…Auf Grund der vom Berufungsführer vorgelegten Beweismittel ist daher davon auszugehen, dass er 14 Monatslöhne erhalten hat. Selbst wenn es sich bei den Archivkopien des vom Berufungsführer vorgelegten Kontos bei der VP-Bank nicht um ein Konto des Arbeitgebers sondern um ein Konto des Berufungsführers…
…Arbeitgeberin in der Lohnbuchhaltung ihm angelastet werde. Strittig ist, ob der unter dem Titel "14. Monatslohn" in den jeweiligen Jahreslohnbestätigungen ausgewiesene Betrag laufenden Arbeitslohn darstellt und dementsprechend nach dem Tarif zu besteuern ist oder ob dieser Betrag einen sonstigen Bezug darstellt und gemäß § 67 Abs…
… 67 Abs. 1 EStG 1988 begünstigt zu besteuern ist. Über die Berufung wurde erwogen: Erhält ein Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zB 13. und 14. Monatslohn, Belohnungen), so beträgt die Lohnsteuer, soweit die sonstigen Bezüge innerhalb eines Kalenderjahres…
…sonstigen Bezug darstellt und gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 begünstigt zu besteuern ist. Erhält ein Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insb. einmalige Bezüge (zB 13. und 14. Monatslohn, Belohnungen), so ermäßigt sich nach § 67 Abs. 1 EStG 1988 die Lohnsteuer…
…ua., Beträge von jeweils 3.800,00 sFr ["Gratifikation, Feriengeld (14. Monatslohn)"] als sonstige Bezüge zu behandeln und diese gemäß § 67 EStG 1988 begünstigt zu besteuern sowie Pikettfahrspesen in Höhe von 6.450,00 sFr gemäß § 68 EStG 1988 steuerfrei zu behandeln. Nach einem entsprechenden…
…Abs. 1 Z 4 lit. g EStG 1988 als Werbungskosten anerkannt werden können und ob der 13. und 14. Monatslohn in Höhe von jeweils 5.293,00 SFr gemäß § 67 EStG 1988 begünstigt besteuert werden kann. Über die Berufung wurde erwogen: Krankenversicherungsbeiträge: Gemäß § 16 Abs…
…ersuche um Stattgabe der Berufung. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob der unter dem Titel 14. Monatslohn in der Lohnbestätigung des Arbeitgebers ausgewiesene Betrag in o.a. Höhe tatsächlich und in dieser Höhe ausbezahlt wurde oder laufenden Arbeitslohn darstellt und dementsprechend nach dem…
…und ausländischen selbständigen (Bilanz)Buchhaltern würden vergleichsweise 20 € bis 30 € verrechnet. Die Kanzlei in X. erziele somit 14 € pro Stunde allein daraus, dass sie die Arbeit "fremd" vergebe. Nach Abzug des Rabattes seien aus den Leistungen an österreichische Klienten keine wesentlichen Gewinne…
…Dienstgeber, bei dem Ing.B in geschäftsführender Position tätig war, eingereichten Lohnzettel betrug seine Bruttojahreslohn 112 T€, was bei 14 Gehältern einen Monatslohn von rd. 8 T€ ergibt. Diese zwischen Fremden vereinbarte Entlohnung spiegelt den Marktwert der Leistungen des Ing.B wider und bietet, zumal…
…ausbezahlt worden sind, als sonstige Bezüge gemäß § 67 EStG 1988 begünstigt besteuert werden können. Über die Berufung wurde erwogen: Erhält der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zB 13. und 14. Monatsbezug, Belohnungen), so beträgt die Lohnsteuer, soweit die…
…Uhr geöffnet, die Angestellte A.G. beziehe als teilbeschäftigte Kraft brutto € 575,00 Lohn 14-mal im Jahr. Dieser Betrag sei unter jeder Freigrenze für diverse Abgaben; der Umstand, dass die Sonderzahlungen, die letztendlich ein Teil des Monatslohnes seien, auf einmal ausbezahlt würden, könne…
…dass der Bw ein 13. und 14. Gehalt nicht bezogen hat. Erstmalig für das Jahr 1999 weist der Lohnausweis der Fa h den Bezug eines 13. und 14. Monatslohnes aus, wobei der Bruttolohn von 45.552 SFR im Jahr 1998 (AS 3/1998) auf 79…
…Die Feststellungen der Tz 66-74 werden vom Bw in der Berufung nicht beanstandet, weshalb nähere Ausführungen unterbleiben. Tz 79-81: UVA 1-4/98: In diesem Zeitraum lägen keine Grundaufzeichnungen vor, lediglich Umsatzlisten mit wiederholt gleichlautenden Monatslosungen. Die Schätzung sei nach den Grundsätzen erfolgt…
…wären von A H erledigt worden. Der Berufungswerber habe praktisch als Arbeiter in seiner eigenen Firma gearbeitet, wo er den Monatslohn als Gipsplattenarbeiter erhalten habe. In Berücksichtigung dieser Sachlage sei die Eintreibung der Steuerschuld der Firma vom Berufungswerber nicht begründet, weshalb die "Löschung der Auszahlung…
…es um zwei Streitpunkte: Zum einen stellt sich die Frage, ob die für sonstige Bezüge (13. und 14. Monatslohn) geltende Begünstigungsbestimmung vom Finanzamt korrekt angewendet worden ist. Zum anderen bestand zwischen der Berufungswerberin (nachfolgend Bw abgekürzt), deren Schweizer Löhne (auch) in Österreich steuerlich zu erfassen…
…Gebrauch gemacht haben, handelt, sofern bei einem Arbeitsverhältnis aufgrund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Bestimmungen oder auch auf Grund von Einzelvereinbarungen eine Auszahlung von Bezügen neben dem laufenden Monatslohn vorgesehen ist. Auch begünstigt § 67 Abs. 1 nicht speziell den sog. 13. und 14. Monatsgehalt, diese sind vielmehr…
…April 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 23. März 2001 betreffend Körperschaftsteuer 1999 und dem Haftungs- und Zahlungsbescheid 14. März 2001 betreffend Kapitalertragsteuer für 1999 entschieden: Den Berufungen betreffend Körperschaftsteuer 1999 und Haftungs- und Zahlungsbescheid für Kapitalertragsteuer für 1999 wird teilweise Folge gegeben…
…Rechtsanwalt, 1010 Wien, Weihburgg. 20, vom 12. Jänner 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 14. Dezember 2011 betreffend Abweisung eines Antrags auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2010, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gem. § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung…
…über die Berufungen des Bw , vertreten durch Vertreter, vom 27. März 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 28. Februar 2008 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO betreffend der KEG, hinsichtlich der Jahre 2005 und 2006…
…Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war im Streitjahr Grenzgänger nach der Schweiz. Neben laufenden Bezügen erklärte er sonstige Bezüge, die sich aus dem 13. Monatslohn, einer Bonuszahlung und aus Pikettdienstentschädigungen zusammensetzten. Für diese begehrte er die begünstigte Besteuerung. Darüber hinaus machte er steuerfreie Kinderzulagen geltend. In einer…