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BFG RV/7300026/2024Nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit gemeldete oder entrichtete Umsatzsteuervorauszahlungen durch einen Rechtsanwalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.12.2024Teil 1/2

…5 zu § 49 FinStrG; VwGH 17.12.2009, 2009/16/0188; BFG vom 05.11.2019, RV/7300012/2019). Eine Entrichtung der verfahrensgegenständlichen Abgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit ist für keinen Tatzeitraum in vollem Umfang erfolgt. Die einzelnen Taten wurden schon oben unter…

BFG RV/7300026/2024Nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit gemeldete oder entrichtete Umsatzsteuervorauszahlungen durch einen Rechtsanwalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.12.2024Teil 2/2

…dass spätestens am fünften Tag nach jeweiliger Fälligkeit keine Umsatzsteuer (im vollen Umfang) entrichtet ist und findet sich damit ab. Zum wiederholten Einwand einer Krankheit zu den Fälligkeitsterminen: UVA 08/2020 Krankenstand seit 21.9.2020 (bis über den 15.10.2020) UVA 12/2020…

UFSW FSRV/0017-W/07Die Meldung der Selbstbemessungsabgaben bis zum 5. Tag nach Fälligkeit stellt einen objektiven Strafbefreiungsgrund dar. Einwendungen hinsichtich eines Nichtverschuldens im Bezug auf die verspätete Meldung können daher nicht strafbefreiend wirken.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.06.2007

…FinStrG für schuldig erkannt, weil er als Geschäftsführer der Fa. HF-GmbH vorsätzlich Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate September bis November 2005 in Höhe von € 308.624,07 nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet habe. Gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG wurde…

UFSS FSRV/0010-S/10Nicht erweisliche vorsätzliche Nichtentrichtung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bis jeweils zum 5. Tag nach Fälligkeit, veranlasst durch eine angeblich zu Unrecht erfolgte Anwendung eines Reverse Charge iSd § 19 Abs.1a UStG 1994; nicht erweisliche bzw. lediglich geringfügige vorsätzliche Nichtentrichtung von Lohnabgaben bis zum 5. Tag nach Fälligkeit; Einstellung der Verfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.01.2012Teil 1/2

…bis zum fünften Tag nach Fälligkeit von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer betreffend die Voranmeldungszeiträume Mai bis November 2007 in Höhe von insgesamt € 51.663,20 und von Lohnabgaben betreffend die Lohnzahlungszeiträume 2008 und Jänner bis April 2009 in Höhe von insgesamt € 5.101,24…

UFSS FSRV/0010-S/10Nicht erweisliche vorsätzliche Nichtentrichtung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bis jeweils zum 5. Tag nach Fälligkeit, veranlasst durch eine angeblich zu Unrecht erfolgte Anwendung eines Reverse Charge iSd § 19 Abs.1a UStG 1994; nicht erweisliche bzw. lediglich geringfügige vorsätzliche Nichtentrichtung von Lohnabgaben bis zum 5. Tag nach Fälligkeit; Einstellung der Verfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.01.2012Teil 2/2

…Lohnabgaben für die Zeiträume Dezember 2008 bis April 2009 erst am 3. Juni 2009, also später als am fünften Tag nach Fälligkeit, bekanntgegeben hätte. In seinem Einspruch gegen die diesbezügliche Strafverfügung habe AD ausgeführt, dass er sich an die einzelnen Monate nicht mehr erinnern könne…

UFSW FSRV/0169-W/07Tatzeitpunkt und maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das Vorliegen der objektiven und subjektiven Tatseite einer Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist der 5. Tag nach Fälligkeit der Selbstbemessungsabgabe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.09.2008

…| -35.084,21 | 3.920,82 | 57.561,11 | -4.893,49 | 17.783,41 Entscheidend für die Prüfung der subjektiven Tatseite sei der Zeitpunkt der Tat, nämlich spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit der entsprechenden Lohnabgaben. Ein nachfolgender Vorsatz…

BFG RV/7501916/2014Verwaltungsübertretung gemäß § 10 Abs. 1 lit. a WAOR - schuldhafte Nichtentrichtung von Kommunalsteuer bis zum 5. Tag nach jeweiliger Fälligkeit bestritten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.01.2015

… 5 Abs. 1 VStG genügt für die Strafbarkeit gegenständlichen Falles fahrlässiges Verhalten. Es war daher zu klären, ob dem Bf. ein Verschulden an der nicht spätestens bis zum fünften Tag nach jeweiliger Fälligkeit unterbliebenen Entrichtung der verfahrensgegenständlichen Kommunalsteuer der Monate April bis Juli 2013 anzulasten…

UFSW FSRV/0159-W/08Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - vorsätzliche Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bis zum 5. Tag nach jeweiliger Fälligkeit nicht erweisbar- Beschuldigter ist zum Tatzeitpunkt von der (später aus formellen Gründen aberkannten) Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferungen ausgegangen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)23.06.2009

…wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, Vorauszahlungen an Umsatzsteuer oder Vorauszahlungen an Abgabe von alkoholischen Getränken nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt…

UFSW FSRV/0022-W/08Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1lit. a FinStrG - kein Vorsatz am 5. Tag nach Fälligkeit bei unrichtiger Berechnung der Umsatzsteuervorauszahlung durch die steuerliche Vertretung. § 29 Abs. 5 FinStrG: Abgabe einer berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung im Namen der GmbH wirkt nicht als Selbstanzeige zugunsten des Geschäftsführers.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.10.2008

…wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, Vorauszahlungen an Umsatzsteuer oder Vorauszahlungen an Abgabe von alkoholischen Getränken nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekannt…

UFSG RV/0278-G/11Einbringung eines Zahlungserleichterungsansuchens einen Tag nach Fälligkeit der Abgabe - Festsetzung eines Säumniszuschlages gerechtfertigt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2011

…in der Berufung nichts vorgebracht. Der Umstand allein, dass ein Zahlungserleichterungsansuchen einen Tag nach Ablauf der Fälligkeit bei der Abgabenbehörde eingebracht wird, kann ohne nähere Ausführungen zum Hergang nicht von vornherein als bloß minderer Grad des Versehens gewertet werden. Tatsache ist, dass der Einkommensteuerbescheid 2007…

BFG RV/7300015/20251. KESt-Erklärung verspätet eingereicht, coronabedingte Nichtbehandlung durch Steuerberater 2. Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Kenntnis des Fälligkeitstages der UVZ 3. Verletzung der Belegerteilungspflicht 4. Verletzung der Aufbewahrung und Übermittlung der Jahresbelege der Registrierkasse
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.05.2026Teil 2/2

…oder Abfuhr der in dieser Bestimmung genannten Abgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Die in dieser Bestimmung darüber hinaus erwähnte Bekanntgabe des geschuldeten Betrages bildet keinen Teil des Tatbildes, sondern stellt einen Strafausschließungsgrund dar. Dementsprechend muss sich ein für die Strafbarkeit der Finanzordnungswidrigkeit nach …

BFG RV/7300012/2019Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Kenntnis der Umsätze, da die UVZ vorsätzlich nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet wurden, unabhängig vom Wissen über die nicht fristgerechte Meldung der UVAs durch die Steuerberaterin
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.11.2019

…FinStrG besteht in der Unterlassung der (vollständigen) Entrichtung oder Abfuhr der im Gesetz angeführten Abgaben über den fünften Tag nach Fälligkeit hinaus, ohne dass zu diesem Zeitpunkt die Höhe der geschuldeten Beträge bekannt gegeben wird (vgl. Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz, Band I, Rz. 5 zu …

BFG RV/7300015/20251. KESt-Erklärung verspätet eingereicht, coronabedingte Nichtbehandlung durch Steuerberater 2. Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bei Kenntnis des Fälligkeitstages der UVZ 3. Verletzung der Belegerteilungspflicht 4. Verletzung der Aufbewahrung und Übermittlung der Jahresbelege der Registrierkasse
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.05.2026Teil 1/2

…die selbst zu berechnen sind, nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit gemeldet oder entrichtet (abgeführt) oder der Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt nicht die Höhe bekannt gegeben zu haben, und zwar U 08/2017 in Höhe von € 12.307,77 U 12/2017…

BFG RV/7300065/2020Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG, auch eine Überrechnung ist eine Form der Entrichtung der Abgaben und gilt mit dem Tag der Antragstellung als entrichtet, daher kein objektiver Tatbestand erfüllt, wenn vor Fälligkeit entrichtet wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.05.2021

…1 lit. a FinStrG, die Umsatzsteuervorauszahlung 06/2019 iHv € 75.000,00 nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet zu haben) gemäß § 136 FinStrG eingestellt. Als Begründung wurde Folgendes ausgeführt: "Auf Grund des durchgeführten Beweisverfahrens, insbesondere Einsichtnahme in die Veranlagungsakten und Verlesung des…

UFSW FSRV/0043-W/05Strafbefreiungsgrund der rechtzeitigen Meldung von Selbstbemessungsabgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.11.2005

…a FinStrG für schuldig erkannt, weil er als Geschäftsführer der Fa. S-GmbH vorsätzlich selbst zu berechnende Abgaben nicht spätestens am 5 Tag nach Fälligkeit entrichtet habe, und zwar Vorauszahlungen an Umsatzsteuern Mai 2003 in Höhe von € 2.007,32, Juli bis September 2003…

UFSW FSRV/0011-W/13Vorsätzliche Nichtentrichtung der Lohnsteuer für zwei Monate bis zum fünften Tag nach jeweiliger Fälligkeit?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.11.2013

…verantwortlicher Geschäftsführer der Fa. Xges.m.b.H. unter der St.Nr. 123 vorsätzlich Lohnsteuer für 2005 (Abfuhrdifferenz) in Höhe von € 66.709,14 nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet. Gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG wurde über den Bw. deswegen eine Geldstrafe…

BFG RV/6300007/2019Stattgabe der Beschwerde eines Geschäftsführers einer GmbH, weil er die ihm vorgeworfenen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG laut Aktenlage nicht begangen hat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss29.09.2020

…Geschäftsführer der A-GmbH, FNaa. Ihm sei anzulasten, dass er bis zum fünften Tag nach Fälligkeit Lohnabgaben, also offensichtlich die verfahrensgegenständlichen Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und Zuschläge zu diesen, [ergänze: offensichtlich betreffend seinen Sohn C] nicht in vollständiger Höhe entrichtet habe, weshalb im Zuge…

BFG RV/2100004/2019Die abziehbare Einfuhrumsatzsteuer wird gemäß § 20 Abs. 2 Z 2 letzter Satz UStG 1994 am Tag der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wirksam. Auch eine verspätet abgegebene UVA führt zu keiner Säumnis hinsichtlich der Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.03.2020

…in der Regel, ebenso wie die Umsatzsteuer, am 15. des auf den Voranmeldungszeitraum zweitfolgenden Kalendermonats fällig (§ 26 Abs. 5 lit. a UStG 1994). Nach § 12 Abs. 1 Z 2 lit. b UStG 1994 kann der Unternehmer in den Fällen des § 26 Abs. 3 Z 2…

UFSL FSRV/0037-L/09Für die abgabenrechtlichen Belange verantwortlicher Mitbetreiber eines Kaffeehauses, der trotz ausdrücklicher Belehrung über seine diesbezüglichen Pflichten die Entrichtung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer und die Übersendung von Voranmeldungen bis zum Ablauf der Fälligkeitstage mit dem Ziel einer vorübergehenden Abgabenvermeidung unterlässt und dadurch Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG begeht; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)06.10.2011

…spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, daß der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekanntgegeben wird; im übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG wird…

BFG RV/7105651/2015Säumniszuschlag, Aussetzungsantrag nach Fälligkeit verhindert keinen Säumniszuschlag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.06.2016

…Die Gutschrift wirkt auf den Tag der Einreichung der Voranmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, zurück. § 21 Abs. 5 UStG 1994: Durch eine Nachforderung auf Grund der Veranlagung wird keine von Abs. 1 und 3 abweichende Fälligkeit begründet. Zunächst ist festzuhalten…