschäftsführer der Fa. S-GmbH vorsätzlich selbst zu berechnende Abgaben nicht spätestens am 5 Tag nach Fälligkeit entrichtet habe, und zwar Vorauszahlungen an Umsatzsteuern Mai 2003 in Höhe von € 2.007,32, Juli bis September 2003…

UFSW FSRV/0011-W/13Vorsätzliche Nichtentrichtung der Lohnsteuer für zwei Monate bis zum fünften Tag nach jeweiliger Fälligkeit?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.11.2013

…verantwortlicher Geschäftsführer der Fa. Xges.m.b.H. unter der St.Nr. 123 vorsätzlich Lohnsteuer für 2005 (Abfuhrdifferenz) in Höhe von € 66.709,14 nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet. Gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG wurde über den Bw. deswegen eine Geldstrafe…

UFSL FSRV/0037-L/09Für die abgabenrechtlichen Belange verantwortlicher Mitbetreiber eines Kaffeehauses, der trotz ausdrücklicher Belehrung über seine diesbezüglichen Pflichten die Entrichtung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer und die Übersendung von Voranmeldungen bis zum Ablauf der Fälligkeitstage mit dem Ziel einer vorübergehenden Abgabenvermeidung unterlässt und dadurch Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG begeht; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)06.10.2011

…spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, daß der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekanntgegeben wird; im übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG wird…

UFSL FSRV/0086-L/03Eine Abgabenverkürzung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit der Umsatzsteuervorauszahlung vollendet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)17.03.2005

…der Bf schuldig erkannt worden, hinsichtlich der nicht abgeführten und nicht erklärten Kraftfahrzeugsteuer ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 FinStrG und hinsichtlich der nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichteten Umsatzsteuervorauszahlungen für Zeiträume zwischen Jänner 1994 und Juni 1997 ein Finanzvergehen nach § 49 Abs…

UFSL FSRV/0071-L/05Hartnäckige vorsätzliche Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr von Selbstbemessungsabgaben durch den Inhaber einer Fremdenpension; notwendige Darlegung, warum keine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG; keine absolute Verjährung infolge Anhängigkeit beim VwGH; Strafbemessung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)28.11.2008

…Zuschlägen] in Höhe von ATS 16.944,00 bewirkt. Für die Zeiträume Oktober 1995 bis Dezember 1996 wurde[n] von ihm [zumindest bedingt vorsätzlich] eine Lohnsteuerhinterziehung bewirkt [gemeint: Lohnabgaben nicht bis zum 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw. abgeführt] in der Höhe von ATS 55…

UFSW FSRV/0026-W/05Vorliegen der subjektiven Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG. Strafhöhe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.05.2005

…wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, Vorauszahlungen an Umsatzsteuer oder Vorauszahlungen an Abgabe von alkoholischen Getränken nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt…

UFSW FSRV/0095-W/07Subjektive Tatseite einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG. Bemessung der Geldstrafe und der Verbandsgeldbuße.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.01.2008

…wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, Vorauszahlungen an Umsatzsteuer oder Vorauszahlungen an Abgabe von alkoholischen Getränken nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt…

UFSW FSRV/0151-W/04Zuständigkeit eines mit Generalvollmacht des Geschäftsführers ausgestatteten Angestellten für die abgabenrechtlichen Belange der GmbH.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.04.2005

…wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, Vorauszahlungen an Umsatzsteuer oder Vorauszahlungen an Abgabe von alkoholischen Getränken nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt…

UFSG FSRV/0016-G/03Zurückverweisung eines Verfahrens zur nachträglichen Klärung der Verschuldensfrage nach allenfalls vom Verteidiger zu Lasten seines Klienten abgelegter falscher Geständnisse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)01.09.2004

…September 2001 fällig, eine Entrichtung bzw. Bekanntgabe der geschuldeten Abgaben bis zum Fälligkeitstag bzw. bis zum fünften Tag nach Fälligkeit erfolgte jedoch nicht (siehe die genannte Buchungsabfrage; der als Datum der Bekanntgabe vermerkte 19. Oktober 2001 ist offenbar - da die Bekanntgabe mittels eingeschriebenen Brief vom…

UFSW FSRV/0101-W/04Vorliegen einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit.a FinStrG und Höhe der Geldstrafe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)18.01.2005

…wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, Vorauszahlungen an Umsatzsteuer oder Vorauszahlungen an Abgabe von alkoholischen Getränken nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt…

UFSI FSRV/0046-I/06Geschäftsführerin als Wahrnehmende der steuerlichen Interessen einer GmbH, Verantwortlichkeit des belangten Verbandes für die Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit. a FinStrG seiner Entscheidungsträgerin, Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.06.2007

…wie vom Erstsenat formuliert, von solchen des Jahres 2004) ausgegangen sind und insoweit auch die verkündete Entscheidung des Erstsenates als Einstellung von Verfahren wegen des Verdachtes von durch S vorsätzlich nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit entrichteter bzw. abgeführter Selbstbemessungsabgaben betreffend Jänner bis April…

UFSS RV/0204-S/04Grobes Verschulden bei Überweisungsauftrag am letzten Tag der Respirofrist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2007

…5 BAO eine Säumnis vorzuwerfen ist. Die Überweisung des Betrages von € 411.733,01 ist ebenfalls einen Tag nach Ablauf der Respirofrist des § 211 Abs. 2 BAO (21.7.2003) am Postscheckkonto gutgeschrieben worden und somit nicht zeitgerecht entrichtet worden. Die Fälligkeit der Abgaben…

UFSG FSRV/0021-G/12Kein Verfolgungsermessen bezüglich eines belangten Verbandes nach bereits durchgeführtem Finanzstrafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.12.2012

…35,06 + 10/10 € 34,67 + 11/10 € 55,13 + 12/10 € 48,10) nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet [bzw. abgeführt] hat, und hiedurch zu 1) Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und zu 2) Finanzordnungswidrigkeiten nach …