…gewählte Fahrtstrecke Gunskirchen - Offenhausen - Meggenhofen - Gallspach (23km) würde allen diesen entsprechen. Oft sei die Bw. gezwungen den sichersten Weg über die Autobahn Wels - Passau wegen Unzumutbarkeit der anderen Strecken zu nehmen. Es werde daher ersucht, das große Pendlerpauschale ab 20km zu berücksichtigen. Mit Datum 20…
…VwGH im Erkenntnis vom 18.10.1988, Zl. 87/14/0182 ausgesprochen habe. Hinsichtlich der Versagung des großen Pendlerpauschales führte die Bw. aus: Die übliche Strecke von ihrem Wohnsitz an ihren Dienstort umfasse rund 43 km und führe vom G. nach A. über Gr., R.…
…00 S und für 2001 um 81.298,00 S erfolgt. Die Argumentation der Abgabenbehörde erster Instanz in der Begründung erscheine nicht schlüssig. Ein Großteil der Fahrten würden natürlich die übliche Strecke von der Wohnung zum Institut betreffen, für welches der Bw. überwiegend tätig sei…
…Es werde bestritten, dass die Waren nicht für das Unternehmen der Warenempfängerin eingeführt worden seien. Es habe sich laut Gutachten um übliche Streckengeschäfte und nicht um Scheinlieferungen gehandelt, sodass tatsächlich von einer entsprechenden Vorsteuerabzugsberechtigung auszugehen sei. Mit Schreiben vom 15. Juli 2024 gab die Beschwerdeführerin…
…Es werde bestritten, dass die Waren nicht für das Unternehmen der Warenempfängerin eingeführt worden seien. Es habe sich laut Gutachten um übliche Streckengeschäfte und nicht um Scheinlieferungen gehandelt, sodass tatsächlich von einer entsprechenden Vorsteuerabzugsberechtigung auszugehen sei. Mit Schreiben vom 15. Juli 2024 gab die Beschwerdeführerin…
…Es werde bestritten, dass die Waren nicht für das Unternehmen des Warenempfängers eingeführt worden seien. Es habe sich laut Gutachten um übliche Streckengeschäfte und nicht um Scheinlieferungen gehandelt, sodass tatsächlich von einer entsprechenden Vorsteuerabzugsberechtigung auszugehen sei. Mit Schreiben vom 15. Juli 2024 gab die Beschwerdeführerin…
…Es werde bestritten, dass die Waren nicht für das Unternehmen des Warenempfängers eingeführt worden seien. Es habe sich laut Gutachten um übliche Streckengeschäfte und nicht um Scheinlieferungen gehandelt, sodass tatsächlich von einer entsprechenden Vorsteuerabzugsberechtigung auszugehen sei. Mit Schreiben vom 15. Juli 2024 gab die Beschwerdeführerin…
…Es werde bestritten, dass die Waren nicht für das Unternehmen der Warenempfängerin eingeführt worden seien. Es habe sich laut Gutachten um übliche Streckengeschäfte und nicht um Scheinlieferungen gehandelt, sodass tatsächlich von einer entsprechenden Vorsteuerabzugsberechtigung auszugehen sei. Mit Schreiben vom 15. Juli 2024 gab die Beschwerdeführerin…
…Es werde bestritten, dass die Waren nicht für das Unternehmen der Warenempfängerin eingeführt worden seien. Es habe sich laut Gutachten um übliche Streckengeschäfte und nicht um Scheinlieferungen gehandelt, sodass tatsächlich von einer entsprechenden Vorsteuerabzugsberechtigung auszugehen sei. Mit Schreiben vom 15. Juli 2024 gab die Beschwerdeführerin…
…Entfernung 95 - 100 km betragen habe. Abhängig vom Straßenzustand und den Witterungsverhältnissen fahre er zeitweise die Strecke über Kirchschlag id BW (da in Niederösterreich die Straßen im Winter besser geräumt seien) und nehme die Auffahrt Wechsel zur Südautobahn. Hier betrage die Entfernung auch mehr als…
…2010 ab. Die strittigen Aufwendungen stellten aus mehreren Gründen keine Werbungskosten iSd. § 16 EStG dar: Die Strecke zwischen Graz und H betrage bei einer Fahrzeit von ca. einer Stunde rund 80 km; daher wäre nach der Rechtsprechung die tägliche Hin- und Rückfahrt zumutbar. Der Bw…
Werkverkehr mit Massenbeförderungsmitteln liegt dann vor, wenn Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer ausschließlich auf der Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw. retour mit einem öffentlichen Verkehrsmittel befördern lassen. Jobticket für alle Zur Förderung der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel kann das Jobticket ab 1.1.2013 auch…
…Abfrage aus www.google.at/maps, wonach betreffend die Fahrstrecke zwischen ***3*** und der Arbeitsstättenadresse folgende Abfrageergebnisse ermittelt worden sind: | Über ***5*** (schnellste Route, übliche Verkehrslage) | 28 Min. und 25,2 km | Über ***6*** | 33 Min. und 43,7 km |…
…Österreich arbeitet der Bw seit dem Jahr 1990. Der Berufswohnsitz habe sich von 1990 bis 1998 in K befunden. Die Strecke der Familienheimfahrt hin und retour betrage 660 km, welche er wöchentlich mit dem eigenen PKW zurücklege. Die tatsächlichen Fahrtkosten beziffert der Bw in der…
…sie den Pkw ca. 4 km ab der Landesgrenze bis zu ihrer Wohnung im Kleinwalsertal gefahren, falls die sonst übliche Heimfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrrad nicht mehr möglich gewesen sei. Der dauernde Standort des Fahrzeuges habe sich in Deutschland befunden, und zwar in C…
…gewesen. Das bloße Aufsatteln in Triest sei keine Beladung und unterbreche einen einheitlichen Transportvorgang nicht. Im Übrigen sei der Tausch von Zugmaschinen eine übliche Gepflogenheit in der Transportbranche. Relevant sei der Weg der Waren - hier von der Türkei nach Österreich - nicht jener des Beförderungsmittels. Kabotage…
…war, dass der Arbeitsort des Bw. weniger als 120 Kilometer von seinem Familienwohnsitz in Graz entfernt liegt. Der überwiegende Teil (99 Kilometer) der 110 Kilometer langen Strecke werde zudem auf einer Schnellstraße zurückgelegt. Da dem Bw. die tägliche Heimkehr zum Familienwohnsitz somit zumutbar gewesen wäre…
…hat und der "Exporteur", wegen eines höheren Risikos (Vorsteuerrückzahlung) eine höhere Marge hat! - NV kommt auch nicht die übliche Funktion einer Handelsstufe zu, waren doch im vorhinein sein Abnehmer und Lieferant sowie der Einkaufs- und der Verkaufspreis bestimmt vorgegeben, diese wurden allesamt von den Mittelsmännern…
…00). Aus der vom Bw. seiner Erklärung angeschlossenen Beilage hinsichtlich die Zurücklegung der Wegstrecken zwischen seinem Wohnort Wagrain und seinem Beschäftigungsort Salzburg geht hervor, dass er die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung beruflich im Jänner 1999 4 mal (Mo 11.1. Wagrain-Salzburg, Fr 15.1…
Das große Pendlerpauschale werde für den Zeitraum 13.6. bis 30.9.2016 für die Strecke ***3*** - ***2*** mit 999,60 € geltend gemacht, der Pendlereuro mit 136,56 €. Zum Nebenwohnsitz ***14***: Fluglinien hätten Vergünstigungen, wie ermäßigte Flugtarife oder kostenlose Upgrades, für ihre Arbeitnehmer…