…3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen. Bezüglich der Unrichtigkeit der Anspruchszinsenbescheide wurde seitens der…
…3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen. Bezüglich der Unrichtigkeit der Anspruchszinsenbescheide wurde seitens des…
…2000 und 2005, Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer 2001 bis 2004, Einkommensteuer für die Jahre 1999 bis 2005 sowie Anspruchszinsen für die Jahre 2000 bis 2004 entschieden: Berufung gegen die Bescheide über die gemäß § 299 BAO verfügten Aufhebungen der Einkommensteuerbescheide 1999, 2000 und 2005 wird…
…3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen. Dem angefochtenen Anspruchszinsenbescheid liegt die im Einkommensteuerbescheid vom…
…von Abgabenfestsetzungen etwa durch Berufungs(vor)entscheidungen (Ellinger-Iro-Kramer-Sutter-Urtz, Bundesabgabenordnung, 3. Ergänzungslieferung, § 205, S 3). Anspruchszinsen sind mit Abgabenbescheid festzusetzen, wobei Bemessungsgrundlage die jeweilige Nachforderung oder Gutschrift ist. Der Zinsenbescheid ist an die im Spruch des zur Nachforderung oder Gutschrift führenden Bescheides…
…September 2009 wird stattgegeben. Die Bescheide werden aufgehoben. Zu 3) Die Berufung gegen die Anspruchszinsenbescheide wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist an der Y KG beteiligt. Mit Bescheid vom 5.6.2003 wurde der Berufungswerber zur Einkommensteuer 2001 veranlagt. Dieser Einkommensteuerbescheid wurde mit…
…aufgehoben. 2) Die Berufungen gegen die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2006 bis 2009 werden als unzulässig geworden zurückgewiesen. 3) Die Berufung gegen den Bescheid betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen für das Jahr 2006 wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge von…
…BAO, § 307 Tz. 8 ), weshalb die Berufung gegen die (neuen) Einkommensteuerbescheide als unzulässig (geworden) zurückzuweisen ist. 3.) Anspruchszinsenbescheide: Hinsichtlich der Berufung gegen die Anspruchszinsenbescheide ist darauf zu verweisen, dass diese an die Höhe der im Bescheidspruch der Stammabgabenbescheide ausgewiesenen Nachforderungen gebunden (Ritz, SWK 2001, S…
…dass sie den früheren, durch die Wiederaufnahme aus dem Rechtsbestand entfernten Bescheiden entsprechen. 3) Anspruchszinsen Hinsichtlich der Anspruchszinsenbescheide werde eine ersatzlose Aufhebung beantragt. Zur Begründung werde auf die obigen Ausführungen verwiesen. Die Berufung wurde ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Über…
…gegen die (neuen) Einkommensteuerbescheide war daher gemäß § 273 Abs.1 lit. a BAO als unzulässig zurückzuweisen. 3. Anspruchszinsen 2004 Da ein Anspruchszinsenbescheid nicht mit Aussicht auf Erfolg mit der Begründung anfechtbar ist, der maßgebende Einkommensteuerbescheid sei inhaltlich rechtswidrig, ist die Berufung in diesem Punkt abzuweisen…
…31. März 2011 geändert worden waren, wurden durch die Aufhebung der Wiederaufnahmebescheide aus dem Rechtsbestand beseitigt. Die gegen diese Bescheide gerichtete Berufung war deshalb als unzulässig zurückzuweisen. 2.3 Anspruchszinsen 2007 und 2008 Differenzbeträge an Einkommensteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen, nach…
…3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruches folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen. Gemäß § 205 Abs. 2 BAO betragen die Anspruchszinsen…
…§ 252 Tz 3 unter Verweis auf VwGH 4.7.1995, 91/14/0199, 0200; VwGH 28.5.1997, 94/13/0273). Der Anspruchszinsenbescheid ist an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden. Er kann daher nicht erfolgreich mit dem Argument…
…die Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide zurückzuweisen ist, weil diese - wie bereits ausgeführt - durch die Aufhebung der Wiederaufnahmsbescheide aus dem Rechtsbestand ausscheiden. 3.) Anspruchszinsenbescheide: Hinsichtlich der Berufung gegen die Anspruchszinsenbescheide wird darauf hingewiesen, dass diese an die Höhe der im Bescheidspruch der Einkommensteuerbescheide ausgewiesenen Nachforderungen gebunden…
…die Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide zurückzuweisen ist, weil diese - wie bereits ausgeführt - durch die Aufhebung der Wiederaufnahmsbescheide aus dem Rechtsbestand ausscheiden. 3.) Anspruchszinsenbescheide: Hinsichtlich der Berufung gegen den Anspruchszinsenbescheid wird darauf hingewiesen, dass diese an die Höhe der im Bescheidspruch der Einkommensteuerbescheide ausgewiesenen Nachforderungen gebunden…
…die Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide zurückzuweisen ist, weil diese - wie bereits ausgeführt - durch die Aufhebung der Wiederaufnahmsbescheide aus dem Rechtsbestand ausscheiden. 3.) Anspruchszinsenbescheide: Hinsichtlich der Berufung gegen die Anspruchszinsenbescheide wird darauf hingewiesen, dass diese an die Höhe der im Bescheidspruch der Einkommensteuerbescheide ausgewiesenen Nachforderungen gebunden…
…Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Feststellungsbescheide Gruppenträger 2006 sowie die Anspruchszinsenbescheide richte, da hinsichtlich dieser Bescheide um keine Verlängerung der Berufungsfrist ersucht worden sei. E) Mit Eingabe vom 9.3.2011 wurde um Verlängerung der Frist zur Einbringung einer Berufung gegen diesen Zurückweisungsbescheid bis 30.6…
…Der Anspruchszinsenbescheid sei an die Höhe der im Einkommensteuerbescheid ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden. Er könne daher nicht erfolgreich (nur) mit dem Argument bekämpft werden, dass der Stammabgabenbescheid rechtswidrig sei. Die Berufungsvorentscheidung bezüglich der Einkommensteuervorauszahlung begründete das Finanzamt nicht weiter. 1.6 Vorlageantrag vom 3…
…von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieses Bescheides zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für…
…zugrunde liegende Berufung bereits erledigt worden sei, abgewiesen. Die Zahlung der noch offenen Abgabenschuldigkeiten Einkommensteuer 2002 im Ausmaß von 3.943,46 € und Anspruchszinsen 2002 im Ausmaß von 705,30 € wurde bis zum 22. September 2008 aufgetragen. Gleichzeitig wurden mit Bescheid über die…