…gewählte Fahrtstrecke Gunskirchen - Offenhausen - Meggenhofen - Gallspach (23km) würde allen diesen entsprechen. Oft sei die Bw. gezwungen den sichersten Weg über die Autobahn Wels - Passau wegen Unzumutbarkeit der anderen Strecken zu nehmen. Es werde daher ersucht, das große Pendlerpauschale ab 20km zu berücksichtigen. Mit Datum 20…
…VwGH im Erkenntnis vom 18.10.1988, Zl. 87/14/0182 ausgesprochen habe. Hinsichtlich der Versagung des großen Pendlerpauschales führte die Bw. aus: Die übliche Strecke von ihrem Wohnsitz an ihren Dienstort umfasse rund 43 km und führe vom G. nach A. über Gr., R.…
…00 S und für 2001 um 81.298,00 S erfolgt. Die Argumentation der Abgabenbehörde erster Instanz in der Begründung erscheine nicht schlüssig. Ein Großteil der Fahrten würden natürlich die übliche Strecke von der Wohnung zum Institut betreffen, für welches der Bw. überwiegend tätig sei…
…Entfernung 95 - 100 km betragen habe. Abhängig vom Straßenzustand und den Witterungsverhältnissen fahre er zeitweise die Strecke über Kirchschlag id BW (da in Niederösterreich die Straßen im Winter besser geräumt seien) und nehme die Auffahrt Wechsel zur Südautobahn. Hier betrage die Entfernung auch mehr als…
…2010 ab. Die strittigen Aufwendungen stellten aus mehreren Gründen keine Werbungskosten iSd. § 16 EStG dar: Die Strecke zwischen Graz und H betrage bei einer Fahrzeit von ca. einer Stunde rund 80 km; daher wäre nach der Rechtsprechung die tägliche Hin- und Rückfahrt zumutbar. Der Bw…
…Österreich arbeitet der Bw seit dem Jahr 1990. Der Berufswohnsitz habe sich von 1990 bis 1998 in K befunden. Die Strecke der Familienheimfahrt hin und retour betrage 660 km, welche er wöchentlich mit dem eigenen PKW zurücklege. Die tatsächlichen Fahrtkosten beziffert der Bw in der…
…war, dass der Arbeitsort des Bw. weniger als 120 Kilometer von seinem Familienwohnsitz in Graz entfernt liegt. Der überwiegende Teil (99 Kilometer) der 110 Kilometer langen Strecke werde zudem auf einer Schnellstraße zurückgelegt. Da dem Bw. die tägliche Heimkehr zum Familienwohnsitz somit zumutbar gewesen wäre…
…hat und der "Exporteur", wegen eines höheren Risikos (Vorsteuerrückzahlung) eine höhere Marge hat! - NV kommt auch nicht die übliche Funktion einer Handelsstufe zu, waren doch im vorhinein sein Abnehmer und Lieferant sowie der Einkaufs- und der Verkaufspreis bestimmt vorgegeben, diese wurden allesamt von den Mittelsmännern…
…00). Aus der vom Bw. seiner Erklärung angeschlossenen Beilage hinsichtlich die Zurücklegung der Wegstrecken zwischen seinem Wohnort Wagrain und seinem Beschäftigungsort Salzburg geht hervor, dass er die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung beruflich im Jänner 1999 4 mal (Mo 11.1. Wagrain-Salzburg, Fr 15.1…
…Jahr 2004 einige Monate auf zwei Baustellen in Deutschland gearbeitet, Familienheimfahrten als Werbungskosten geltend gemacht. Er sei alle 10 Tage die Strecke T-R-T mit seinem eigenen PKW gefahren. Nach Durchführung eines Vorhalteverfahrens wurde mit Einkommensteuerbescheid 2004, Berufungsvorentscheidung, die Berufung abgewiesen mit der Begründung…
…nichtselbständige Einkünfte als Beamtin. Gegen die erklärungsgemäße Veranlagung zur Einkommensteuer für das Jahr 1997 erhob die Bw Berufung und beantragte nachträglich das Pendlerpauschale für die Strecke Wohnung - Dienstort (einfache Wegstrecke 163 km) in Höhe von 28.800 S [2.092,98 €], da ein öffentliches…
…Fahrtstrecke Wohnung - Arbeitsstätte in Höhe von S 24.480,-- als Werbungskosten geltend. Bei Durchführung der Einkommensteuerveranlagung für das Kalenderjahr 2001 berücksichtigte das Finanzamt das große Pendlerpauschale nur in Höhe von S 3.600,-- für die Strecke Wohnung-Einstiegstelle Werksbus und setzte mit Einkommensteuerbescheid vom 10…
…oder bloß aus persönlicher Vorliebe gewählte Streckenvarianten haben dabei außer Betracht zu bleiben" (VwGH 16.7.1996, 96/14/0002). Wie die Streckenführung erkennen lässt, ist der von der Bw. gewählte Streckenabschnitt (L 208) keine "Umwegstrecke" im Sinne des zitierten Erkenntnisses, sondern die übliche Pendlerstrecke…
…schon verhinderte, die Beförderung auf dieser Strecke einer Dienstleistung gegen Entgelt gleichzustellen. Eine solche Auslegung ist in den Fällen geboten, in denen der Arbeitnehmer - wie gewöhnlich - die Möglichkeit hat, die Strecke zwischen Wohnung und festen Arbeitsplatz mit den üblichen Verkehrsmitteln zurückzulegen. 2.2. Nationale Rechtslage…
…vom 16. Juli 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Anlässlich der Arbeitnehmerveranlagung 2009 beantragte der Berufungswerber die Berücksichtigung eines Pendlerpauschales in Höhe von 2.361 € für die Strecke zwischen A. und B…
…der Berufung führte der Bw. aus, dass das Finanzamt den Zweitwohnsitz in Wien nicht mehr berücksichtigt habe, da die Strecke von X. nach Wien unter 100 km betrage und er jeden Tag pendeln könne. Das sei aber tatsächlich nicht möglich, da er keinen Führerschein besitze…
…c in der h als beruf. Seinen Familienwohnsitz unterhält der Bw mit seiner Ehefrau und zwei Kindern in fa. Laut Ermittlungen des Unabhängigen Finanzsenates (ÖAMTC-Routenplaner: Ausdruck vom 22. September 2010) umfasst die Strecke c, str nach fa, str2, 58,5 km und die Dauer…
Die üblichen Zeitverzögerungen gegenüber der Benutzung von Autobahnen/Schnellstraßen sind in den Fahrzeitangaben der herkömmlichen Routenplaner, die im Übrigen grundsätzlich zu großzügigen Zeitangaben tendieren, ohnehin berücksichtigt. Gleiches gilt für ständige Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der Fahrtroute (etwa bei Tunnelbenutzung). Die Zeitangaben stellen außerdem nicht auf Ideal- sondern…
…Bw.) von ihrem Wohnsitz in M., zu ihrem Beschäftigungsort nach Wien (Entfernung: 127 Kilometer) als Betriebsausgabe zu berücksichtigen sind (Juli 2002 - Dezember 2002: 4.430,78 € und Jänner 2003: 723,39 €). Diese Strecke ist von der Bw. - wie aus einer von der steuerlichen…
…man ihn zu einer Geldstrafe verurteilt habe. Der Verkehrsstau sei für den Beschuldigten weder vorhersehbar noch abwendbar gewesen. Er sei unter Berücksichtigung der üblichen Gegebenheiten auch rechtzeitig weggefahren, so dass ihm auch kein Verschulden an der Versäumung zur Last gelegt werden könne. Zum Antragsvorbringen sei…