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UFSK RV/0291-K/10Einkünfte in Kroatien unter 183 Tagen - Frage der Steuerpflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2013

…steuerbefreite Einkünfte berücksichtigt werden. Die kroatische Finanzbehörde sieht ohne Ansehung dessen, dass die Bw. im Jahr 2008 weniger als 183 Tage dort anwesend war, auf Grund der Kostenweiterbelastung von HE zur HC die Vergütung von einem in Kroatien ansässige Arbeitgeber bezahlt. Gemäß Art. 3 Abs…

UFSW RV/3234-W/10Inlandsentsendung eines ausländischen Dienstnehmers im Konzernverbund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2012

…habe Österreich nur dann das Besteuerungsrecht auf die Vergütungen des Bw., wenn er sich an mehr als 183 Tage in Österreich aufgehalten habe. Bei den Veranlagungen des Bw. zur Einkommensteuer 2007 und 2008 legte das Finanzamt die von der E-GmbH ursprünglich elektronisch übermittelten Lohnzettel…

UFSW RV/0008-W/12Fahrtkosten, Tagesgelder und Nächtigungsaufwand als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2012

…des Dienstgebers für Fallbesprechungen oder sonstige Meetings sind daher Dienstreisen und keine Familienheimfahrten, welche mit dem Pendlerpauschale begrenzt wären. Hinsichtlich des Verpflegungsmehraufwandes und der Nächtigungsgelder ist jedenfalls ein Zeitraum von 6 Monaten (tageweise Berechnung von 183 Tagen) zu berücksichtigen, auch wenn eine Wohnung in K…

UFSS RV/0481-S/11Steuerfreistellung von Tagesdiäten auch für Dienstzuteilung von insgesamt 18 Monaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2012

…analog zu § 26 Abs. 2 BAO sei am Arbeitsort in Wien nach Ablauf von 6 Monaten bzw. 183 Tagen (und damit Ende 2007) ein neuer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet worden. Für die Beurteilung, ob dieser Zeitraum erreicht worden ist, seien die Verhältnisse der letzten 24…

UFSI RV/0541-I/03Tages- und Nächtigungsgelder bei einer Auslandsreise
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2005

…einem weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit. Daher seien erst ab dem 7. Monat angefallene Diäten als nicht abzugsfähig zu behandeln. Dabei seien die Tage des Aufenthaltes zusammenzurechnen, bis ein Zeitraum von 183 Tagen erreicht sei. Bezüglich der Nächtigungskosten sei zu bemerken, dass er bei diesen Seminaren…

UFSW RV/2462-W/08Fahrt- und Reisekosten in Zusammenhang mit Fortbildung: 1) Tagesgelder bei wiederkehrendem Aufenthalt? 2) Abgeltung von Fahrtkosten durch das Pendlerpauschale?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2009

…Tätigkeit werde. Maßgeblich sei der tatsächliche Aufenthalt, sodass bei Unterbrechungen eine tageweise Berechnung zu erfolgen habe, bis 183 Tage erreicht seien. Die Reisekosten seien daher antragsgemäß zu gewähren. Auf Vorhalt der Abgabenbehörde zweiter Instanz erläuterte die Bw., dass ihre Tätigkeit neben der Assistenz des Vorstandes…

UFSW RV/0146-W/08Werbungskosten - Aufwendungen für ein Doktoratsstudium
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2009

…Tätigkeit erst nach 183 Tagen begründet und seien deswegen im Jahr 2003 nach den LStR für 125 Tage Reisekosten geltend gemacht worden. Aufgrund der Entfernung von Wien nach Kiel sei nach Ansicht des Bw. nicht nur eine Anfangsphase von fünf bzw. fünfzehn Tagen zu rechnen…

UFSW RV/3263-W/02DBA Russische Föderation
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.05.2004

…Grund von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) einem anderen Staat zusteht. In einer Beilage wurde angeführt, dass sich die Bw. mehr als 183 Tage in Russland aufgehalten habe, wodurch das Besteuerungsrecht Russland zustehe. Als Beweis werde eine Kopie des Entsendungsvertrages, des Reisepasses und eine Aufstellung der Aufenthaltstage beigelegt…

UFSL RV/0583-L/09DBA-rechtliche Bedeutung des Kausalitätsprinzips
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2010

…bezieht, nur in dem erstgenannten Staat besteuert werden, wenn a) der Empfänger sich in dem anderen Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres dieses anderen Staates aufhält, und b) die Vergütungen von einem Arbeitgeber oder für einen Arbeitgeber gezahlt werden, der…

UFSW RV/2778-W/02Österreichischer Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen GmbH mit Tätigkeit in Drittstaaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.03.2004

…1 dann nicht, wenn die natürliche Person 1. sich nur vorübergehend, zusammen nicht mehr als 183 Tage im Lauf eines Kalenderjahres, in dem anderen Staat aufhält und 2. für ihre Tätigkeit von einem Arbeitgeber entlohnt wird, der seinen Wohnsitz in dem gleichen Staate wie die…

UFSW RV/1725-W/08Konzerninterne Entsendung nach Frankreich für 15 Monate (beweglicher 12-Monatszeitraum).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2009

…613) (in weiterer Folge DBA Frankreich) das Besteuerungsrecht nur dann dem Ansässigkeitsstaat (Österreich) zurechne, wenn sich die Bw. in einem 12 Monate nicht übersteigenden Zeitraum weniger als 183 Tage im Tätigkeitsstaat (Frankreich) aufgehalten hätte. Der Aufenthalt der Bw. im Tätigkeitsstaat Frankreich habe 15 Monate gedauert…

UFSW RV/0565-W/06Inwieweit unterliegt der Lohn eines ungarischen Fernfahrers der österreichischen Steuerpflicht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2007

…2 DBA-Ungarn weist mit der so genannten 183-Tage-Klausel das Besteuerungsrecht wieder an den Ansässigkeitsstaat zurück, wenn sich der Steuerpflichtige im anderen Staat nicht länger als 183 Tage des Steuerjahres aufgehalten hat und sich der bezugszahlende Arbeitgeber oder die bezugszahlende Betriebsstätte sich nicht…

UFSW RV/3704-W/02Entsendung eines Dienstnehmers ins Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2003

…als Flugzeugwart beschäftigt und in dieser Funktion in verschiedenen europäischen Städten - darunter auch in B - tätig. Die Dauer der Entsendungen überschritt in drei Fällen ein Monat niemals jedoch 183 Tage. Sämtliche Vergütungen wurden von der inländischen Betriebsstätte getragen. Im Rahmen seiner Tätigkeit war der Bw…

UFSL RV/1304-L/07Steuerbefreiung für Auslandstätigkeiten im Anlagenbau.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2008

…und - die Sanierung, Neukonzeptionierung und maschinelle Erneuerung einer Baufirma umfasst. Da die Einkünfte im Tätigkeitsstaat nur dann besteuert werden könnten, wenn er sich dort länger als 183 Tage aufhalte, würden die Bezüge in Österreich versteuert. Die Steuerfreiheit gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988…

UFSG RV/0806-G/071. DB- und DZ-Pflicht für einen in die USA entsendeten Dienstnehmer 2. begünstigte Auslandstätigkeit gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 (Gesetzeslage 2004)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2013

…stellte der Prüfer bezüglich des Dienstnehmers A fest, dass dem Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zustehen würde, wenn eine Entsendung ins Ausland erfolgen und die Tätigkeit (der Aufenthalt) länger als 183 Tage dauern würde. Gleichzeitig erlösche in Österreich die Lohnsteuerpflicht. Dienstgeberbeitrag und der Zuschlag zu diesem seien…

UFSW RV/1089-W/04Die Hypo-tax ist nicht aus der Bemessungsgrundlage auszuscheiden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2005

…zu diversen Projekten nach Wien entsendet. Im Laufe des Kalenderjahres 2002 war sie mehr als 183 Tage in Österreich aufhältig und es ist daher der auf die Tätigkeit entfallende Arbeitslohn gemäß Art 9 DBA Ö/BRD in Österreich steuerpflichtig. Die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen…

UFSL RV/1667-L/02Vorliegen eines Wohnsitzes als Voraussetzung für die unbeschränkte Steuerpflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2005

…Juli 1998 bis 27. Oktober 2000 bis auf wenige Tage ununterbrochen in den USA aufgehalten habe. Im Veranlagungsjahr habe sie sich mehr als 183 Tage in den USA befunden, die ihr zugeflossenen Einkünfte würden lediglich solche aus nicht selbständiger Tätigkeit betreffen und würden von ihrem…

UFSF RV/0030-F/06Steuerpflicht von liechtensteinischen Grenzgängereinkünften in Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.09.2009

…seinen Hauptwohnsitz in Österreich gehabt habe und zu seinem ausländischen Arbeitsort gependelt sei und dass Österreich das Besteuerungsrecht an den in dieser Zeit erzielten Grenzgängereinkünfte zustehe. Die Bestimmung der "183-Tage Regel" fände deshalb keine Anwendung. Mit Schreiben vom 7. Februar 2006 begehrte der Berufungswerber…

UFSW RV/1272-W/051. Einkünfte aus einer geschäftsführenden Tätigkeit in der Schweiz 2. Reisekosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2009

…Tätigkeitsstaat besteuert. Nach Z. 2 verbleibt das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat, wenn sich der Empfänger in dem anderen Vertragsstaat insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält, die Vergütungen von einem Arbeitgeber oder für einen Arbeitgeber gezahlt werden, der nicht in dem anderen…

UFSI RV/0402-I/08Die Begründung eines Bescheides darf nur bei Zweifel über den Spruch zu dessen Deutung herangezogen werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2013

…2 DBA-Italien das Besteuerungsrecht Italien zufalle, weil sich kein Empfänger mehr als 183 Tage pro Jahr in Österreich aufgehalten habe, die Berufungswerberin in Österreich nicht ansässig sei und in Österreich auch keine Betriebstätte unterhalte, von der aus die Vergütungen geleistet worden seien. Darüber hinaus…