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UFSW RV/3234-W/10Inlandsentsendung eines ausländischen Dienstnehmers im Konzernverbund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2012

…habe Österreich nur dann das Besteuerungsrecht auf die Vergütungen des Bw., wenn er sich an mehr als 183 Tage in Österreich aufgehalten habe. Bei den Veranlagungen des Bw. zur Einkommensteuer 2007 und 2008 legte das Finanzamt die von der E-GmbH ursprünglich elektronisch übermittelten Lohnzettel…

UFSW RV/2778-W/02Österreichischer Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen GmbH mit Tätigkeit in Drittstaaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.03.2004

…1 dann nicht, wenn die natürliche Person 1. sich nur vorübergehend, zusammen nicht mehr als 183 Tage im Lauf eines Kalenderjahres, in dem anderen Staat aufhält und 2. für ihre Tätigkeit von einem Arbeitgeber entlohnt wird, der seinen Wohnsitz in dem gleichen Staate wie die…

UFSL RV/1304-L/07Steuerbefreiung für Auslandstätigkeiten im Anlagenbau.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2008

…und - die Sanierung, Neukonzeptionierung und maschinelle Erneuerung einer Baufirma umfasst. Da die Einkünfte im Tätigkeitsstaat nur dann besteuert werden könnten, wenn er sich dort länger als 183 Tage aufhalte, würden die Bezüge in Österreich versteuert. Die Steuerfreiheit gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988…

UFSW RV/0798-W/111. Steuerpflicht einer in Deutschland ausbezahlten Abfindung 2. Begünstigung der Abfindung nach § 67 Abs. 6 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2012

…wenn die Tätigkeit dort ausgeübt wird (Tätigkeitsstaat). Der Text des DBA enthält allerdings weder das Wort "nur" noch das Wort "auch". Es folgt daraus (abgesehen von der 183-Tage-Klausel in Abs. 2): Keine Besteuerung im Ansässigkeitsstaat, wenn Tätigkeit im anderen Vertragsstaat. Zwar sieht Artikel…

UFSW RV/1089-W/04Die Hypo-tax ist nicht aus der Bemessungsgrundlage auszuscheiden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2005

…zu diversen Projekten nach Wien entsendet. Im Laufe des Kalenderjahres 2002 war sie mehr als 183 Tage in Österreich aufhältig und es ist daher der auf die Tätigkeit entfallende Arbeitslohn gemäß Art 9 DBA Ö/BRD in Österreich steuerpflichtig. Die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen…

UFSF RV/0287-F/02Die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus genügt auch bei einem nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter Geschäftsführer, um dessen Bezüge DB-pflichtig zu behandeln.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2004

…sei zu mehr als 90 % direkt in U tätig gewesen, habe sich mehr als 183 Tage im Jahr in U aufgehalten und sei nur sporadisch an den Sitz der F nach D gekommen. Der Beratungsauftrag an Herrn K sei aus fremdenpolizeilichen Gründen nicht direkt von…

UFSW RV/0164-W/05Lohnsteuerabzug für Dienstnehmer eines ausländischen Arbeitgebers, Vorliegen einer festen örtlichen Einrichtung iSd § 81 EStG 1988 versus Betriebsstättenbegriff iSd § 29 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2007

…in Österreich insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhalte. Diese Voraussetzungen lägen im gegenständlichen Fall vor, die Bw sei nicht in Österreich ansässig (als Beweis werde eine vorzulegende Ansässigkeitsbescheinigung für Dr.P vorgelegt werden), die Zahlungen würden von der ungarischen Niederlassung…

UFSW RV/0690-W/11Einkünfte aus Tätigkeitsstaat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2012

…im erstgenannten Vertragsstaat besteuert werden, wenn | a) | der Empfänger sich im anderen Vertragsstaat insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhält und | b) | die Vergütungen von einem Arbeitgeber oder für einen Arbeitgeber gezahlt werden, der nicht in diesem…

UFSF RV/0304-F/08Kraftfahrzeugsteuer, widerrechtliche Verwendung eines Fahrzeugs im Inland, Mittelpunkt der Lebensinteressen;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2009

…dass sich die Berufungswerberin ab dem Jahr 2006 überwiegend und mehr als 183 Tage im Jahr in Feldkirch aufgehalten habe. Für einen Hauptwohnsitz in Feldkirch spricht weiters die Nähe zum Arbeitsplatz (die Entfernung zwischen Feldkirch und Triesen beträgt ca 21 km oder 20 Fahrminuten) und…

UFSL RV/0082-L/06Die Abzugsteuer (§ 99 EStG 1988) ist sowohl bei ihrem ordnungsgemäßen Einbehalten als auch im Haftungsfalle Betriebsausgabe (Teil des "Bruttoentgeltes").
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2006

…15 OECD-Musterabkommen vor gehe, d.h. idR. die 183-Tage-Klausel keine Anwendung findee (Ausnahme: DBA Deutschland ex 1954 - gültig bis Ende 2002, DBA Ungarn, DBA's UDSSR-Nachfolgestaaten). Die Nachweispflicht der an die Künstler ausbezahlten Teilbeträge treffe dabei den Veranstalter. Dieser hafte gem…

UFSI RV/0569-I/10Arbeitsvergütung eines Fernfahrers
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid21.02.2013

…das Besteuerungsrecht wieder an den Ansässigkeitsstaat zurück, wenn sich der Empfänger der Vergütungen im anderen Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufgehalten hat und sich der bezugszahlende Arbeitgeber oder die bezugszahlende Betriebsstätte bzw. feste Einrichtung nicht im anderen Staat befinden…

UFSW RV/0052-W/10Konzerninterne Entsendung einer Arbeitnehmerin nach Italien - Anrechnung der in Italien entrichteten Steuer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2010

…Bulgarien das Besteuerungsrecht auf die Bezüge, die auf die in Bulgarien ausgeübten Arbeitstage entfielen, da sich die Bw. im Jahr 2007 mehr als 183 Tage in Bulgarien aufgehalten habe. Per 1. September 2007 sei die Bw. nach Italien entsandt worden. Da sich jedoch der Lebensmittelpunkt…

UFSW RV/3015-W/09Doppelbesteuerung in Folge von Auslegungsdifferenzen bei der Interpretation des DBA Italien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2009

…Mit Ergänzungsersuchen vom 22. Juni 2009 teilte das Finanzamt dem Bw. mit, dass er laut Aktenlage im Jahr 2007 von seinem Arbeitgeber weniger als 183 Tage zu einer Konzernfirma in Italien entsendet worden sei, weswegen die dafür erhaltenen Vergütungen gemäß § 15 Abs. 2 DBA Italien…

UFSW RV/0512-W/09Konzerninterne Entsendung nach Italien und Doppelbesteuerung in Folge von Auslegungsdifferenzen bei der Interpretation des DBA Italien.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009

…Mit Ergänzungsersuchen vom 6. Oktober 2008 teilte das Finanzamt dem Bw. mit, dass er laut Aktenlage im Jahr 2006 weniger als 183 Tage von seinem Arbeitgeber zu einer Konzernfirma in Italien entsendet worden sei, weswegen die dafür erhaltenen Vergütungen gemäß § 15 Abs. 2 DBA der…

UFSW RV/2462-W/08Fahrt- und Reisekosten in Zusammenhang mit Fortbildung: 1) Tagesgelder bei wiederkehrendem Aufenthalt? 2) Abgeltung von Fahrtkosten durch das Pendlerpauschale?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2009

…Aufenthalt, sodass bei Unterbrechungen eine tageweise Berechnung zu erfolgen habe, bis 183 Tage erreicht seien. Die Reisekosten seien daher antragsgemäß zu gewähren. Auf Vorhalt der Abgabenbehörde zweiter Instanz erläuterte die Bw., dass ihre Tätigkeit neben der Assistenz des Vorstandes in erster Linie Marketingaktivitäten umfasse, insbesondere…

UFSW RV/1768-W/04Die tatsächliche Tragung von Nächtigungskosten muss für ihre Anerkennung feststehen bzw. zumindest glaubhaft sein.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2005

…innerhalb von 6 Monaten neuerlich an seinen seinerzeitigen Arbeitsort zurück, kann unter Einrechnung der dort bereits verbrachten Arbeitszeiten nur die restliche auf die Sechsmonatsfrist entfallende Zeitspanne als Dienstreise gewertet werden (tageweise Berechnung, bis 183 Tage erreicht sind)." Mein Wohnort, Arbeitsort, Familienwohnsitz ist Wien, der Einsatzort…

UFSL RV/0226-L/10Monatliche mehrtägige Dienstreisen in die USA an denselben Ort - Mittelpunkt nach dem ersten 5-tägigen Aufenthalt, nur mehr Differenz zwischen Inlands- und USA-Taggeld Anrechnung der ganzen Deutschen KeSt bei Genussscheinen, die Beteiligung am Gewinn, aber nicht am Liquidationserlös verbriefen - bei Dividenden hingegen nur 15%
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2011

…ansässige Person für eine im anderen Vertragsstaat ausgeübte unselbständige Arbeit bezieht nur im erstgenannten Staat besteuert werden , wenn a) der Empfänger sich im anderen Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten, der während des betreffenden Steuerjahres beginnt oder endet…

UFSL FSRV/0066-L/08Unternehmer, beharrlich Voranmeldungen verspätet erstellend und Zahllasten verspätet entrichtend; keine Voraussetzungen für den Ausspruch einer bloßen Verwarnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.12.2010

…29 Tage | Oktober 2003 | € 278,40 | 15.12.2003 | 16.07.2004 | 214 Tage | 28.07.2004 | 226 Tage | November 2003 | € 147,23 | 15.01.2004 | 16.07.2004 | 183 Tage…

UFSL RV/0908-L/05Werbungskosten in Zusammenhang mit Tätigkeit im Ausland.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.12.2007

…ausgeübte unselbständige Arbeit bezieht, nur in dem erstgenannten Staat besteuert werden, wenn a) der Empfänger sich im anderen Vertragsstaat nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält, und b) die Vergütungen von einem Arbeitgeber oder für einen Arbeitgeber gezahlt werden, der nicht in…

UFSF RV/0003-F/09Mittelpunkt der Lebensinteressen bei einer zerrütteten Ehe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.03.2012

…dem anderen Staat, dies sei in dem vom Finanzamt angenommenen Sachverhalt die Schweiz, insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhalte, dass sich die Berufungswerberin jedenfalls überwiegend in der Schweiz aufhalte und deshalb die Grenzgängereigenschaft zu verneinen sei. Am 15. Juni 2009…