…1993, 91/14/0038). Bezüge, die mit dem laufenden Arbeitslohn regelmäßig ausbezahlt werden, können nicht nach § 67 Abs. 1 EStG 1988 behandelt werden (vgl. VwGH 25.10.1994, 90/14/0184). Aus dem gegenständlichen Lohnblatt für das Streitjahr ist ersichtlich, dass der 13. und 14…
…dass er im Juni 2000 und Dezember 2000 einen 13. und 14. Monatslohn in Höhe von jeweils 5.293,00 SFr erhalten hat. Der Anerkennung des 13. und 14. Monatslohnes als sonstige Bezüge im Sinne des § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 steht daher…
…13. und 14. Monatsbezug laufend anteilig mit dem laufenden Arbeitslohn ausbezahlt, sind diese Bezüge als laufender Arbeitslohn (zusammen mit diesem) nach Tarif zu versteuern (vgl. hiezu Doralt, Einkommensteuergesetz-Kommentar, Tz 4 ff zu § 67 EStG 1988; Sailer/Kranzl/Mertens/Bernold, Die Lohnsteuer in Frage und…
…Versicherungskassa. Im Rahmen der form- und fristgerechtenBerufung vom 22. März 2000 gegen den Einkommensteuerbescheid 2004 wurde beantragt, die ausländischen Pensionseinkünfte den gleichen Steuerregeln zu unterwerfen wie die österreichischen Pensionen. Die Bw. hätte ihre Pensionseinkünfte nur 12-mal monatlich erhalten, somit keine 13. und 14. Bezüge…
…und dementsprechend nach dem Tarif zu besteuern ist oder ob dieser Betrag einen sonstigen Bezug darstellt und gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 begünstigt zu besteuern ist. Erhält ein Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insb. einmalige Bezüge (zB 13. und 14…
…12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 6. November 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob Werbungskosten gem. § 16 EStG 1988 bezüglich Kosten für doppelte Haushaltsführung und Heimfahrten, wobei…
…13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 19. Dezember 2012 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Umsatzsteuer für die Jahre 2004 und 2005 sowie Umsatzsteuer für die Jahre 2004 bis 2006 und Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum Oktober 2007 nach durchgeführter Verhandlung…
…für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 26. Juni 2010 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 2006 bis 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) betreibt u.a. ein Einzelunternehmen mit…
…13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 26. Juli 2012 betreffend Wiederaufnahme des Umsatzsteuerverfahrens für die Jahre 2008 und 2009, Umsatzsteuer für die Jahre 2008 und 2009 sowie Einkommensteuer für die Jahre 2007 bis 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide…
…2006 zwischen V. Ltd. und Herrn H. vermerkt. Auf die Bitte der BP den Vertrag vorzulegen teilte der steuerliche Vertreter am 13. Juli 2012 per Mail Folgendes mit: "Bezugnehmend auf ihre E-Mail vom Sonntag, 1.7.2012 betreffend den Vertrag Nr. 1/05 vom…
…Juli 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 26. September 2010 betreffend Umsatzsteuer sowie einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für die Jahre 2005 bis 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…Berufungsbegehren war folgedessen statt zu geben. 2. Sonstige Bezüge: Erhält ein Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zB 13. und 14. Monatslohn, Belohnungen), so beträgt die Lohnsteuer, soweit die sonstigen Bezüge innerhalb eines Kalenderjahres 620,00 € übersteigen, 6 % (…
…Adr.Bw., vertreten durch Donau Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-GesmbH, 1060 Wien, Lehargasse 1, vom 12. März 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 8. Februar 2013 betreffend Körperschaftsteuer für den Zeitraum 2006 bis 2008 entschieden: Die…
…Steuer nach Abzug der Absetzbeträge | | 8.626,22 € | Steuer sonstige Bezüge wie z.B. 13. und 14. Bezug (220) nach Abzug der darauf entfallenden SV-Beiträge (225) und des Freibetrages von 620 € mit 6% | | 253,57 € |…
… 115 Abs. 1 BAO ist es primär Aufgabe der Abgabenbehörde erster Instanz, durch eine entsprechende Gestaltung des Ermittlungsverfahrens möglichst einwandfreie und nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen zu ermitteln (VwGH 14.12.1998, 94/17/0201). Dieser Aufgabe ist das Finanzamt im streitgegenständlichen Fall aus nachstehend angeführten Gründen jedoch…
…zu besteuern ist oder ob dieser Betrag einen sonstigen Bezug darstellt und gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 begünstigt zu besteuern ist. Über die Berufung wurde erwogen: Erhält ein Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zB 13. und 14…
…laufenden Bezug bezahlt werden. Dies muss aus äußerlichen Merkmalen ersichtlich sein. Werden z.B. der 13. und 14. Monatsbezug laufend anteilig mit dem laufenden Arbeitslohn ausbezahlt, sind sie als laufender Arbeitslohn (zusammen mit diesem) nach dem Tarif zu versteuern. Eine gleichmäßige Aufteilung eines sonstigen Bezuges…
…12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 6. Februar 2012 betreffend Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Juni 2011 bis Jänner 2012 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerberin (Bw.) und dem Kind M.M. wurde…
…berücksichtigt. Hinsichtlich des noch strittigen Punktes, der Versteuerung des herausgerechneten 13. Monatsbezuges als "Sonstiger Bezug" im Sinne des § 67 Abs. 1 EStG lautet die Gesetzeslage: Erhält der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zum Beispiel 13. und 14. Monatsbezug…
…der Tatsache, dass die 13./14. Monats-Regel (Paragraph 67 EStG 1988) in der Praxis diskriminierend ist. Mein Brief datiert mit 25. Jänner 2009 an X am Finanzsenat Graz (Kopie inkludiert) bezüglich der Einsprüche hinsichtlich meiner 2006 und 2007 Bemessungen legte meine Gründe dar, warum…